Hier gibt es eine Übersicht was in D geht und was nicht.
Da sind auch die Begriffe erklärt; das Ein oder Andere wird hier doch durcheinander gebracht.
Alles was über 12 cm Klingenlänge hat und Einhandmesser mit arretierbarer Klinge dürfen in der Öffentlichkeit nicht zugriffsbereit sein (geführt werden). Zum Arbeiten, Sport oder Brauchtumspflege dürfen sie benutzt werden.
Mein "Brotmesser" ist darum aus der Türablage ins Handschuhfach gewandert, die Fahrtenmesser bleiben im Rucksack. Die Machete ist in der Wekzeugkiste.
Wie das in anderen Ländern ist sollte man gut recherchieren.
Schöne Grüsse Axel O.