Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

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landcruiser
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Kat i hat geschrieben:
Insoweit geht bzw. ging die verlinkte Petition schon mal am Thema vorbei.

Das passiert dem Threadstarter öfter.


Zu faul selbst eine Teilenummer bei google einzugeben.
Das lässt man dann lieber andere für sich machen.
Und wenn die das nicht tun ist man sauer und prollt in anderen Threads dumm rum.
Was hast du in den letzten 7 Jahren schon für die community hier getan außer Fragen gestellt?
Immer nur Nehmen ist nicht der Sinn eines Forums.

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landcruiser
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

Mountaineer hat geschrieben:Was man hier erkennt, ist, dass es nicht darum geht in Zukunft den Bestandsschutz von Fahrzeugen anzugreifen, sondern es ging darum, § 6 StVG übersichtlicher im Sinne einer gesetzlichen Regelung zu schaffen. Statt zig Einzelfälle mit Querverweisungen wird nunmehr eine abstrakte Regelung geschaffen, die aber explizit nicht über das hinausgehen soll, was bisher eh schon geregelt ist.

...


Darf ich fragen woraus du das entnimmst?

Doch nicht ernsthaft aus der Begründung in den Drucksachen?

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Mountaineer
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Mountaineer »

Zitat S. 41 des Gesetzesentwurfs:

„ Die Neufassung des § 6 StVG ist im Hinblick auf eine effiziente Anwendung notwendig geworden. Die bisherige Fassung ist nach und nach durch kleinschrittige Aufzählungen und die Verwendung von Beispielen und Details ausdifferenziert worden, um anlassbezogen einzelne Regelungsinhalte herauszustellen und abzusichern. Dies ge- schah allerdings vielfach ohne Anspruch auf ein systematisches Gesamtkonzept im Hinblick auf die anderen Er- mächtigungsinhalte des § 6 StVG. Daher kommt den einzelnen Aufzählungen nicht etwa der vermeintliche Cha- rakter von Regelbeispielen zu, die im Umkehrschluss den Inhalt der Ermächtigung negativ begrenzen würden. Zum Teil sind für einen Regelungsinhalt auch mehrere Einzelermächtigungen einschlägig, was zur erschwerten Erfüllung des Zitiergebotes führt und das Risiko einer falschen Rechtsanwendung beim Verordnungserlass be- günstigt. Insgesamt ist diese zentrale Ermächtigungsnorm daher unübersichtlich geworden, sodass eine auch für den Bürger nachvollziehbare Anwendung unmöglich geworden ist.
Die Neufassung verfolgt das Ziel, die Formulierung der Ausführungsbestimmungen auf eine höhere Abstrakti- onsebene zurück zu holen und dabei den im Grunde intendierten Ermächtigungsumfang und Anwendungsbereich zu erhalten, ohne ihn auszuweiten, jedoch von der vermeintlichen und rechtsstaatlich nicht in dieser Tiefe erfor- derlichen Vereinzelung weitestgehend zu befreien. Dabei wird auch das erforderliche Maß an die Bestimmtheit der Verordnungsermächtigungen beachtet. Die Anforderungen an die Bestimmtheit können insbesondere bei viel- gestaltlichen Lebenssachverhalten geringer sein. Der vorliegende Abstraktionsgrad wird folglich den sich im Wandel befindlichen Regelungsbedürfnissen gerecht, der durch moderne und noch zu entwickelnde Fortbewe- gungsmittel beeinflusst wird (...).“

Steht doch auch so in der Beschlussempfehlung

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HJ61-Freak
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von HJ61-Freak »

landcruiser hat geschrieben:Die Abweichungen sind jedoch inhaltlich in ihren Auswirkungen unerheblich.

Das hast Du bislang nicht belegt, so dass es anzuzweifeln ist. Potentiell kann, aus Sicht des kundigen/findigen Juristen jede textliche Abweichung und sei sie noch so klein, zu maximal anderen Ergebnissen führen.

Willst Du Dich mit uns über eine Gesetzesänderung unterhalten oder nicht? Wenn ja, dann kommt insoweit nur derjenige Gesetzestext als Untersuchungs- bzw. Diskussionsgegenstand in Betracht, der auch tatsächlich Gesetz geworden ist. Alles andere ist m.E. nicht zielführend in einer derartigen Diskussion. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

landcruiser hat geschrieben:Hinter der Nr. 2 steht der Text, den kann man lesen.

Dieser Text entspricht demjenigen Text des bislang geltenden § 6 Abs.1 Nr. 2 StVG. Diese Regelung entfällt bzw. ändert sich im Rahmen der beschlossenen Gesetzesänderung. Damit kann der von Dir zitierte Gesetzestext nicht Gegenstand der Diskussion über die Auswirkungen der Gesetzesänderung sein.

landcruiser hat geschrieben:Und sonst findet man § 6 (1) 2 StVG.

Genauer: In der noch bis zum Wirksamwerden der Gesetzesänderung gültigen Fassung des § 6 Abs.1 Nr. 2 StVG.

landcruiser hat geschrieben:Nur wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ists zu spät für Protest. (Ob der was bringt steht auf einem andern Blatt ...)

Naja, wenn das neue Gesetz bzw. einen hierauf aufbauende Verordnung den Bürger in seinem Recht auf Eigentum (= Nutzung eines bislang typisierten und zugelassenen Kfz im öffentlichen Verkehrsraum) negativ tangiert, dann kann er das auch grundsätzlich zur Überprüfung durch die gericht und in letzter Instanz auch durch das Bundesverfassungsgericht stellen; meinetwegen auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

landcruiser hat geschrieben:Dann beginnt die Zeit des Verdienens für die Anwälte. :D

:biggrin:

landcruiser hat geschrieben:Ist doch Quatsch wie man sieht. Es entwickelt sich eine sachliche Diskussion zum Thema, die einen nicht dümmer macht.

In der Tat.

landcruiser hat geschrieben:Wobei man bei der einen oder anderen VO die Rechtmäßigkeit mangels Rechtsgrundlage durchaus infrage stellen könnte, weil eben die VO-Ermächtigung so nicht im Gesetz stand. Da streiten wohl die Gelehrten drüber.

Gelehrte sind das eine, Gerichte das andere. Letztere sind maßgeblich (auch für den Anwalt) und haben es bislang immer noch im Sinne des Verordnungsgebers begründen können.

Ansonsten ist der Hinweis auf die Motive zur Gesetzesänderung sicherlich sehr hilf-, weil aufschlussreich.

Gruß

Florian
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HJ61-Freak
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von HJ61-Freak »

Ich will das Thema ja grundsätzlich nicht kleinreden, denn es wird m. E. in sehr naher Zukunft hierzu Regelungsbedarf im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren geben. Aber das wird alle Verkehrsteilnehmer betreffen, die sich weiterhin nicht autonom im öffentlichen Straßenverkehr bewegen wollen, also z.B. auch Fahrradfahrer.

Gruß

Florian
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landcruiser
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

Ich hab das mal hier reingestellt, als Hinweis, dass da was auf uns zurollen könnte.

Wenn jemand das glaubt was von irgendeinem Ministerium als Begründung für eine Regelungsänderung angegeben wird, ist vorsichtig gesagt "etwas gutgläubig". Wenn man mit so etwas schon zu tun hatte, betrachtet man solche "Willenserklärungen" etwas anders. Zum Beispiel auch die beliebte Formulierung "Auswirkungen auf die Betroffenen: gering."

Ich betrachte solche Dinge pragmatisch hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen. Diskussionen zu einzelnen Sätzen hin oder her was wo steht en Detail oder was ist älter oder neuer oder Äußerungen wie "das hast du nicht belegt" pflege ich in meiner Freizeit nicht ausführlich zu führen. Insoweit bin ich da komplett inkonsquent.

Ich denke die grundsätzlichen Infos und viele Ergänzungen gute Anregungen sind gegeben worden und jeder kann sich sein Bild machen. Oder einfach bleiben lassen, weils ihm piepegal ist.

Ob dabei etwas oder überhaupt etwas uns Betreffendes herauskommt, wissen wir wenns soweit ist.

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Mountaineer
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Mountaineer »

Du bezeichnest Leute, die mit Gesetzen und Rechtsanwendung aufgrund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Hintergrundes täglich zu tun haben als gutgläubig, obwohl du offensichtlich von dieser Materie keine Ahnung hast. Und wenn man dir aufzeigt, wo du falsch liegst, dann bist du beleidigt. Ein paar Beiträge vorher hast du noch irgendwas von sachlicher Diskussion geschrieben…

Ich geb dir ja recht, dass das Thema irgendwie in der Luft liegt, weil sich die ganze Debatte um den CO2 Ausstoß verschärft und mich treibt das Thema auch um.
Aber du beackerst meiner Meinung nach die falsche Baustelle. Über das StVG werden sie dir dein Fahrzeug nicht stilllegen, zumindest nicht im Rahmen der Gesetzänderung. Eher durch ein Klimaschutzgesetz, was dann quasi eine Enteignung darstellen würde. Insofern geht diese Petition völlig am Ziel vorbei und hat keine Aussicht auf Erfolg.

Ob das irgendwann kommt, ich hoffe es nicht, aber wer weiß das schon, was Politikern einfällt. Denkbar ist es, Spanien verbannt ab 2050 sämtliche Verbrenner, auch bereits zugelassene von den Straßen. Irland hat so was auch geregelt, ab 2045 meine ich.

Insofern teile ich deine Sorge ;-)

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landcruiser
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

Mountaineer hat geschrieben:....obwohl du offensichtlich von dieser Materie keine Ahnung hast.


Lassen wir das einfach so stehen. :rofl:

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HJ61-Freak
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von HJ61-Freak »

Jepp, ist auch besser für die Kassen der Anwälte. :wink:

So wie es jetzt ausschaut, wird es unter Berücksichtigung des Autodurchschnittsalters in D. von rund 15 Jahren ab 2035 wegen Klimaschutz auch in D. heikel werden. Man sollte bis dahin sein(-e) Fahrzeug(-e) besser zugelassen haben, danach könnte es zusehends schwieriger werden. Die Nichterteilung von Zulassungen ist eines, der Entzug einer bereits erteilten Zulassung etwas ganz anderes.

Gruß

Florian
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Mountaineer
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Mountaineer »

Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass das in Deutschland durchsetzbar wäre. Politisch. Dazu ist die Lobby Autofahrer zu groß. Aber wir wollen es nicht verschreien.

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toyotamartin
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von toyotamartin »

Spanien 2050...keine Verbrenner...mir wurscht..da bin ich 85... :biggrin:

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se7en6
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von se7en6 »

Das Thema ist arg aufgeheizt.

Zugelassene Verbrenner verbieten wird sehr schwierig, da es einer Wertvernichtung gleich kommt.

Zugelassene Oldtimer-Verbrenner verbieten wird noch schwieriger, weil die Wertvernichtung dann Ausmaße annimmt, die pro Person schon mal in die Millionen gehen können. Wer verbrennt schon die Geld-Anlagen der Reichen? Aston Martin DB5 im Wert von 800.000 – Ab in die Tonne?
Das würde Klagewellen geben sondergleichen.

Ich denke heute, dass das Ziel sein sollte, die Verbrenner Neuzulassungen im PKW-Bereich schnellstmöglich weitestgehend runterzuschrauben, vor allem für Pendler und Firmenwägen.
Gleichzeitig keine bereits zugelassenen Verbrenner verbieten, sondern lieber gute Anreize und Voraussetzungen für BEVs, ÖPNV und CO2-armen Lieferverkehr schaffen.
Wenn der allergrößte Teil der Alltagsmobilität privat und kommerziell dann CO2-arm oder sogar CO2-negativ fahren wird, dann sollte es weiterhin den Schutzraum für die wenigen selten bewegten Oldtimer Verbrenner geben.
Hat eigentlich schonmal jemand die Aufgabe durchgerechnet, ob der Nutzen überhaupt groß genug wäre die Oldtimer-Verbrenner zu verbieten?

Und das nächste Thema sind die LKWs, die werden nicht für 10-12 Jahre angeschafft. Wenn ich mir anschaue, wie z.B. in (Süd-)Osteuropa noch haufenweise die alten Mercedes LKWs und Transporter aus den 70ern und 80ern täglich herumfahren, teilweise in einem unglaublich guten Zustand…

EDIT: Erinnert sich noch jemand an die Szenen aus dem Film I-Robot, wo alle selbst-fahrende/-fliegende Fahrzeuge haben und Will Smith noch mit einer Verbrenner-Maschine rumbrettert?
LG Leon mit GRJ76L, 225/95R16, HA-SV+30, Werks-Steelies, Recaro Sitze
:bb: :bb:

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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Christoph1984 »

Ich stelle mir das sehr schwierig vor in einzelnen Ländern Verbrenner zu verbieten.

Grundsätzlich ist es ja so, dass einem Fahrzeug das in einem EU Land eine Typgenehmigung hat, die Zulassung in einem anderen EU Land nicht verweigert werden kann. Daher müsste ein Verbot schon EU weit stattfinden.

Da kommen die Östlichen Länder ins Spiel... Wie weit sind Polen, Rumänien, Bulgarien und co. mit der Ladeinfrastruktur? Wie belastbar ist deren Stromnetz? Ich denke nicht, dass die auf Absehbare Zeit Verbrenner verbieten könnten, gerade in den ländlichen Gebieten...

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Mountaineer
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Mountaineer »

Ich finde auch den vermeintlichen Lösungsansatz, bestehende Verbrenner durch E-Autos zu ersetzen sehr kurzsichtig. Man muss ja schließlich die CO2 Bilanz über den kompletten Lebenszyklus betrachten und ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen, für das in der Produktion bereits CO2 emittiert wurde und durch ein E-Auto zu ersetzen, für das dann wieder x Tonnen CO2 in der Produktion anfallen, ergibt doch keinen Sinn.

Ich sehe es auch so wie se7se6, eher andere Anreize für bestimmte Bereiche…

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fordfahrer
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von fordfahrer »

Christoph1984 hat geschrieben: Ich denke nicht, dass die auf Absehbare Zeit Verbrenner verbieten könnten, gerade in den ländlichen Gebieten...


Hi,

interessanter Weise ist die überaus große Menge der EV's in D auf dem Land zugelassen, also nicht in den großen Städten. Ich kann das durchaus verstehen, da der Preisvorteil des Betriebs bei den Mehrkilometern, zB zum Pendeln sich viel mehr auswirkt.

Ich glaube nicht, dass man bereits zugelassene Fahrzeuge zwangsstillegen wird. Allerdings, ob es, angesichts der Geschwindigkeit der Entwicklung in zehn Jahren es überhaupt noch wirtschaftlich sinnvoll ist bzw. ob es überhaupt noch einen Markt für neue ICE's gibt, ist fraglich.

Zur energetischen grünen Betrachtung: Allein die Tatsache, dass man mit der Sonne laden kann und beim Bremsen Energie zurückgewinnt, anstatt mechanisch Reibungswärme zu erzeugen, macht ein EV in der Bilanz geschickter. Ersetzen sollte man die ICE's nicht aber wenn man sowieso neu anschafft, wäre das ja zu überlegen.


Gruss

Christian
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Fortuner Fan :-)

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Feldi
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Feldi »

fordfahrer hat geschrieben:interessanter Weise ist die überaus große Menge der EV's in D auf dem Land zugelassen, also nicht in den großen Städten. Ich kann das durchaus verstehen, da der Preisvorteil des Betriebs bei den Mehrkilometern, zB zum Pendeln sich viel mehr auswirkt.

Das liegt wohl eher daran, daß es in der Stadt viel komplizierter und aufwändiger ist, sein Auto zu laden.
Feldi (ganz im Süden)

"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)

"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)

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