GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

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Hoppetosse
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Hoppetosse »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

„GRJ“ ist keine Gewichtseinheit ...
Grüsse
Klaus

- noch ohne LandCruiser, aber gerne unterwegs - :wink:

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syphest
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von syphest »

sapristi hat geschrieben:...........................
Ich habe heute (ohne weitere Nachfrage) meinen geaenderten Steuerbescheid bekommen. Damit ist mein GRJ nun auch steuerlich ein LKW.
Ich zahle demnach 210 Euro Steuer im Jahr.
...............................


Wieso das denn nu wieder?
Ich habe vom Mitlesen gedacht, der GRJ als Lkw kostet ca. 170 € Steuer. Gruß sapristi


Wie Hoppetosse schon sagt, LKW wird nach zGG besteuert. 210€ ist der maximale Steuersatz bei 3,5to Gesamtgewicht. Ein 71er hat eben nur 2,8to zB
:bb:

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se7en6
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Nutzungsdauer für AfA / Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von se7en6 »

Heute hatte ich eine nette Diskussion. Deshalb belebe ich das Thema nochmal unter einem steuerrechtlichen Aspekt:

Bei gewerblicher Zulassung des GRJ76 als LKW mit Angabe im Fahrzeugschein "ZU S.1:WW.BIS 5" ist die Nutzung für die Personenbeförderung möglich. Folglich kann es sich also definitorisch um einen Kombiwagen handeln (engl. station wagon oder einfach nur wagon).

Die Nutzungsdauer für Absetzung für Abnutzung (AfA) laut AfA-Tabelle des BFM wäre dann bei 6 Jahren anzusetzen:
AfA-Tabelle hat geschrieben:4.2.1 Personenkraftwagen und Kombiwagen 6 Jahre

Die für LKW wäre 9 Jahre:
AfA-Tabelle hat geschrieben:4.2.3 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper 9 Jahre


Das könnte für Gewerbetreibende, die ihre Kisten fürs Geschäft brauchen, durchaus von Interesse sein. Habe ja schon ein einige Cruiser gesehen, die als Werkstatt-Wagen / Handwerker-Auto benutzt werden.
:methusalem:
LG Leon mit GRJ76L, 225/95R16, HA-SV+30, Werks-Steelies, Recaro Sitze
:bb: :bb:

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Forstbetrieb
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Forstbetrieb »

Also ich habe das beim Zoll mal angefragt und folgende Antwort erhalten zum 76er:


gemäß dem bisher geltenden § 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wurden solche Fahrzeuge bislang abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wie ein PKW besteuert.

Zum 23.10.2020 trat das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft.
Damit verbunden ist der Wegfall des bisherigen § 18 Absatz 12 KraftStG.

Durch den Wegfall dieser Regelung zum 23.10.2020 erfolgt ab diesem Datum die Besteuerung nach den für Nutzfahrzeuge geltenden gewichtsabhängigen Steuersätzen des § 9 Absatz 1 Nummer 3 KraftStG.

Weitere Informationen zur Änderung im KraftstG finden Sie unter folgendem Link:

https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... aendg.html

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
#############

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Hilux 2.8 DC Invincible, Ironman Fahrwerk, Spurplatten, BFG KO2 265/65R18, Rockslider
Land Cruiser GRJ76 (im Aufbau)

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sapristi
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von sapristi »

Ich hatte das Thema damals losgetreten. Es hat sich doch inzwischen von selbst erledigt.
Der 76er darf per Gesetz nicht als Pkw geführt werden, sondern nur als (steuergünstigerer) Lkw.
Meine entsprechende Steuerrückzahlung habe ich schon vor mehreren Wochen erhalten.
Gruß sapristi

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Uli_Ddorf
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Uli_Ddorf »

Toyojuergen hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 20:17 Folgendes habe ich gerade auf der Seite des Zoll gefunden. Schön für alle deren GRJ lt. Fahrzeugschein ein LKW ist :D

Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)
Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.

Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.

Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.


Das erklärt natürlich auch meinen Steuerbescheid.
Grüße, Jürgen



Hallo,

ich greife das Thema hier nochmal auf. Hintergrund ist, dass Nestle mich gefragt hat, ob ich meinen GRJ7 als PKW oder als LKW anmelden möchte. Da er ja fast jede Woche einen J7 anmeldet, scheint diese Auswahl ja noch möglich zu sein.

Mich würde interessieren, ob es hier GRJ7 Fahrer gibt, die Ihr Auto nach Oktober 2020 als PKW angemeldet haben und trotzdem einen Steuerbescheid als LKW erhalten haben. Die Anmeldung als PKW hätte für einen Neuwagen ja den Vorteil, dass bei Diebstahl oder Totalschaden zwei oder drei Jahre der Neuert ersetzt wird, und nicht nur ein Jahr, wie beim LKW.

Eine zweite Frage ist, ob wirklich jedes Fahrzeug als LKW besteuert wird, auch wenn der Besitzer keinen angemeldeten Betrieb oder ein Kleinunternehmen hat? Siehe Aussage des Zolls oben...

Danke für eure Hilfe - Uli
Das Rentnerleben ist zu kurz, um faule Kompromisse zu machen...

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fit4fun
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von fit4fun »

Muss dann dafür LKW (N1) in den Papieren stehn oder kann man die niedrigere Steuer auch fuer als PKW zugelassene z. Bsp BJ. 2017 beantragen?
VG Leonard
Grj76 LX, full option, grau, bfg Ko AT 285/70 R16, Toyota Dachtraeger

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Onkelchen
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Onkelchen »

fit4fun hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 14:41 Muss dann dafür LKW (N1) in den Papieren stehn oder kann man die niedrigere Steuer auch fuer als PKW zugelassene z. Bsp BJ. 2017 beantragen?
VG Leonard

Seit 2019 wird ausnahmslos nach der verkehrsrechtlichen Einstufung besteuert.

Wenn LKW in den Papieren steht, dann Steuer als LKW,
wenn PKW in den Papieren steht, dann Steuer als PKW.

Der Zoll hat sich seit 2019 geweigert, den Willkürparagraphen im KFZ-Steuergesetz weiter umzusetzen und damit die 2020er Änderung des KFZ-Steuergesetzes losgetreten.

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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laurent.d
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von laurent.d »

Uli_Ddorf hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 09:31
Die Anmeldung als PKW hätte für einen Neuwagen ja den Vorteil, dass bei Diebstahl oder Totalschaden zwei oder drei Jahre der Neuert ersetzt wird, und nicht nur ein Jahr, wie beim LKW.

Eine zweite Frage ist, ob wirklich jedes Fahrzeug als LKW besteuert wird, auch wenn der Besitzer keinen angemeldeten Betrieb oder ein Kleinunternehmen hat? Siehe Aussage des Zolls oben...

Danke für eure Hilfe - Uli
Das Argument des Rückerstattungsbetrags bei einem Totalverlust ist meiner Meinung nach nicht sehr gültig.
Zum einen, weil je nach Versicherung der Unterschied nicht so groß ist.

Bei mir mit ADAC sind es 2 Jahre bei LKW und 3 Jahre bei PKW.
Außerdem muss die Versicherung ohnehin den Marktpreis erstatten. Der Land Cruiser 70 verliert nicht so viel an Wert wie ein normales Fahrzeug.



Als Privatperson musst du keinen LKW besteuern. :ka:

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se7en6
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von se7en6 »

laurent.d hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 21:01 Als Privatperson musst du keinen LKW besteuern. :ka:

Zoll Deutschland betritt den Chat.
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Odessa
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Odessa »

Onkelchen hat Recht.
Und in Anbetracht der Tatsache was mittlerweile an Steuern fällig werden bei einer PKW-Zulassung, wirst Du wohl mit der LKW-Variante besser fahren.
Meiner wurde 12/2019 als PKW zugelassen und kostet bereits 560 oder 580€ Steuer (bin mir gerade nicht mehr ganz sicher).
Ob die LKW-Zulassung anderweitige Nachteile mit sich bringt, weiß ich nicht.
Gruß Florian

---------
2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone und Parabelfahrwerk - auch unter DO2FL unterwegs.

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Reiti
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Reiti »

Odessa hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 22:30
Ob die LKW-Zulassung anderweitige Nachteile mit sich bringt, weiß ich nicht.
M. E ist die Versicherung als Pkw erheblich günstiger.

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se7en6
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von se7en6 »

Bei hoher SF Klasse ist PKW besser, da viele LKW Versicherungen nur bis SF20 berücksichtigen. U.U. ist dann auch als WoMo noch günstiger. Das eilt aber nicht, umschlüsseln sollte später kein Thema sein.

@Uli_Ddorf Den Vergleich hinsichtlich des Versicherungsfalles hätte ich nicht in Betracht gezogen. Das ist beim J7 doch fast unerheblich. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du dir einen selbstverschuldeten Totalschaden innerhalb der ersten drei Jahre einbrockst?
Im Schadensfall vermute ich, dass bei Einzelzulassungen sowieso eine Einzelfallbegutachtung notwendig wird, weil schlicht statistische Daten fehlen und es keinen Standard Listenpreis oder Marktpreis beim Grau-Import gibt.
LG Leon mit GRJ76L, 225/95R16, HA-SV+30, Werks-Steelies, Recaro Sitze
:bb: :bb:

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laurent.d
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von laurent.d »

Reiti hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 22:36
Odessa hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 22:30
Ob die LKW-Zulassung anderweitige Nachteile mit sich bringt, weiß ich nicht.
M. E ist die Versicherung als Pkw erheblich günstiger.
Dies ist nicht unbedingt der Fall, sondern hängt von der jeweiligen Versicherung ab.
In jedem Fall ist das Geld, das durch die Steuer gespart wird, viel höher. Zumindest laut den Versicherungsangeboten, die ich erhalten habe.

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Uli_Ddorf
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Uli_Ddorf »

Onkelchen hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 18:04 Seit 2019 wird ausnahmslos nach der verkehrsrechtlichen Einstufung besteuert.

Wenn LKW in den Papieren steht, dann Steuer als LKW,
wenn PKW in den Papieren steht, dann Steuer als PKW.

Der Zoll hat sich seit 2019 geweigert, den Willkürparagraphen im KFZ-Steuergesetz weiter umzusetzen und damit die 2020er Änderung des KFZ-Steuergesetzes losgetreten.

Viele Grüße
Onkelchen

Die Aussagen oben habe ich nicht so verstanden. :think: Ich habe den Beitrag so verstanden, dass es egal ist, ob ich den Wagen als PKW oder LKW anmelde, ich zahle immer die niedrigere LKW-Steuer. Aber genau das würde ich gerne verifizieren. "Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen." Denn diese Kombi wäre für mich am günstigsten.

Die Steuer für den PKW beträgt für Neuzulassungen ab 01.01.2021 868 Euro, als LKW bei 3.100 Kg Nutzlast 185 Euro. Das Argument mit dem Schadenfreiheitsrabatt von Leon ist berechtigt, da ich 4 KfZ-Verträge habe, davon 2 mit SF 45 in Haftpflicht und VK muss ich das wirklich prüfen. Ich werde berichten.

@Leon: Du hast recht, bei Diebstahl leistet die TK und ein Totalschaden ist ja doch sehr unwahrscheinlich.

Danke euch !! Uli
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Odessa
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Re: GRJ 76 Zulassung als Pkw/Lkw ?

Beitrag von Odessa »

Das hat sich damals geändert:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... esetz.html

Und nun gilt folgendes:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html

Und hier noch die Meldung vom Zoll:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... 4bodyText4

Also wenn du laut Zulassung einen M1G hast, wirst du nach meinem Verständnis um die Hubraum- und CO2-bezogene Besteuerung nicht umhin kommen.
N1G werden nun mittlerweile verlässlich gewichtsbezogen besteuert.
Gruß Florian

---------
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