Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

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landcruiser
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Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

Die Überschrift ist zugegebenermaßen etwas provokant geraten.

Bisher ist es in so, dass rechtliche Änderungen im Bereich "Kfz.-Recht" in der Regel erst für die Fahrzeuge gelten, die neu in Verkehr gebracht werden bzw. neu zugelassen werden.

Auf einem Umweg könnte sich das jetzt ändern.

Hinweis zum Lesen:

Wenn der Gesetzgeber schreibt "Abwehr von Gefahren" meint er damit nicht nur eine unmittelbare konkrete Gefahr, die jetzt verwirklicht wird (also du gefährdest die Gesundheit eines anderen weil der deine Dieselabgase einatmet und davon Husten bekommt).

Er meint damit jeden möglichen Verstoß gegen die Rechtsordnung.

Man kann sich leicht ausmalen welche Weiterungen das nach sich ziehen kann.

Lest es euch vielleicht mal durch und ev. unterschreibst es ja der eine oder andere:

https://www.openpetition.de/petition/on ... che-432-21

Was das konkret für uns bedeuten könnte?

Ich bin mir nicht sicher, in welchem Verhältnis eine solche Verordnung zu bestehenden Gesetzes und zum EU-Recht steht.

Unter dem Vorbehalt wäre denkbar, dass Autos, die nicht den aktuellen Lärmschutz- oder Abgasvorschriften oder denen für Fußgängerschutz (Frontschutzbügel) entsprechen per Verordnung aus dem Verkehr gezogen werden.

Wie gesagt, dass müsste man noch genau prüfen.

Also frei zum Zerflexen!
Zuletzt geändert von landcruiser am Do 10. Jun 2021, 10:48, insgesamt 1-mal geändert.

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cruisermaddin
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Re: Ende des Bestandschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von cruisermaddin »

Da ist in der Tat viel Spielraum drin, die alten Stinker endlich los zu werden...... Traurig, traurig
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isegrim
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Re: Ende des Bestandschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von isegrim »

Ich habe das die Tage schon von einem Arbeitskollegen bekommen....wollte das eigentl. posten...

Die Überschrift sollte etwas "griffiger" sein, damit sich mehr angesprochen fühlen. Denn das kann für jeden bitter werden, wenn das so kommt.
Andererseits, irgendwann wird es einem dann doch einfacher gemacht, in einem anderem Land heimisch zu werden.

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Thaiguy
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Re: Ende des Bestandschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Thaiguy »

isegrim hat geschrieben:Ich habe das die Tage schon von einem Arbeitskollegen bekommen....wollte das eigentl. posten...

Die Überschrift sollte etwas "griffiger" sein, damit sich mehr angesprochen fühlen. Denn das kann für jeden bitter werden, wenn das so kommt.
Andererseits, irgendwann wird es einem dann doch einfacher gemacht, in einem anderem Land heimisch zu werden.



Hier ist noch viel Platz, und das Auto-Unterhalten und -Fahren viel billiger :biggrin:

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landcruiser
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Re: Ende des Bestandschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

isegrim hat geschrieben:Die Überschrift sollte etwas "griffiger" sein, damit sich mehr angesprochen fühlen.


Schlag vor, ich ändere das gerne.

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Cruisero
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Cruisero »

Ist unterschrieben und verteilt.

Diese Technokratenbande zieht und zerrt an allen Ecken und Enden des normalen Lebens... :angryfire:

Gruß
Frank
Zuletzt geändert von Cruisero am Do 10. Jun 2021, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Oidamo
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Re: Ende des Bestandschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Oidamo »

isegrim hat geschrieben:Andererseits, irgendwann wird es einem dann doch einfacher gemacht, in einem anderem Land heimisch zu werden.


Servus,

was das andere Land angeht wäre interessant welches das denn sein könnte?

Ich persönlich wüßte auf Anhieb keines in dem ich lieber leben wollte - bin aber für Vorschläge offen.
Um das feststellen zu können schadet es nicht ein klein wenig in die Welt hinauszufahren und sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen.

Doch nun weiter mit den Untergangsszenarien. Viel Spaß :wink:

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HJ61-Freak
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von HJ61-Freak »

Interessante Sache! Allerdings sollte man den neuen Gesetzestext (§ 6 Abs.4 StVG) auch tatsächlich mal im Wortlaut lesen. Dieser lautet:

"(4) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden

1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
3. zum Schutz der Verbraucher.

Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8, auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden

1. zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
2. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
3. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.“

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Insoweit geht bzw. ging die verlinkte Petition schon mal am Thema vorbei.

Die Frage ist dann noch, ob im neuen § 6 Abs.1 S. Nr.1, 2, 5 und 8 StVG oder § 6 Abs.2 und 3 StVG irgendwetwas mit Bezug zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr geregelt ist? Das ist nicht der Fall, weil dies in § 6 Abs.1 S.1 Nr. 6 StVG geregelt wird. Natürlich wird in § 6 Abs.2 StVG das Typgenehmigung geregelt, allerdings nach wie vor nur für Neukonstruktionen. Fahrzeuge, die bereits eine Typgenehmigung erhalten haben, bleiben davon unberührt. Denkbare Ausnahme: Die Typgenehmigung wurde zu Unrecht erteilt und dadurch sind z.B. schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten (Stichwort: Dieselskandal). Dann könnte das KBA die Typgenehmigung widerrufen, was es aber auch schon unter der alten Rechtslage konnte.

Im Ergebnis sehe ich hier kein gegenüber der alten Rechtslage gesteigertes Risiko für Altfahrzeugeigentümer gegeben.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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isegrim
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von isegrim »

Tja, tja, geplante Änderung der Strassenverkehrsordnung Paragraph 6 :think:

Jo, die Auswahl an "besseren" Ländern ist in der Tat eher übersichtlich. Noch ist das Gesamtpaket in D ok (also für mich), kann aber auch einmal anders aussehen.
Was den Seitenhieb "in die Welt hinauzufahren" betrifft, ich war schon auf allen 5 Kontinenten unterwegs, konnte mir also schon hier und da mal ein Bild machen wie es da aussieht.

@ Florian, Danke für die Aufklärung!

Ich denke ursprünglich ging es um laute Fzg (Motorräder..), die mit Klappenauspuff einen elenden Krawall machen. Aber je nach Auslegung könnte das doch dann auch tatsächlich 2Takter oder alte Diesel betreffen?

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landcruiser
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

HJ61-Freak hat geschrieben:Interessante Sache! Allerdings sollte man den neuen Gesetzestext (§ 6 Abs.4 StVG) auch tatsächlich mal im Wortlaut lesen.


Das ist richtig.

Man sollte aber auch die alte und die neue Fassung lesen und die Unterschiede sehen.

§ 6 Abs. 4 StVG alte Fassung

(4) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien, soweit Verordnungen nach diesem Gesetz geändert oder abgelöst werden, Verweisungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen auf die geänderten oder abgelösten Vorschriften durch Verweisungen auf die jeweils inhaltsgleichen neuen Vorschriften zu ersetzen.


Was bedeutet das?

Sie durften durch Rechtsverordnung, ..., soweit Verordnungen nach diesem Gesetz geändert oder abgelöst werden, Verweisungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen auf die geänderten oder abgelösten Vorschriften durch Verweisungen auf die jeweils inhaltsgleichen neuen Vorschriften zu ersetzen.

Strenggenommen ist das nicht mehr als eine Redaktionsermächtigung.

Keine Ermächtigung für eine VO, die selbst etwas regelt.

Auch wenn in der DS von einer eigenen VO-Ermächtigung die Rede ist.


neue Fassung:

(4) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in
Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz
a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen
ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
3. zum Schutz der Verbraucher,
4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.


Das ist eine direkte VO-Ermächtigung.

Nur ein Beispiel welches von Interesse sein könnte ist Nr. 2.

die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr einschließlich Ausnahmen von der Zulassung, die Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung der Fahrzeuge, insbesondere über


Wie gesagt nur ein Beispiel. Die Liste ist deutlich länger.

Bislang hier es auch

§ 6 Ausführungsvorschriften


jetzt würde es heißen

„§ 6 Verordnungsermächtigungen


Ich sehe das schon etwas kritischer.

Eine von den Vorschriften mehr, die man ein paar Wochen vor der Wahl noch schnell durchwinken will?

So wie die Bundespolizei, die nach Willen der Koalition künftig präventiv alles abhören und mitlesen dürfen soll?

Ist ja in den Ländern schon länger so, also kein Problem. :ka:

Nix von in den Medien gelesen? :ka:

Ne, is gut jetzt ...

Ich habs durch Zufall gelesen. Man sollte sich mit Dreck gar nicht beschäftigen, macht nur üble Laune. :unwuerdig:

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HJ61-Freak
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von HJ61-Freak »

landcruiser hat geschrieben:neue Fassung:

(4) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in
Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz
a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen
ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
3. zum Schutz der Verbraucher,
4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.


Sorry, das ist nicht der Gesetzestext, der durch das Parlament beschlossen worden ist. Dieser Lautet:

"(4) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
3. zum Schutz der Verbraucher.

Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8, auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
2. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
3. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.


Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

landcruiser hat geschrieben:Nur ein Beispiel welches von Interesse sein könnte ist Nr. 2.
die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr einschließlich Ausnahmen von der Zulassung, die Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung der Fahrzeuge, insbesondere über

Welche Nr. 2 meinst Du? Meinst Du § 6 Abs.1 S.1 Nr. 2 StVG? Diese Regelung ist mit der Gesetzesänderung hinfällig und lautet dann wie folgt:

"2. das Verhalten im Verkehr, auch im ruhenden Verkehr,"

Quelle: https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0257-21.pdf

in Verbindung mit

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

landcruiser hat geschrieben:Wie gesagt nur ein Beispiel.

Definitiv kein Beispiel.

landcruiser hat geschrieben:Man sollte sich mit Dreck gar nicht beschäftigen, macht nur üble Laune.

Man sollte sich wenn, dann konsequent mit diesen Dingen beschäftigen und nicht halbherzig. Was nicht heißt, dass die neue Gesetzesregelung nicht Anlaß zur Sorge geben muss. Aber ob dem so ist, kann ich überhaupt erst dann beurteilen, wenn ich die (neue) Gesetzeslage im Wortlaut vollständig und richtig kenne. Alle andere ist Kaffeesatzleserei und Panikmache.

Natürlich ist es ein Unterschied, ob es in der Überschrift "Ausführungsvorschrift" oder "Verordnungsermächtigung" heißt. Streng genommen war aber die alte Überschrift mißverständlich, da sie den Inhalt und die Reichweite des Gesetzestextes durchaus verharmloste. Schon der alte Gesetzestext gab dem Gesetzgeber im Einzelfall die Möglichkeit, weitreichende Verordnungen zu erlassen (wovon er in der Vergangenheit auch rege Gebrauch gemacht hat).

Gruß

Florian
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landcruiser
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

HJ61-Freak hat geschrieben:Sorry, das ist nicht der Gesetzestext, der durch das Parlament beschlossen worden ist. Dieser Lautet:


Das ist formal korrekt.

Ich bezog mich auf die Drucksache 19/28684

https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928684.pdf

Die Abweichungen sind jedoch inhaltlich in ihren Auswirkungen unerheblich.

landcruiser hat geschrieben:Nur ein Beispiel welches von Interesse sein könnte ist Nr. 2.

die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr einschließlich Ausnahmen von der Zulassung, die Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung der Fahrzeuge, insbesondere über

Welche Nr. 2 meinst Du?


Hinter der Nr. 2 steht der Text, den kann man lesen.
Und sonst findet man § 6 (1) 2 StVG.

landcruiser hat geschrieben:Wie gesagt nur ein Beispiel.

Definitiv kein Beispiel.


Also doch ein Beispiel. :D

landcruiser hat geschrieben:Man sollte sich wenn, dann konsequent mit diesen Dingen beschäftigen und nicht halbherzig.


Gebe ich dir völlig Recht.


Aber ob dem so ist, kann ich überhaupt erst dann beurteilen, wenn ich die (neue) Gesetzeslage im Wortlaut vollständig und richtig kenne.


Ja, is klar.

Nur wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ists zu spät für Protest. (Ob der was bringt steht auf einem andern Blatt ...)

Dann beginnt die Zeit des Verdienens für die Anwälte. :D

Alle andere ist Kaffeesatzleserei und Panikmache


Ist doch Quatsch wie man sieht. Es entwickelt sich eine sachliche Diskussion zum Thema, die einen nicht dümmer macht.
Natürlich ist es ein Unterschied, ob es in der Überschrift "Ausführungsvorschrift" oder "Verordnungsermächtigung" heißt. Streng genommen war aber die alte Überschrift mißverständlich, da sie den Inhalt und die Reichweite des Gesetzestextes durchaus verharmloste. Schon der alte Gesetzestext gab dem Gesetzgeber im Einzelfall die Möglichkeit, weitreichende Verordnungen zu erlassen (wovon er in der Vergangenheit auch rege Gebrauch gemacht hat).


Wobei man bei der einen oder anderen VO die Rechtmäßigkeit mangels Rechtsgrundlage durchaus infrage stellen könnte, weil eben die VO-Ermächtigung so nicht im Gesetz stand. Da streiten wohl die Gelehrten drüber.

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Kat i
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Kat i »

Insoweit geht bzw. ging die verlinkte Petition schon mal am Thema vorbei.

Das passiert dem Threadstarter öfter.
Viele Grüße
Mathias

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Mountaineer
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von Mountaineer »

Was bei Gesetzesänderungen immer hilft ist ein Blick in das Gesetzgebungsverfahren und die Materialien zur Begründung:

https://dip.bundestag.de/vorgang/.../276014

Was man hier erkennt, ist, dass es nicht darum geht in Zukunft den Bestandsschutz von Fahrzeugen anzugreifen, sondern es ging darum, § 6 StVG übersichtlicher im Sinne einer gesetzlichen Regelung zu schaffen. Statt zig Einzelfälle mit Querverweisungen wird nunmehr eine abstrakte Regelung geschaffen, die aber explizit nicht über das hinausgehen soll, was bisher eh schon geregelt ist.

Dieser Wille des Gesetzgebers ist bei der Auslegung auch wichtig.

Im Detail kann man das im Gesetzesentwurf vom 19.04.21 und in der Beschlussempfehlung vom 19.05.21 nachlesen.

Ich bin auch durchaus kritisch, was die Verkehspolitik und Umweltpolitik angeht, aber die Bedenken des Petitionsstarters kann ich hier erstmal nicht teilen

Just my two cents...

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landcruiser
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Re: Ende des Bestandsschutzes für unsere alten Kisten?

Beitrag von landcruiser »

Kat i hat geschrieben:
Insoweit geht bzw. ging die verlinkte Petition schon mal am Thema vorbei.

Das passiert dem Threadstarter öfter.


Zu faul selbst eine Teilenummer bei google einzugeben.
Das lässt man dann lieber andere für sich machen.
Und wenn die das nicht tun ist man sauer und prollt in anderen Threads dumm rum.
Was hast du in den letzten 7 Jahren schon für die community hier getan außer Fragen gestellt?
Immer nur Nehmen ist nicht der Sinn eines Forums.

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