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Vielleicht sollte man hier auch zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung unterscheiden. Diesbezüglich soll es durchaus Unterschiede geben. Z.B. Gesundheitsprüfung, Eintrittsalter einfrieren, Ansprüche Pflegeversicherung,……es ist allerdings so dass die KV wo du vor dem Auslandsaufenthalt versichert war DICH wieder nehmen MUSS…
Das kann ich nach meinen bisherigen Erkenntnissen nicht bestätigen.
TK-homepage:
„Bei längeren Aufenthalten im außereuropäischen Ausland können Sie Ihre TK-Mitgliedschaft beenden.
Das kann allerdings dazu führen, dass Sie sich bei einer Rückkehr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zwar wieder gesetzlich krankenversichern, aber Ihre Krankenkasse nicht frei wählen können. Diesen Nachteil vermeiden Sie mit einer Anwartschaftsversicherung während Ihres Auslandsaufenthaltes.“