GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

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Odessa
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Odessa »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Das Thema hatte ich bei meinem GRJ76 auch (Erstzulassung Dezember 2019).

Manche Händler weichen wohl wegen der Abgasbestimmungen auf die LKW-Zulassung aus. So hat man es mir damals erklärt. Beim GRJ76 stehen dann 2 Sitzplätze drin und im Feld 22 heißt es wahlweise bis zu 5 ;-). Das Problem mit der LKW-Zulassung sehe ich vor allem darin, dass das Hauptzollamt nicht an die Fahrzeugpapiere gebunden ist. Das heißt konkret man bezahlt bei der Versicherung mehr und wenn es dumm geht bei der Steuer ebenfalls den höheren Satz - zusätzlich können die Knöllchen teurer ausfallen.
Für mich war das dann auch mitentscheidend weshalb ich mir einen Händler gesucht habe, welcher die Fahrzeuge als PKW zulässt.
Gruß Florian

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2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone und Parabelfahrwerk - auch unter DO2FL unterwegs.

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Erich S.
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Erich S. »

Die Knöllchen bleiben gleich, weil unter 3,5t

Lg Erich

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Odessa
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Odessa »

Hatte es anders in Erinnerung, aber man lernt nie aus.
Gruß Florian

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sapristi
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von sapristi »

So, Antwort vom TÜV Süd liegt vor (wir haben hier im Norden seit einiger Zeit auch TÜV Süd; das war vorteilhaft, weil das Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung vom TÜV Süd erstellt wurde. Der Prüfer von hier hat direkt bei den Kollegen in Bayern nach den Gründen der Einstufung gefragt.).

Eine Umschreibung von Lkw auf Pkw (Fahrzeugklasse N1 auf M1) ist nicht möglich, weil unterschiedliche Anforderungen an Lkw- und Pkw-Emissionen gestellt werden (Pkw höhere Anforderungen).
Gruß sapristi

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Odessa
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Odessa »

Dachte ich mir beinahe. In die Richtung hat mir ein Toyotahändler aus Augsburg schon was gesagt.
Gruß Florian

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Stephan34
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Stephan34 »

sapristi hat geschrieben:Eine Umschreibung von Lkw auf Pkw (Fahrzeugklasse N1 auf M1) ist nicht möglich, weil unterschiedliche Anforderungen an Lkw- und Pkw-Emissionen gestellt werden (Pkw höhere Anforderungen).
Gruß sapristi


Das ist eine ziemlich allgemeine Aussage, wie ich finde! Hat man den Abgasschlüssel deines GRJ mit der Zuordnungstabelle (bei DEKRA namens IRIS) abgeglichen?
Ich habe eine Umschlüsselung beim TÜV Süd machen lassen von LKW auf Pkw, allerdings für einen Diesel. Da es den GRJ auch als Pkw gibt, denke ich, dass es da einen Weg gibt!

Gruß Stephan

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syphest
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von syphest »

Stephan34 hat geschrieben:
sapristi hat geschrieben:Eine Umschreibung von Lkw auf Pkw (Fahrzeugklasse N1 auf M1) ist nicht möglich, weil unterschiedliche Anforderungen an Lkw- und Pkw-Emissionen gestellt werden (Pkw höhere Anforderungen).
Gruß sapristi


Das ist eine ziemlich allgemeine Aussage, wie ich finde! Hat man den Abgasschlüssel deines GRJ mit der Zuordnungstabelle (bei DEKRA namens IRIS) abgeglichen?
Ich habe eine Umschlüsselung beim TÜV Süd machen lassen von LKW auf Pkw, allerdings für einen Diesel. Da es den GRJ auch als Pkw gibt, denke ich, dass es da einen Weg gibt!

Gruß Stephan


Welcher GRJ ist denn ein PKW?
:bb:

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holefire
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von holefire »

Meiner. Geländegängiges, multifunktionales Fahrzeug zur Personenbeförderung. So steht es geschrieben und so wird bezahlt
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GRJ76

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Toyojuergen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Toyojuergen »

Ich habe ganz aktuell die gleiche Problemstellung, GRJ 76 mit Eintragung "LKW geschlossener Kasten" wodurch die Versicherung erheblich teurer wird. Ich habe mich gestern mit dem TÜV Prüfer meines Vertrauens an das Problem heran gewagt, mit folgendem Ergebnis. Da GRJ 76 kann die aktuellen Anforderungen an das Abgasverhalten von Fahrzeugen der Klasse M1 (PKW, Geländewagen, Kombi ect.) nicht einhalten. Deshalb die LKW Einstufung. Ich kenne den Prüfer seit Jahren sehr gut und vertraue daher seiner Aussage voll und ganz, zumal er unendliche Ordner und Ausnahmeregelungen durchforstet hat, weil er mir da echt helfen wollte.
Wir werden also damit leben müssen, dass die Versicherung unsere Autos als LKW sieht und das Finanzamt als PKW.
Aber was soll's, unsere Autos sind mit Vernunft sowieso nicht zu erklären :D .Ich kann meinen "LKW" nächste Woche abholen und freue mich wie ein Kind auf Weihnachten.

Gruß Jürgen
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Stephan34
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Stephan34 »

So gesehen, ist deine Frage berechtigt! Ich meine hier rausgelesen zu haben, dass der 76´iger oft als Pkw vom Händler kommt. Wenn dem so ist, müsste man mal ZB Teil 1 / 14.1 vergleichen.

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Toyojuergen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Toyojuergen »

Dabei muss man aber auch aufpassen, das man GRJ mit gleicher Erstzulassung vergleicht. Die Grenzwerte wurden nämlich zuletzt im September wieder verschärft. Die neuen Grenzwerte gelten halt immer für Fzge die ab diesem Datum zugelassen werden. Es kann also durchaus sein, dass er 2019 noch als PKW durchgegangen ist und 2020 die neuen Grenzwerte eben nicht mehr einhält.
Gott mit dir du Land der Bayern............

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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von holefire »

Darf man dann Sonntags nicht mehr mit Grj unterwegs sein? :ka:
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GRJ76

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Toyojuergen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Toyojuergen »

Keine Panik, man darf den GRJ trotzdem Sonntags fahren weil unter 3,5 t. Allerdings nicht mit Anhänger wegen Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger.
Ich bin aber der Meinung, dass es da Ausnahmen für Sportanhänger ( Pferde, Boote, Segelflieger ect.) gibt. Sicher bin ich da aber nicht.
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holefire
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von holefire »

Meiner ist ja noch PKW Einstufung. Aber so wie du es schreibst, erinner ich mich auch wieder an die „kleinen“ LKW Regelungen. Letztlich fährt er sich ja trotz Ottomotor, auch mehr als LKW.
Aberglaube bringt Unglück

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syphest
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von syphest »

Toyojuergen hat geschrieben:Keine Panik, man darf den GRJ trotzdem Sonntags fahren weil unter 3,5 t. Allerdings nicht mit Anhänger wegen Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger.
Ich bin aber der Meinung, dass es da Ausnahmen für Sportanhänger ( Pferde, Boote, Segelflieger ect.) gibt. Sicher bin ich da aber nicht.


Soweit ich weiß beziehen sich sämtliche Fahrverbote (auch das für den Anhänger) nur auf gewerblichen Verkehr. Privat geht also, auch mit Hänger 8)

Mein 71er ist laut Schein ein LKW, und das ist auch gut so. Nach sehr kurzer Diskussion wird er auch beim Zollamt als LKW versteuert, damit hat sich die Steuer jährlich von 570€ auf 160€ verringert.. Die Versicherung wäre bei mir als PKW auch nur unmerklich günstiger gewesen; da fällt die Steuerersparnis definitiv mehr ins Gewicht
:bb:

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Toyojuergen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Toyojuergen »

@ syphest
Wie hast du beim Zollamt die LKW Zulassung argumentiert?
Wenn die das beim 71er akzeptieren sollte das bei meinem 76er ja auch klappen.
Das wäre natürlich eine große Erleichterung.

Gruß Jürgen
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