POR Reifenkennzeichnung

Power is nothing without control!
hakim
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POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von hakim »

Hallo,
das Thema POR wurde bereits angesprochen, ich denke aber, da wird sich angesichts der allgemeinen Verunsicherung ein eigener, nicht reifenmarkenbezogener Thread lohnen. Bisherige Erörterungen hier: neu-cooper-discoverer-stt-pro-t54597.html
Mein Wissensstand aktuell:
- POR wird so definiert: "POR*-Reifen sind speziell auf eine außergewöhnliche Haftungsleistung bei schlechten Bedingungen und jeder Fahrbahnbeschaffenheit ausgelegt, weshalb diese nicht die vorgegebenen Grenzwerte und Bewertungsstufen einhalten können." Quelle: http://www.dasreifenlabel.de/de/Haeufig ... .html?view (Frage 21).
- POR wird hierzulande von Reifenhändlern übersetzt mit "nur für den gewerblichen Gebrauch", was allerdings interpretationsbedürftig und damit strittig ist. Es gibt m.W. derzeit keine amtliche, deutsche Definition.
- POR-Reifen haben in der EU alle eine E-Kennzeichnung, sonst dürften sie garnicht verkauft werden. Grundsätzlich dürfen sie damit auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
- POR-Reifen dürfen nicht per se mit einem niedrigeren Speedindex als im Fahrzeugschein angegeben, gefahren werden. Eine Ausnahmeregelung analog der M+S-Regelung in der deutschen StVO gibt es derzeit nicht.
- POR-Reifen gibt es teilweise ohne (BFGoodrich,...), teilweise mit zusätzlicher M+S-Kennzeichnung (GENERAL, GOODYEAR,...). Bei vorhandenem M+S-Kennzeichen gilt die bekannte Ausnahmeregelung der StVO, in Verbindung mit dem Aufkleber "M+S max xxkm/h".
Ich habe vorhin mit dem BFGoodrich-Importeur Michelin/Deutschland telefoniert. Nach deren Auskunft habe die "Zentrale" grundsätzlich entschieden, keinen(!) ihrer POR-Reifen mit dem Zusatz M+S zu versehen. Damit sei auch eindeutig, daß diese Reifen auf keinem Fahrzeug gefahren werden dürfen, das einen höheren Speedindex als Q verlangt.
So weit, so schlecht.
Hakim
PS: Dazu paßt die Auskunft von Michelin, daß der von mir bis dato gefahrene 33x10,5x15 MT(KM2) jetzt endgültig aus dem Importprogramm genommen wurde. Noch im diesjährigen Programm ist der 255/85R16 MT(KM2) - wie lange noch, wird sich auch bei dieser seltenen Größe zeigen...
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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Explorer II
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von Explorer II »

Sehr gute Idee mit dem eigenen Thread :bulb:

Dann poste ich auch hier hinein, wenn ich endlich neues erfahre :wink:

Als allgemeine Info - ich hatte gerade TÜV bei meinem Hilux - dabei sprach ich mit einem TÜV-Ing. der eigentlich sehr zugänglich ist.
Er sieht definitiv ein Problem wenn ein Reifen mit Speedindex Q ohne M&S-Kennung auf einem Fahrzeug montiert ist, dass eine höhere Geschwindigkeit als P in den Papieren eingetragen hat. P= 150Km/h + gesetzliche Reserve von 6,5 Km/h + 0,01 Km/h x Höchstgeschwindigkeit. Q = 160Km/h. Auch der Kleber mit dem Symbol Max. 160Km/h im Sichtbereich des Fahrers ändert nichts daran - weil ein POR-Reifen eben meist keine M&S-Kennung hat. Fahren mit einem POR-Reifen im Winter ist deshalb auch gesetzlich/versicherungstechnisch nicht anzuraten.

Nochmal das Rechenbeispiel: Ein Fahrzeug wird angegeben mit 152 Km/h in den Papieren - das bedeutet 152 x 0,01 = 1,52 + 6,5 km/h gesetzliche Reserve = 8,02 Km/h + eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 152 Km/h = 160,2 Km/h - der Q passt gerade noch. Ergo: Jeder, der eine höhere Vmax als 152 Km/h in den Papieren hat, darf keinen POR-Reifen mit Q-Speedindex legal fahren!

Es scheint, als sei diese Thematik noch gar nicht im Markt angekommen... Mal eben einen neuen Satz MT´s drauf machen ist nicht mehr so ohne weiteres legal. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Fachmagazine der 4x4 Szene dieser Thematik annehmen und evtl. in Diskussionen mit den Automobilclubs etwas "gerade rücken" können.

Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst nachdem man sie gebraucht hätte!

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TimHilux
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von TimHilux »

Hallo Hakim,
Es gibt eine EU Richtlinie die Interpretationsspielraum erlaubt.

VERORDNUNG (EU) Nr. 458/2011 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2011

4.2.3. im Falle von Fahrzeugen, die mit Geländereifen für den gewerblichen Einsatz (und die die Angabe POR tragen) ausgestattet sind. Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Spezialreifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Spezialreifen angebracht werden.


Das mit dem gewerblichen Einsatz ist zweideutig und wie Du schon geschrieben hast nicht allzu toll definiert.

Hier steht aber, wenn man das Wort für Wort liest, dass ein Reifen auf einem Fahrzeug (nicht zwingend gewerblich) montiert ist, der gewerbliche Einsatzgebiete hat. Also die Vorgaben einer gewerblichen Nutzung erfüllt.
Es steht nicht darin, dass der Reifen auch zwingend gewerblich genutzt werden muss.

Ein hinkendes Beispiel ist die blaue Reihe von Bosch, die ist auch gewerblich - kann aber von jedem gekauft und benutzt werden ohne dass Probleme entstehen - andersrum bestehen Bedenken.

Sollte ich einen POR Reifen montieren, werde ich mir einen POR max.... Aufkleber reinpappen.
Das ist in der StVO nicht so geregelt, aber EU-Recht. Und führt zu Gesprächen bei Kontrollen, die Dir was anhängen WOLLEN.

Liebe Grüße,
Tim
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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harri
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von harri »

Ich hab jetzt auch schon die Erfahrung machen müssen bzgl. POR und der M&S Kennzeichnung.
Den BFG 265/70 17 MT bekomm ich in Deutschland zwar noch mit M&S aber dann kostet er 35 € mehr :ka:
oder der Lieferant kann mir nicht garantieren ober er eine hat. Dann ist er aber günstiger :hmmm:
In Österreich kann ich ihn Wahlweise mit oder ohne bestellen( reifendirekt.at) beide für den gleichen Preis.
Hab ich auch gemacht und jetzt ratet mal woher er geliefert wird? Genau, aus Deutschland. :lol:
Da ich die Reifen das ganze Jahr über fahre, ist natürlich auch der Versicherungsschutz im Winter für mich wichtig! Genau deswegen brauch ich schon mal die M&S Kennzeichnung am Reifen.

Harri
LC J120, Bj. 2003, 265/70 BFG/ AT auf original Alu's, Snorkel, OME FW

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hakim
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von hakim »

Hallo,
danke Tim für die für mich neue Info. Hierzu den genauen Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32011R0458 . Interessant zu lesen auch der vorige Absatz 4.2.2 zu Speedindex, M+S-Kennzeichnung und dreigipfligem Berg, den der geneigte Leser jetzt selbst interpretieren darf.
Hakim
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landcruiser
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von landcruiser »

Die Diskussion über die Formulierung "gewerblich" sind aus meiner Sicht überflüssig, da

a) es sich ganz offensichtlich um einen Übersetzungs"fehler" handelt

aus

professional off-road tyres


wurde

Geländereifen für den gewerblichen Einsatz


Richtig wäre gewesen "professioneller Geländereifen". Das lässt natürlich wieder Spielraum zu, aber im Kontext ist leicht zu erkennen, dass es darum geht die Eigenschaft eines Reifens hinsichtlich des Einsatzzweckes zu beschreiben und nicht nach privat vs. gewerblich zu unterscheiden.

Also eher in die Richtung eines "fachmännischen Reifens", also eines Reifens, der für den Einsatzzweck gut geeignet ist.

"professional" mit "für den gewerblichen Einsatz" zu übersetzen ist schlichtweg falsch.

b) das deutsche Straßenverkerhsrecht in diesen Fällen keinen Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung kennt

c) die unterschiedliche Nutzung, ob privat oder gewerblich, in Bezug auf die Vorschrift keinen Sinn ergibt.

Demnach gilt die VO nicht für "professional off-road tyres with the POR marking".

Das heißt:

Das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und der jeweiligen Belastungs-/Geschwindigkeitskombination muss nicht vereinbar sein,

Weiter sagt die EU-VO:

Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Spezialreifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Spezialreifen angebracht werden.


Also den POR-Aufkleber rein und gut ists?

Mal so als meine Meinung dazu.

Wo liegt jetzt das Problem (welches ich vielleicht einfach nicht erkannt habe)?

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hakim
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von hakim »

Hallo Landcruiser,
die EU-Verordnung kannte ich bis eben noch nicht, aber ich lese diese so wie Tim und auch Du. Schonmal beruhigend! Was an Problem aus meiner Sicht übrigbleibt? Wenn M+S auf den POR-Reifen fehlt, weil für mich noch nicht geklärt ist, ob ich einen POR ohne M+S dennoch im Schnee fahren darf (rein haftungsrechtlich, abgesehen von Sinn oder Unsinn). Ich vermute mal: nein! Es geht mir nicht um Winterbetrieb, aber auf dem Weg in den Offroadurlaub kann ein Paß schonmal verschneit sein... Und: Daß ein großer Reifenimporteur wie Michelin und auch ein TÜV-Ingenieur das Fahren von POR-Reifen mit Index Q und ohne M+S auf meinem Hilux mit Index-Erfordernis S für gesetzeswidrig halten. Vielleicht muß ich ja nur Geduld haben, bis jemand dem TÜV seine Ausführungsbestimmungen an die Hand gegeben hat...
Hakim
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landcruiser
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von landcruiser »

Dürfte bekannt sein, aber ich setzte es trotzdem der Vollständigkeit halber mit rein:

Die gesetzliche Winterreifenpflicht gilt mit dem Inkrafttreten der geänderten Norm gem. § 2 Abs 3a Satz 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) ab dem 04.12.2010.

Was regelt die gesetzliche Winterreifenpflicht?

Die gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, bei welchen winterlichen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit sog. M+S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) gefahren werden.

Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a Satz 1 und 2 StVO ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, die die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen.

...

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Zusätzlich gelten auch Ganzjahresreifen als Winterreifen, soweit Sie mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet; teilweise befindet sich zusätzlich noch ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol) auf der Seitenfläche.


http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Re ... 0bodyText2

Auf den ersten Blick musst du also M+S-Kennzeichnung haben.

Auf den zweiten wird es dann ev interessant:

§2, Absatz 3, Satz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (seit 3. Dezember 2010)

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG ..., beschriebenen Eigenschaft erfüllen (M+S-Reifen)


Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992:

„M+S- Reifen“: Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Striktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist


Also würde es ja reichen, wenn dein Reifen die Eigenschaften hat, auch wenn er keine M+S-Kennzeichnung hat?

Ein POR-Reifen wird wie folgt beschrieben:

POR-Reifen sind speziell auf eine außergewöhnliche Haftungsleistung bei schlechten
Bedingungen und jeder Fahrbahnbeschaffenheit ausgelegt


Also doch der typische M+S-Reifen?

Gegenargument: Warum gibt ihm der Hersteller dann nicht das M+S-Symbol?

Etwa weil er sich bei Kälte nicht entsprechend verhält?

Viele Fragen, bisher wenig Antworten.

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TimHilux
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von TimHilux »

Da kann ich evtl weiterhelfen.
M&S Reifen unterliegen ja auch dem Reifenlabel und damit der Emissionskennzeichnung.
Sehr laute Reifen werden wohl demnächst der Verbannung anheim fallen.
Die POR Reifen sind da außen vor, soweit ich weiss.
Ist also eine rein politische Entscheidung.
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landcruiser
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von landcruiser »

TimHilux hat geschrieben:Da kann ich evtl weiterhelfen.
M&S Reifen unterliegen ja auch dem Reifenlabel und damit der Emissionskennzeichnung.
Sehr laute Reifen werden wohl demnächst der Verbannung anheim fallen.
Die POR Reifen sind da außen vor, soweit ich weiss.
Ist also eine rein politische Entscheidung.


Ähem, da waren wir schon. (siehe oben) :wink:

Das ist ein Problem bei der Sache, so ähnlich wie "die Katze beißt sich in den Schwanz".

POR wurde "erfunden", damit man die grobstolligen Dinger, die die Anforderungen der neuen RiLi hinsichtlich Verbrauch und Lärm nie erfüllen würden, überhaupt noch legal fahren kann.

Sicher eine politische Entscheidung, wie so ziemlich alles, aber dem Grunde nach eine sinnvolle, sonst wärs mit den Puschen nämlich komplett vorbei gewesen.

So wie ich das verstehe ...

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Soenke
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von Soenke »

landcruiser hat geschrieben:Dürfte bekannt sein, aber ich setzte es trotzdem der Vollständigkeit halber mit rein:

Die gesetzliche Winterreifenpflicht gilt mit dem Inkrafttreten der geänderten Norm gem. § 2 Abs 3a Satz 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) ab dem 04.12.2010.

Was regelt die gesetzliche Winterreifenpflicht?

Die gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, bei welchen winterlichen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf.

Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit sog. M+S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) gefahren werden.

Nach der Neuregelung des § 2 Abs. 3a Satz 1 und 2 StVO ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, die die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen.

...

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Zusätzlich gelten auch Ganzjahresreifen als Winterreifen, soweit Sie mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet; teilweise befindet sich zusätzlich noch ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol) auf der Seitenfläche.


http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Re ... 0bodyText2

Auf den ersten Blick musst du also M+S-Kennzeichnung haben.

Auf den zweiten wird es dann ev interessant:

§2, Absatz 3, Satz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (seit 3. Dezember 2010)

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG ..., beschriebenen Eigenschaft erfüllen (M+S-Reifen)


Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992:

„M+S- Reifen“: Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Striktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist


Also würde es ja reichen, wenn dein Reifen die Eigenschaften hat, auch wenn er keine M+S-Kennzeichnung hat?

Ein POR-Reifen wird wie folgt beschrieben:

POR-Reifen sind speziell auf eine außergewöhnliche Haftungsleistung bei schlechten
Bedingungen und jeder Fahrbahnbeschaffenheit ausgelegt


Also doch der typische M+S-Reifen?

Gegenargument: Warum gibt ihm der Hersteller dann nicht das M+S-Symbol?

Etwa weil er sich bei Kälte nicht entsprechend verhält?

Viele Fragen, bisher wenig Antworten.


Dieses Problem haben auch viele kommunalen Fahrzeuge, zB. Unimogs mit Michelin xzl Reifen, die Schneeräumen sollen.
Diesbezüglich habe ich letztes Jahr von einem Urteil gelesen, dass inhaltlich Uwes Schlussfolgerung unterstützt und nicht auf die Kennung M S , sondern auf die tatsächliche Bauart abziehlt.
Eine Quelle habe ich leider nicht mehr....
Gruß Sönke

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RobertL
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von RobertL »

Die EU-Richtlinie bezüglich der Reifenkennzeichnung durch die Reifenlabels, was am Ende auch zur Geburt der POR Kennzeichnung geführt hat, gilt übrigens nur für "Neureifen" - runderneuerte Reifen sind davon nicht betroffen. Eventuell war euch das schon bekannt - ich wusste es nicht.

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_Malte_
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von _Malte_ »

Hast du dafür irgendeine Quelle, Robert?

Mai diesen Jahres ist hierzulande eine neue Regelung in Kraft getreten, hier die Kurzfassung:

Mit der zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) wurden die technischen Anforderungen an Winterreifen sowie die Vorschriften über die Fahrradbeleuchtung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geändert. Die Verordnung trat am 01.06.2017 in Kraft.

Winterreifen
Alpine-Symbol
Quelle: BMVI

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung gebeten, die im Jahr 2010 eingeführte situative Winterreifenpflicht auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und zu präzisieren. Im Sinne des Verbrauchers und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden mit der zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Winterreifendefinition neugefasst und präzisiert.


Neu ist:

Als Winterreifen gelten nur noch Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Damit werden erstmals verbindliche Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Winterreifen bei schneebedeckten Straßen festgelegt. Das "Alpine"-Symbol wird damit zum Qualitätssiegel für Winterreifen.
Übergangsfrist: M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden.

Einige Fahrzeuge (z.B. Motorisierte Krankenfahrstühle, einspurige Fahrzeuge) wurden von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen, da es für diese Fahrzeuge keine Winterreifen gibt. Für diese Fahrzeuge wurde stattdessen eine besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht für das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte in die StVO aufgenommen. In der Praxis bedeutet das, dass der Fahrer in diesen Fällen vor Antritt der Fahrt prüfen muss, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, weil z.B. das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Zusätzlich muss der Fahrer in diesen Fällen während der Fahrt einen Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Meter einhalten (halber Tachowert) und nicht schneller als 50 km/h fahren.

Ab sofort wird auch der Halter zur Verantwortung gezogen, wenn er zulässt oder sogar anordnet, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist. Dafür ist nun eine Regelgeldbuße von 75 Euro vorgesehen.


https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0167094317
In Artikel 2 werden POR-Reifen angesprochen.
Zuletzt geändert von _Malte_ am Mi 8. Nov 2017, 20:57, insgesamt 2-mal geändert.
meine bisherigen 4x4: Patrol K160-->Toyota LJ70-->Toyota KJ73-->LR Defender 90

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RobertL
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von RobertL »

Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Reifenlabel
Das Reifenlabel gilt nicht für:
Runderneuerte Reifen
Reifen ohne Straßenzulassung, z. B. Rennreifen
T-Notradreifen
Oldtimerreifen
Motorradreifen
Reifen für Erdbewegungsmaschinen
Farmreifen


und Fedima Deutschland
Fedima Deutschland hat geschrieben:Seitdem das Reifenlabel Pflicht für Neureifen wurde, haben wir unsere Verkäufe für 4x4 Reifen quasi über Nacht verdoppelt.


Das Alpine Symbol ist nochmal eine andere Nummer....ich hab jetzt hier das POR adressiert.

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_Malte_
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Re: POR Reifenkennzeichnung

Beitrag von _Malte_ »

§36 StVZO sagt: "....Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“.... ", erlaubt entweder mit passendem Geschw.-Index oder mit Aufkleber, grundsätzlich aber nicht als Winterreifen. Nur als M+S bis 2024.

Mir ist nur nicht klar, ob gewerbliche Nutzung Vorraussetzung ist. Das kann ich da nicht herauslesen.

Dem Wiki-Eintrag traue ich nicht so ganz. Kein Quellenverweis.
meine bisherigen 4x4: Patrol K160-->Toyota LJ70-->Toyota KJ73-->LR Defender 90

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