Habe gestern einen Strafbescheid aus Italien bekommen: bin am 10.07.2017 in eine verkehrsberuhigte Zone gefahren.
Na schön Schild übersehen...
Wirft man in Ö normalerweise weg den Wisch weil Jahresfrist deutlich überschritten wurde.
Nach Auskunft der ÖAMTC Rechtsabteilung muss man das aber schon bezahlen weil die Frist nicht am Tag der Übertretung anfängt sondern am Tag an dem die italienische Behörde durch die öster. Behörde erfahren hat wer der Zulassungsbesitzer ist.
Und das ist nicht herauszubekommen....kann vorgestern gewesen sein oder vor einem Jahr.
Einspruch ist übrigens nur in italienisch und durch einen italienischen Rechtsanwalt möglich.
Sind eh nur 85.- naja..
Italien: darauf achten
- toyotamartin
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Re: Italien: darauf achten
toyotamartin hat geschrieben:Und das ist nicht herauszubekommen....kann vorgestern gewesen sein oder vor einem Jahr.
Einspruch ist übrigens nur in italienisch und durch einen italienischen Rechtsanwalt möglich.
Sind eh nur 85.- naja..
Und kann unter Umständen recht teuer kommen.
https://www.evz.de/de/verbraucherthemen ... n-italien/
"Bei Ablehnung des Einspruchs verdoppelt sich das Bußgeld"
Damit hast Du dann gar nix gewonnen. Nimms als Lehrgeld für spätere Urlaube

Tim
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
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Re: Italien: darauf achten
Übrigens:
Ähnliches gilt auch für abgelaufenes TÜV-Pickerl (HU Untersuchung):
Horrendes Bußgeld schon nach 4 wöchiger Überschreitung oder Fahrzeug wird konfisziert!
Viel Spass im Italienurlaub...(Ich fahr nach Griechenland)
Grüße aus Wien
Saharapoldi
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