LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Hallo zusammen, bin Neuling hier und noch dazu erst seit kurzem, nach 19 Jahren Ausland, wieder in D.... moechte mir bald einen GRJ76 zulegen. Nun meine Frage: Die Zulassung erfolgt immer als LKW? Aber dennoch mit 5 (oder auch mit 6, bei Doppel-bank auf Beifahrerseite) Sitzen? Warum wird er als LKW zugelassen? Und welchen Details gebe ich bei meiner KFZ-Versicherung an, um erstmal ein Angebot zu bekommen, ohne die VIN oder aehnliches zu haben, da der Wagen ja noch nicht meiner ist.
Vielen Dank fuer Euere Unterstuetzung.... Kurt (ehemls Defender Fahrer, aber nach x Jahren in Japan auch Toyota Fan).
Vielen Dank fuer Euere Unterstuetzung.... Kurt (ehemls Defender Fahrer, aber nach x Jahren in Japan auch Toyota Fan).
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Ob die Zulassung als LKW oder PKW erfolgt, liegt meines Wissens nach am gewählten Händler.
Gruß Florian
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2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone und Parabelfahrwerk - auch unter DO2FL unterwegs.
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Odessa hat geschrieben:Ob die Zulassung als LKW oder PKW erfolgt, liegt meines Wissens nach am gewählten Händler.
Danke und es gibt wohl Vor-und Nachteile fuer jede Loesung? Steuer weniger bei LKW, aber dafuer evtl mehr Versicherung?
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Grundsätzlich ist die LKW-Steuer niedriger als die KfZ Steuer. Berechnen kannst du sie auf Internetseiten wie https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... chner.html
Bei LKW-Zulassung gelten ein paar Einschränkungen, z.B darf am Wochenende kein Anhänger gezogen werden (ein Sonntags-Fahrverbot hingegen gibt es für "kleine" LKW hingegen nicht).
Versicherung ist zunächstmal abhängig von der Typklasse und immer eine Frage des Anbieters und der Nebenbedingungen (Fahrleistung, Garage, weitere Fahrer etc).
Die Typklasse kannst du googeln. Mit der VIN kann ein Versicherer wenig anfangen.
Dann halt Angebote einholen.
Das Problem bei LKW-Zulassung ist der Zoll (als Eintreiber der KfZ Steuer). Die wollen natürlich den Spartrick mit der LKW Steuer gern unterbinden. Es gibt harte Kriterien für die Einordnung als LKW, mit Betonung auf LASTkraftwagen: u.a. Verhältnis von Laderaum zu Passergierraum, beschränkte Sitzplätze, keine seitlichen Heckfenster etc.
Leider ist es sehr schwer die Kriterien genau in Erfahrung zu bringen. Die sind da wenig auskunftsfreudig.
Das TÜV-Gutachten, sowie die Art der Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist da übrigens NICHT relevant! Der Zoll entscheidet eigenständig (es mußte schon mancher für seinen LKW die PKW-Steuer bezahlen!)
Ich habe das Thema mit einem Landrover durch.
Was der Händler an TÜV macht und anmeldet ist wohl eine Frage der Abstimmung. Ich würde es mir verbitten, dass der Händler da mit meinem Wagen einfach irgendwas nach gutdünken macht.
Bei LKW-Zulassung gelten ein paar Einschränkungen, z.B darf am Wochenende kein Anhänger gezogen werden (ein Sonntags-Fahrverbot hingegen gibt es für "kleine" LKW hingegen nicht).
Versicherung ist zunächstmal abhängig von der Typklasse und immer eine Frage des Anbieters und der Nebenbedingungen (Fahrleistung, Garage, weitere Fahrer etc).
Die Typklasse kannst du googeln. Mit der VIN kann ein Versicherer wenig anfangen.
Dann halt Angebote einholen.
Das Problem bei LKW-Zulassung ist der Zoll (als Eintreiber der KfZ Steuer). Die wollen natürlich den Spartrick mit der LKW Steuer gern unterbinden. Es gibt harte Kriterien für die Einordnung als LKW, mit Betonung auf LASTkraftwagen: u.a. Verhältnis von Laderaum zu Passergierraum, beschränkte Sitzplätze, keine seitlichen Heckfenster etc.
Leider ist es sehr schwer die Kriterien genau in Erfahrung zu bringen. Die sind da wenig auskunftsfreudig.
Das TÜV-Gutachten, sowie die Art der Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist da übrigens NICHT relevant! Der Zoll entscheidet eigenständig (es mußte schon mancher für seinen LKW die PKW-Steuer bezahlen!)
Ich habe das Thema mit einem Landrover durch.
Was der Händler an TÜV macht und anmeldet ist wohl eine Frage der Abstimmung. Ich würde es mir verbitten, dass der Händler da mit meinem Wagen einfach irgendwas nach gutdünken macht.
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Felde hat geschrieben:Grundsätzlich ist die LKW-Steuer niedriger als die KfZ Steuer. Berechnen kannst du sie auf Internetseiten wie https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... chner.html
Bei LKW-Zulassung gelten ein paar Einschränkungen, z.B darf am Wochenende kein Anhänger gezogen werden (ein Sonntags-Fahrverbot hingegen gibt es für "kleine" LKW hingegen nicht).
Versicherung ist zunächstmal abhängig von der Typklasse und immer eine Frage des Anbieters und der Nebenbedingungen (Fahrleistung, Garage, weitere Fahrer etc).
Die Typklasse kannst du googeln. Mit der VIN kann ein Versicherer wenig anfangen.
Dann halt Angebote einholen.
Das Problem bei LKW-Zulassung ist der Zoll (als Eintreiber der KfZ Steuer). Die wollen natürlich den Spartrick mit der LKW Steuer gern unterbinden. Es gibt harte Kriterien für die Einordnung als LKW, mit Betonung auf LASTkraftwagen: u.a. Verhältnis von Laderaum zu Passergierraum, beschränkte Sitzplätze, keine seitlichen Heckfenster etc.
Leider ist es sehr schwer die Kriterien genau in Erfahrung zu bringen. Die sind da wenig auskunftsfreudig.
Das TÜV-Gutachten, sowie die Art der Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist da übrigens NICHT relevant! Der Zoll entscheidet eigenständig (es mußte schon mancher für seinen LKW die PKW-Steuer bezahlen!)
Ich habe das Thema mit einem Landrover durch.
Was der Händler an TÜV macht und anmeldet ist wohl eine Frage der Abstimmung. Ich würde es mir verbitten, dass der Händler da mit meinem Wagen einfach irgendwas nach gutdünken macht.
Vielen Dank, sehr hilfreich. Hier geht es um einen bereits als LKW zugelassenen LC. Also signfikante Nachteile habe ich dann wohl keine, ausser ich wollte am WE einen Anhaenger ziehen.... oder es gibt irgendwo Einfahrtverbote fuer LKWs....
Wegen der Versicherung: VIN ist nat. quatsch - ich meinte den Typenschluessel usw. vom Schein.
Danke nochmal
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Letztes Jahr teilte der Zoll Folgendes auf seinen Seiten mit. Gruß sapristi
Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)
Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.
Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.
Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.
Hinweis
Die betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten automatisch einen geänderten Steuerbescheid, mit dem die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum ab Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 neu festgesetzt und zu viel erhobene Steuer zurückerstattet wird. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Änderung für die circa 390.000 betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich vorzunehmen.
Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)
Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.
Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.
Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.
Hinweis
Die betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erhalten automatisch einen geänderten Steuerbescheid, mit dem die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum ab Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 neu festgesetzt und zu viel erhobene Steuer zurückerstattet wird. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Die Zollverwaltung ist bestrebt, die Änderung für die circa 390.000 betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich vorzunehmen.
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Felde hat geschrieben:Bei LKW-Zulassung gelten ein paar Einschränkungen, z.B darf am Wochenende kein Anhänger gezogen werden
Das TÜV-Gutachten, sowie die Art der Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist da übrigens NICHT relevant! Der Zoll entscheidet eigenständig (es mußte schon mancher für seinen LKW die PKW-Steuer bezahlen!)
Hallo,
Das ist beides Falsch!
Ein Wochenenendfahrverbot gibt es eh schonmal nicht, nur ein Sonntagsfahrverbot.
Dies gilt aber bei Anhängern seit 2017 nur für den gewerblichen Bereich, eine private Anhängernutzung ist auch Sonntags erlaubt!
Siehe: https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... -ausnahmen
Ebenso hält sich seit 1-2 Jahren der Zoll an die Eintragung des TÜV, so das es nicht mehr zu einer anderen Einstufung für die Steuer kommt.
LKW in der Zulassung = LKW bei der Steuer!
Einen „Typschlüssel“ wirst du zu einem aktuellen J7 nicht finden - da es sich um eine Einzelabnahme Handelt.
Broesel
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Broesel hat geschrieben:Felde hat geschrieben:Bei LKW-Zulassung gelten ein paar Einschränkungen, z.B darf am Wochenende kein Anhänger gezogen werden
Das TÜV-Gutachten, sowie die Art der Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist da übrigens NICHT relevant! Der Zoll entscheidet eigenständig (es mußte schon mancher für seinen LKW die PKW-Steuer bezahlen!)
Hallo,
Das ist beides Falsch!
Ein Wochenenendfahrverbot gibt es eh schonmal nicht, nur ein Sonntagsfahrverbot.
Dies gilt aber bei Anhängern seit 2017 nur für den gewerblichen Bereich, eine private Anhängernutzung ist auch Sonntags erlaubt!
Siehe: https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... -ausnahmen
Ebenso hält sich seit 1-2 Jahren der Zoll an die Eintragung des TÜV, so das es nicht mehr zu einer anderen Einstufung für die Steuer kommt.
LKW in der Zulassung = LKW bei der Steuer!
Einen „Typschlüssel“ wirst du zu einem aktuellen J7 nicht finden - da es sich um eine Einzelabnahme Handelt.
Broesel
Vielen Dank! Gut zu wissen. Somit dann wohl keine Nachteile ausser evtl bei der Versicherung...
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Wer viel im Ausland ist, sollte dortige Regelungen im Hinterkopf haben.
PKW/WoMo/LKW wird dort teilweise sehr differenziert betrachtet. Für die meisten aber irrelevant…
PKW/WoMo/LKW wird dort teilweise sehr differenziert betrachtet. Für die meisten aber irrelevant…
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
kurt-ldn hat geschrieben:Hallo zusammen, bin Neuling hier und noch dazu erst seit kurzem, nach 19 Jahren Ausland, wieder in D.... moechte mir bald einen GRJ76 zulegen. Nun meine Frage: Die Zulassung erfolgt immer als LKW? Aber dennoch mit 5 (oder auch mit 6, bei Doppel-bank auf Beifahrerseite) Sitzen? Warum wird er als LKW zugelassen? Und welchen Details gebe ich bei meiner KFZ-Versicherung an, um erstmal ein Angebot zu bekommen, ohne die VIN oder aehnliches zu haben, da der Wagen ja noch nicht meiner ist.
Vielen Dank fuer Euere Unterstuetzung.... Kurt (ehemls Defender Fahrer, aber nach x Jahren in Japan auch Toyota Fan).
Hi Kurt,
wie du ja schon erfahren hast ist die Regel die Eintragung als 2-Sitzer mit wahlweise bis zu 5 Sitzen. Dass bei vielen J7 vorne noch eine halbe Sitzbank in der Mitte ist kann man getrost ignorieren.
Die Steuer beim GRJ76 ist derzeit ca. 172 Euro/Jahr wenn er auf die üblichen 3 Tonnen zugelassen ist. Bei Zulassung bis 3,5 Tonnen kostet er bisschen mehr.
Die Versicherung ist wie immer individuell, aber ich kann soweit generell erstmal die HUK24 Online-Versicherung mit dem Tarif Lieferwagenversicherung empfehlen.
https://www.huk24.de/lieferwagenversicherung
Die geht zwar nicht höher als SF20, dafür ist sie gemäß meiner Recherchen die günstigste.
Die Preise wurden nochmal nach oben gezogen um ca. 40 Euro im Jahr mit der Begründung, dass alle Ersatzteile teurer geworden sind. Naja. Immernoch die billigste.
VIN oder HSN/TSN etc brauchst du nicht für ein Angebot.
Wichtig ist das zulässige Gesamtgewicht und die Leistung in kW.
Bei 3,5 Tonnen und 200kW ist Obergrenze bei der HUK24.
Die GRJ7 mit den höheren PS haben genau 199kW. Passt.
Warum die Zulassung als LKW erfolgt ist mir nicht hunderprozentig klar. Es liegt vermutlich an den Emissionsregelungen (Euro 6xyz), die neueren GRJ7 gehen nur noch als LKW auf die Strasse.
Vorteil LKW ist z.B. du kannst das Fahrzeug als Gewerbetreibender mit RoRo Cargo Fähren verschiffen und als LKW-Fahrer mitreisen.
Nachteil ist du kannst als Privatmann nicht auf einem Camping-Deck einer Fähre mitreisen, sondern musst ins Schiff und eine Kabine buchen.
Meiner Ansicht nach ist die Zulassung als LKW eine super Lösung, wenn man keinen Wohnwagen draus gemacht hat.
GRJ78 hat geschrieben:Wer viel im Ausland ist, sollte dortige Regelungen im Hinterkopf haben.
PKW/WoMo/LKW wird dort teilweise sehr differenziert betrachtet. Für die meisten aber irrelevant…
LKWs müssen im Ausland in der Regel nicht importiert werden, wenn sie über längere Zeit dort verweilen, PKWs/WoMos hingegen schon.
LG Leon mit GRJ76L, 225/95R16, HA-SV+30, Werks-Steelies, Recaro Sitze
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
se7en6 hat geschrieben:Nachteil ist du kannst als Privatmann nicht auf einem Camping-Deck einer Fähre mitreisen, sondern musst ins Schiff und eine Kabine buchen.
Da geb ich doch gern den ungläubigen Thomas
Wie kann dann mein Kumpel seit Jahr und Tag mit seinem als LKW zugelassenen 80er per Camping an Bord von Italien nach Griechenland und zurück reisen?
Chut chon
Maik
Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.
Maik
Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Der erzählt Dir Camperlatein, ganz einfach.
ProAce City L1 1.5 D 75 Ps
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- Beiträge: 542
- Registriert: Fr 18. Dez 2020, 11:04
Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Das mit den über 3,5 Tonnen und Fahrverbot an Sonntagen gilt nur im gewerblichen Bereich.
Nicht als Privater und ab und zu Mal !
Erik
Nicht als Privater und ab und zu Mal !
Erik
'20 GRJ78
'85 W126 280 SE
'97 Volvo V70 2.0 (460.000 km)
'85 W126 280 SE
'97 Volvo V70 2.0 (460.000 km)
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- Beiträge: 542
- Registriert: Fr 18. Dez 2020, 11:04
Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Sorry Broesel, du sagtest es bereits.
'20 GRJ78
'85 W126 280 SE
'97 Volvo V70 2.0 (460.000 km)
'85 W126 280 SE
'97 Volvo V70 2.0 (460.000 km)
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Re: LKW Zulassung GRJ76? Neulingfrage....
Erfahrung mit meinem HZJ75, zugelassen als LKW:
Bedingung war damals Ausbau der hinteren Sitzbank, Zulassung als Zweisitzer und Einbau einer halbhohen Schottwand hinter den Sitzen zur Ladungssicherung.
Die Rücksitzbank liegt seit dem in der Garage, Ausbau war ohnehin geplant, da wir den Heckraum auf Reisen als Schlaffläche haben wollten.
Fenster hinten - der lange J7 hat links und rechts jeweils zwei, waren nie ein Thema. Ich habe wegen der Privatsphäre (Schlafraum im Heck) aber ohnehin Vorhangstangen und blickdichte Vorhänge an Seiten- und Heckfenstern, die sich aber wie übliche Vorhänge in Wohnräumen auf den Stangen beiseite schieben lassen.
Bedingung war damals Ausbau der hinteren Sitzbank, Zulassung als Zweisitzer und Einbau einer halbhohen Schottwand hinter den Sitzen zur Ladungssicherung.
Die Rücksitzbank liegt seit dem in der Garage, Ausbau war ohnehin geplant, da wir den Heckraum auf Reisen als Schlaffläche haben wollten.
Fenster hinten - der lange J7 hat links und rechts jeweils zwei, waren nie ein Thema. Ich habe wegen der Privatsphäre (Schlafraum im Heck) aber ohnehin Vorhangstangen und blickdichte Vorhänge an Seiten- und Heckfenstern, die sich aber wie übliche Vorhänge in Wohnräumen auf den Stangen beiseite schieben lassen.
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