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onkel hat geschrieben:RobertL hat geschrieben:.....
Hmmh - da besteht offenbar ein Missverständnis. Die Nova ist keine wiederkehrende Steuer wie die KFZ-Steuer, sondern wird einmalig bei der Erstzulassung des Fahrzeuges fällig.
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gilt das auch für gebrauchte Fahrzeuge ( bzw. Tageszulassung ) aus der EU die nach Österreich eingeführt werden ?
Ja natürlich - mit entsprechender Berücksichtigung der Erstzulassung im Herkunftsland, also höhere "Abschläge" je älter das Fahrzeug ist. Im Wesentlichen ist der Marktwert (nicht der Kaufpreis!) entscheidend und das Jahr der Erstzulassung, also welche Nova-Regelung es in dem bestimmten Jahr gab.