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Ich weiß nicht was es da misszuverstehen gibt :erstmals in Ö zum Verkehr zugelassen. --> egal ob alt oder neu.
Konkret - wenn das Fahrzeug noch nie vorher in der österreichischen Genehmigungsdatenbank registriert war.
Wenn das Fahrzug also irgendwann mal in Ö zugelassen war, dann mehrere Jahre im Ausland zugelassen war und danach wieder in Ö zugelassen wird, dann fällt keine NoVa an, weil schon entrichtet bei der erstmaligen Zulassung. Andernfalls ist NoVa zu blechen.
https://www.noe.gv.at/noe/KFZueberpruefung-Genehmigung/Genehmigung_von_Fahrzeugen.html