Massetrennschalter

Alles technische, was sonst nirgends paßt
Tassili
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von Tassili »

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dunrai hat geschrieben:
HJ61-Freak hat geschrieben:Das sehe ich anders, für den Heimwerker hat die ISO 26262 keinerlei Relevanz:


Das kann ich bestätigen.
Das gleiche gilt übrigens für Forenbeiträge: die haben auch dann keine Relevanz, wenn sie nicht zum Thema passen oder Foristen sich in Themen versteigen die für sie selbst im Dunkeln liegen, die Diskussion darüber aber "spannend" finden.

Gruß Rainer



Ich fürchte, da irrt sich der KFz-Bastler und ich wünsche keinem von Euch, dass Ihr von einem Richter eines besseren belehrt werdet! - Möglicherweise nach einem Unfall mit Toten! ISO26262 ist der Industriestandard für Automotive Safety und vor Eingriffen in potentiell sicherheitskritische Sýsteme muss ich mir schon ein paar Gedanken machen

Einfaches Spielchen nach ISO26262: Failure injection. Habe ich einen Plan (FMEA oder FTA) was bei meiner Eigenbaulösung alles schief gehen kann, was die Systemreaktionen wären und wie ich die "fail safe" abfange?

Wie ich schon in einem vorigen Beitrag sagte: Derjenige, der von einer 40A Sicherung ein 0,5 mm² Kabel abzweigt, der hat nicht nachgedacht sondern Mist gebaut

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dunrai
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von dunrai »

Tassili hat geschrieben:Ich fürchte, da irrt sich der KFz-Bastler und ich wünsche keinem von Euch, dass Ihr von einem Richter eines besseren belehrt werdet!


Herr Tassili: Vorerst empfehle ich das Studium der DIN EN ISO/IEC 17029. Diese beschäftigt sich ganz allgemein mit dem Thema "Kompetenz": Zitat"Validierung und Verifizierung als Konformitätsbewertungen werden als Bestätigung der Zuverlässigkeit von Informationen verstanden, welche in Form von Behauptungen aufgestellt werden."
Als Einstiegsfrage kann z.B. eine Übung dienen die sich mit der Frage beschäftigt: Wie wahrscheinlich ist es, dass alle blöd sind außer ich?

Wenn man dann über einen längeren Zeitraum nicht versteht um was es eigentlich geht, spricht einiges dafür, dass es nicht an den anderen liegt.

Gruß Rainer
GRJ 79 SC

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Lindenbaum
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von Lindenbaum »

Tassili hat geschrieben: Bist Du Jurist?


Du?

Ich hab mit dem Mist incl. Gefährdungsbeurteilungen als Konstrukteur im Elektromaschinenbau (Auch ATEX, FM und UK-CA Maschinen) täglich zu tun.

Du verbreitest, wieder mal, gefährliches Halbwissen.

Es gibt durchaus Unterschiede zwischen den Aktionen eines "In den Verkehr Bringendem", der qualifizierten Fachkraft, der unterwiesenen Person und dem Laien der an etwas rumbastelt. Genau so wie in Haftungsfragen hier unterschieden wird.

Was hättest Du eigentlich nicht studieren wollen?

Gruß, Michael

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Tassili
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von Tassili »

Hallo Michael,

wir sind hier ja nun vielleicht kein Juristenforum aber ich sehe im KFz-Bereich DIN EN ISO/IEC 17029:2020 nicht unbedingt als einschlägig. die "Hausnorm" für Sicherheit in Kraftfahrzeugen ist die ISO26262

Ich hatte zwei praktische Beispiele genannt:

Der Bastler verbaut mal grad eine Leitung für seine selbst installierte Heckkamera und zweigt ein 8m langes Kabel 0,5 mm² von einer 40A Sicherung ab

Der Bastler installiert sich selber einen Fahrgeschwindigkeitsregler

Es mag durchaus sein, dass Dein juristisches Wissen den meinen überlegen ist. aber dann erzähl mir mal bitte
1. Wie würde ein Zivilrichter Fehlerfolgen beurteilen
2. Wie würde ein Strafrichter urteilen , besonders bei Personenschäden
3. Was würde eine Versicherung zahlen? Stichwort Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

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HJ61-Freak
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von HJ61-Freak »

Tassili hat geschrieben:1. Wie würde ein Zivilrichter Fehlerfolgen beurteilen

Gar nicht! Er würde die Parteien in der Güteverhandlung nach möglichst kriptischer Einführung in die Sach- und Rechtslage unter Hinweis auf den ungewissen Verfahrensausgang, die Kosten des/der vom Gericht zu bemühenden Sachverständigen, der überaus langen Verfahrensdauer und ganz allgemein unter Hinweis auf den weithin bekannten Zusammenhang von göttlicher Entscheidungsgewalt und den umfangreichen Gefahren der Weltmeere in irgendeinen hanebüchenen Vergleich treiben und sich damit eine arbeitsintensive Urteilserstellung ersparen.

Tassili hat geschrieben:2. Wie würde ein Strafrichter urteilen , besonders bei Personenschäden

Er würde den zuständigen Staatsanwalt, der ihm eine derartige Anklage vorlegt, zur Seite nehmen und ihn fragen, ob er ihn im Hinblick auf eine zukünftige gedeihliche Zusammenarbeit ernsthaft mit derlei Unwichtigen von seinen wesentlichen Aufgaben abhalten möchte?

Tassili hat geschrieben:3. Was würde eine Versicherung zahlen? Stichwort Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Zunächst: Eine Versicherung zahlt nicht, weil ein Vertragsverhältnis per se dazu nicht in der Lage ist. Es zahlt, wenn überhaupt, der Versicherer. Und wie Du bereits zutreffend festgestellt hast, drückt sich ein Versicherer immer um die Zahlung, völlig unabhängig davon, wie sich die Schwere der Schuld des Versicherungsnehmers darstellt. Merke: Ein Versicherer streitet nie vor Gericht, vielmehr lässt er durch das Gericht ein Rechtsgutachten erstellen, bezüglich dessen Ergebnis er sich ausdrücklich vorbehält, es - jedenfalls in der Breite seiner Versicherungsnehmerschaft - auch nicht zu akzeptieren.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Tassili
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von Tassili »

Hallo Florian,

ich denke Du hast den juristischen Sachverhalt perfekt zusammengefasst. Insbesondere Punkt 3. Wenn durch den Brand Deines Fahrzeugs wegen Eigenbau in deiner Garage eine Reihenhaussiedlung abbrennt, dann stehst Du versicherungsttechnisch ziemlich im Regen. Die Antwort könnte Hartz IV lauten

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HJ61-Freak
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von HJ61-Freak »

Tassili hat geschrieben:Die Antwort könnte Hartz IV lauten

Nö, die Antwort würde mit Sicherheit "Insolvenzverfahren" lauten. Und nach Erteilung der Restschuldbefreiung würde ich dann auf dem Namen meiner Gattin einen Fachbetrieb zum Einbau von Massetrennschaltern in Kfz gründen. :biggrin:

Mein Favorit ist übrigens diese Variante eines vollmechanischen Massetrennschalters:

polklemmen.jpg
polklemmen.jpg (8.23 KiB) 1456 mal betrachtet


Funktioniert auch bei einem klemmenden Anlasserrelais und infolge dessen permament - auch bei abgezogenen Zündschlüssel - durchlaufenden Anlasser absolut sicher und zuverlässig. Selbst ausprobiert!

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Lindenbaum
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von Lindenbaum »

Tassili hat geschrieben:Der Bastler installiert sich selber einen Fahrgeschwindigkeitsregler

Es mag durchaus sein, dass Dein juristisches Wissen den meinen überlegen ist. aber dann erzähl mir mal bitte
1. Wie würde ein Zivilrichter Fehlerfolgen beurteilen
2. Wie würde ein Strafrichter urteilen , besonders bei Personenschäden
3. Was würde eine Versicherung zahlen? Stichwort Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit


Ich bin kein Richter, kein Staatsanwalt und auch kein Anwalt.

Prinzipiell interessiert mich das alles auch nicht, mein AG hat eine Haftpflichtversicherung die ausdrücklich für Folgeschäden bei einfacher Fahrlässigkeit eintritt. Und das auch schon getan hat. Zum Glück war ich da nicht der Ausgangspunkt. Aber der Kollege ist auch immer noch da.

Ich weiß ja nicht warum Du hier jedes Thema verwässern musst, mit Deinem Halkbwissen und unausgegorenen Gedanken versuchst jeden Thread zu kapern. Vielleicht solltest Du Dir mal einen Arzt suchen. Man kann auch Profilneurosen behandeln.

Gruß, Michael

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RinaMat
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von RinaMat »

Nur um hier wieder mal etwas zur eigentlichen Frage beizutragen:
Littelfuse hat einen interessanten Schalter, Nummer 880175:
https://www.littelfuse.com/media?resour ... -tr-series
Ist 2polig, pro Pol gilt bei entspr. Verkabelung:
max. 48V, 500A dauerhaft, 2250A für 30s, 3000A für 1s.
Und wenns ein einfacher Massetrennschalter werden soll kann man ja die beiden Pole parallelschalten.
Dann dürft ihr die Werte verdoppeln.
Mat
"LandCruiser" FJ40 12H-T Bj.78 fürs Gelände (2009 - ?)
"CarinaE" AT191 7A-FEL Bj. 96 für die Straße (2018 - ?)
OBSOLET: CarinaE T19U 7A-FE '95 (2001-2012), LandCruiser LJ70 2L-T '89 (2003-2009), Avensis T25 1AD-FTV '08 (2012-2018)

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Michi070166
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Re: Massetrennschalter

Beitrag von Michi070166 »

RinaMat hat geschrieben:Nur um hier wieder mal etwas zur eigentlichen Frage beizutragen:
Littelfuse hat einen interessanten Schalter, Nummer 880175:
https://www.littelfuse.com/media?resour ... -tr-series
Ist 2polig, pro Pol gilt bei entspr. Verkabelung:
max. 48V, 500A dauerhaft, 2250A für 30s, 3000A für 1s.
Und wenns ein einfacher Massetrennschalter werden soll kann man ja die beiden Pole parallelschalten.
Dann dürft ihr die Werte verdoppeln.


Danke dir.
und IP67/IP69k !

Mein Schalter sitzt in der Stossstange für die Abschaltung der Winde. Als der noch immer unter Spannung stand fressen Wasser und Salz die Pole weg (Elektrolyse).
Mittlerweile trenne ich die Versorgungsspannung der Winde im Motorraum zusätzlich.
Grüße vom Fuzzymobil, Michi.
Hier könnte ihre Werbung stehen!

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