DAS musst du erstmal beweisen können! Da ist nirgends Toyota eingestanzt in die Stahlfelgen, auch keine Teilenummer. Nur die Dimension und DOT. Ich hatte wochenlange Diskussionen mit einem Gutachter zu dem Thema.
Ja wenn du das sagst! Ich will meine unendliche Geschiche zum Thema nicht nochmal aufwärmen. Aber glaube mir, es gibt "Prüforgane", die sehen das ganz anders.
Guten Tag zusammen, nun benötige ich auch eine Bestätigung der Tragfähigkeit. Es geht aber nicht um die Montage auf dem Auto, sondern auf einem Anhänger. Hier wird eine Tragfähigkeit von min 875kg pro Felge verlangt. Anhand von meinen Achslast am KZJ73 an der HA mit 1740kg sagt der Prüfer es fehlen 5kg….. (1740:2 = 870KG)
Hat mir einer von Euch weiterführene Infos dazu? Eine Fahrt zu einem andern Prüfer sehe ich hier als nicht zielführend an. Könnte mir jemand eine Kopie bzw. ein Bild von seinem Fahrzeugschein zukommen lassen, wo 1. die 6x16 ET0 Originalfelge eingetragen ist und 2. die Achslast höher als 1750kg ist?
Evtl. hilft es meine Glaubwürdigkeit zu erhöhen, daß diese Felge auch auf ähnlichen Autos mit einer höheren Achslast gefahren wird und irgendwann einmal geprüft wurde. Mit viel Glück genügt Ihm der Nachweis über die Tragfähigkeit bzw. den Nachweis dass dieses Felge auch auf Fahrzeugen mit höherer Achslast gefahren werden kann und somit die Tragfähigkeit “ermittelt” werden kann.
Oder hat einer von Euch evtl. eine Bestätigung/Nachweis von Toyota zu der Felge bekommen?
Wer mit andern in der Grube gräbt, hat ein allrad Spaßgerät
Hi, die Felgen sind doch auch auf den 45/75 igern, da ist die Achslast über 2000kg. Sag dem Prüfer das, dann kann er selbst in seinen Unterlagen nachsehen und was für sein Geld tun.
xsteel hat geschrieben:er muss auch die Stützlast an der AHK vorher abziehen, dann reicht es.
Wieso das denn? Von stetig korrekter Deichsellast kann man ja kaum ausgehen, eher Im Gegenteil. Bei falscher Beladung (Gewicht hinten) steigt die Achslast sogar über das Hängergewicht.
Feldi (ganz im Süden)
"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht"(Klaus Eckel)
"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist."(Harald Lesch)
Ich hab beim TÜV gefragt, wegen Einzelabnahme 235/85R16 auf dem GRJ. Allen hier im Forum vertretenen Meinungen zum Trotz kommt man um die Einzelabnahme nicht rum (hab auch beim Schuster gefragt, wo ich den GRJ gekauft habe), weil ich eben genau diese Größe nicht im Schein stehen hab. Der Prüfer beim TÜV war super, super nett, hat echt lange mit mir telefoniert und mir geduldig alles erklärt, ABER direkt gefragt "auf welche Felgen soll der drauf". Ich "Orignial Toyota Stahlfelgen" daraufhin der Prüfer "Lassen sie sich nicht abwimmeln, wir brauchen dazu einen Schrieb mit der Tragfähigkeit". Ich war jetzt davon ausgegangen, daß das kein Problem wäre... offenbar schon...
Wo kauft man denn so Original Felgen in neu? Was brauche ich denn für 235/85R16? 6x16 oder 6,5x16?
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)
Du hattest geschrieben, der Gutachter möchte die Traglast haben. Das sagte mir meiner ja auch Mal abwarten, jetzt muß ich mal gucken, wo man so Felgen her bekommt und vielleicht ist ja ein Schrieb über die Traglast dabei. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)
Das Problem bei den Originalfelgen von Toyota ist der Umstand, dass in den Felgen keine Teile-Nr. eingeschlagen ist. Bei VW und anderen Herstellern ist die Teile-Nr. meistens eingeschlagen/eingegossen und die Felge damit über den jeweiligen Ersatzteilkatalog eindeutig bestimmten Fahrzeugmodellen und damit auch den dazugehörigen Achslasten zuordnungsfähig.
Bei den Toyo-Felgen gibt es bzgl. des Nachweises der Traglast nur drei Möglichkeiten:
1. Die Felge ist am Fahrzeug bereits mit anderer Reifengröße unter Verwendung und es soll auch nur eine weitere Reifengröße mit dieser Felge verwendet/eingetragen werden.
2. Die Felge ist noch nicht am Fahrzeug unter Verwendung, aber laut Ersatzteilkatalog für Dein Fahrzeug oder andere Fahrzeuge mit identischer oder höherer Achslast geführt. Dann kann man über die nachmessbaren Eckdaten der Felge (Lochkreis, Mittenlochdurchmesser, Einpresstiefe (ggf.), Durchmesser und Maulweite) eine Einzelabnahme bewirken. Habe ich so schon mal mit Felgen von einem Golf II an einen Kadett D gemacht. Damals musste ich mit dem Spenderfahrzeug vorfahren, hab dort die Felgen im Beisein des a.a.S. abgeschraubt und an meinem Kadett angeschraubt. Heißt für Dich: Mit nem J4 oder J6 im Schlepptau zum TÜV und die Austauschbarkeit der Felgen beweisen.
Alternativ: Nachweis, dass die benötigten Felgen als Ersatzteil für Dein Fahrzeug im Ersatzteilkatalog von Toyota geführt werden. Z.B. über die Rechnung des Toyo-Händlers für die Felgen mit Angabe der Fahrgestellnummer Deines LC, für die das Ersatzteil verwendet werden soll. Die Händler ordnen die Felgen wie jedes andere Ersatteil auch ausschließlich über die Fahrgestellnummer des Zielfahrzeugs zu.
3. Du lässt eines der Räder einer Biegeumlaufprüfung unterziehen, was für ein Einzelgutachten rund 1.500 bis 2.000 € kostet.
Kleine Anekdote mit umgekehrten Vorzeichen: An meinem Passat mit Sportfahrwerk war an den Federn die Kennzeichnung, die sich auch im Eintrag des Fahrwerks in den Papieren wiederfindet, allseits bis zur Unleserlichkeit verwittert. Bei der Hauptuntersuchung gab es dazu Diskussionen, weil der Prüfer die Identität der Federn nicht nachvollziehen konnte. Im Ergebnis gilt aber der Grundsatz, dass das was eingetragen ist (oder aber Teil der herstellerseitigen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist) grundsätzlich auch als am Fahrzeug vorhanden vermutet werden muss. Sprich die Aufsichtsbehörde muss beweisen, dass es nicht ans Fahrzeug gehört bzw. nicht eingetragen ist oder eben nicht vorhanden ist.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe