Ich versuche nochmal zum Thema zurück zu kommen:
@Otomo:
Moin Christoph, auf der zweiten dieses Threads ist ein Bild vom Gutachten. Dort steht i.v.m. Hatte gestern inzwischen auch kontakt mit dem Gutachter. Er meinte bei einer Änderung der Dämpfer müsste man sich das immer Einzelfall dann nochmal anschauen.
Auf dem von dir hochgeladenen Bild sieht man das Ergebnis der "Einzelbetriebserlaubnisbegutachtung nach §21" (Wobei ich diese etwas "fragwürdig" finde, weil "i.V.m. Stoßdämpfer Tough Dog" nicht wirklich die benötigte Sicherheit für dich liefert; Tough Dog wird ja mehr als einen Schwingungsdämpfer im Programm haben und es ist im Zweifel schwer nachweisbar, dass die verbauten Dämpfer auch die sind, die im Rahmen des 21ers auch überprüft wurden...)
So oder so: Interessant wäre das Gutachten, auf dessen Basis dieser "21er" durchgeführt wurde. Dafür muss es ja ein Dokument geben, welches vom Hersteller (In dem Fall wohl pro Forma Tom's Fahrzeugtechnik) erstellt wurde. Diesem ist zu entnehmen, ob die Federn ggf. mit unterschiedlichen Schwingungsdämpfern geprüft und abgenommen wurden. Sollte es z.B. so sein, dass die Höherlegung sowohl mit den Serien- als auch mit den Tough-Dog-Dämpfern abgeprüft wurde, so könnte man mit relativ geringem Aufwand aus dem "in Verbindung mit" ein "wahlweise mit Tough Dog XYZ" machen, was dann die Nutzung der Serien- und seriengleicher Dämpfer legalisieren würde. Hast du das Gutachten, oder wurde der 21er direkt bei Tom gemacht und du hast nur das Ergebnis bekommen?
LG, Christoph