Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

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devilment
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Registriert: Mi 12. Jun 2019, 19:19

Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von devilment »

Guten Tag zusammen

Um einen Cruiser aus Deutschland in die Schweiz zu überführen werde ich ja eine der folgenden Optionen an Kurzkennzeichen (& Versicherung) benötigen, entweder:
a) Kurzzeitkennzeichen mit gelber Markierung an der Seite -> max. für 5 Tage Dauer
b) Ausfuhrkennzeichen mit roter Markierung an der Seite -> Dauer für 9-15 Tage oder sogar 1 - 12 Monate möglich

Ich habe in meiner Internetrecherche herausgefunden, dass man für Option b) natürlich auch Kfz-Steuer bezahlen muss und somit diese Option relativ teuer kommen kann, da man für einen ganzen Monat die Steuer bezahlt.

Meine Frage: bezahle ich auch für Option a) Kfz-Steuer für einen ganzen Monat auch wenn ich nur 5 Tage fahren darf? Das war leider auf keiner Internetseite so richtig erklärt...

Vielen Dank schon Mal für eure Erklärungen hierzu.
Grüsse

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gundfj
Beiträge: 31
Registriert: Fr 6. Mär 2020, 15:09

Re: Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von gundfj »

Soviel ich weiß bezahlst du keine Steuer für Variante a. Du brauchst aber TÜV. Habe ich vor kurzem auf der Zulassungsstelle mitgehört. Der wollte ein Fahrzeug von Belgien nach Deutschland holen. Das Kennzeichen hat er bei uns nicht bekommen ohne einen gültigen Tüvbericht aus Deutschland. Erkundigen dich am besten auf deiner Zulassungsstelle.

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Hiasl
Beiträge: 1051
Registriert: Fr 9. Jan 2009, 21:10
Wohnort: München

Re: Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Hiasl »

Servus,
ich hatte eine gelbe 5-Tage-Zulassung/Versicherung bei einem der rund um unsere Zulassungsstelle ansässigen Schilderdienst gekauft. Dort waren explizit keine Fahrten ins Ausland erlaubt. Das Auto ging nach Kufstein (A), haben wir einfach trotzdem gemacht, aber passieren darf da nix.
Nicht vergessen, gelbes Schild hat keine Kasko, nur Haftpflicht !
Evtl gibt's unterschiedliche Bedingungen.
Gruß Matthias
GRJ 76, vorher HZJ 71 und HZJ 78

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devilment
Beiträge: 69
Registriert: Mi 12. Jun 2019, 19:19

Re: Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von devilment »

Vielen Dank euch für die raschen Informationen.

Jetzt habe ich auch noch einen Erklärung im Internet gefunden, dass für Kurzzeitkennzeichen keine KFZ-Steuer berechnet wird, wie es sonst für die anderen Kennzeichen üblich ist.
https://www.evb-kurzzeitkennzeichen.de/kurzzeitkennzeichen/anmeldung.html

Ja, über den Geltungsbereich für Kurzzeitkennzeichen muss man sich informieren. Wie ich es verstehe, gibt es gewisse Staaten ausserhalb der EU (z.B. CH), die das deutsche Kurzzeitkennzeichen aber "tolerieren" (ohne Rechtsanspruch).

Bezüglich Versicherung - Bei gewissen Anbietern scheint die CH abgedeckt zu sein über die "Grüne Karte".

Grüsse

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Plan_b
Beiträge: 238
Registriert: Mo 21. Apr 2014, 22:33

Re: Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Plan_b »

Es gibt Speditionen die sowas machen was unter Umständen garnicht teurer ist als wenn man es selbst macht. Das sind Speditionen die mit Versicherungen zusammenarbeiten und teilweise Kontingente übrig haben. Wenn es nicht auf den Tag ankommt sondern man 3-4 Zeit hat alles kein Thema. Hatte meine alte G Baustelle so zum Motorumbau transportieren lassen.

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devilment
Beiträge: 69
Registriert: Mi 12. Jun 2019, 19:19

Re: Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von devilment »

Hallo Plan_b

Hast du da zufällig eine Empfehlung der Spedition, mit der du das gemacht hattest?
War das konkret auch mit Grenzübertritt Deutschland - Schweiz?

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Lender
Beiträge: 1064
Registriert: Mo 12. Nov 2018, 14:25

Re: Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Lender »

Kannst auch bei deinem STVA Tageskennzeichen holen.

https://www.ag.ch/de/dvi/strassenverkeh ... weis_1.jsp

Knackpunkt ist hier, dass Deutschland keine Fahrzeugzulassung von ausländischen Behörden auf deren Teritorium toleriert. (Ziemlich hart sanktioniert m.W.)

Wir haben es dazumal so gemacht, dass wir mit nem roten Händlerkennzeichen bis an die Grenze fuhren und nach den Zollformalitäten auf Schweizer Tageskennzeichen gewechselt haben.

Gemäss dem deutschen Zollbeamten war das so jedoch nicht rechtens (der Händler steht zum Gegenteil). Der Zollbeamte hatte uns Exportkennzeichen (max.1 Jahr) empfohlen. Bei uns war es jedoch ein Schweizer Fahrzeug welches nur temporär in Deutschland war.
Gruess Leon

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devilment
Beiträge: 69
Registriert: Mi 12. Jun 2019, 19:19

Re: Kfz-Steuer Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von devilment »

Alles klar, danke.
Ich denke ich werde den Weg über die Kurzzeitkennzeichen wählen.

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