Hier ist ganz gut zusammengefasst was geht und was nicht.
Von Bedeutung sind im Wesentlichen:
- Die Art der Beleuchtung laut Prüfzeichen (Fernlicht, NBSW, Abblendlicht)
- Die elektrische Schaltung (Was geht mit wem zusammen an und aus?)
- Die Anzahl der Scheinwerfer
- Anbauhöhe / Entfernung von der Mittelachse
Fernscheinwerfer dürfen z.B. insgesamt 4 verbaut sein, die müssen dann aber auch alle zulässig sein und dürfen einen bestimmten "Referenzwert" nicht überschreiten, steht aber alles im verlinkten PDF. Als "Arbeitsscheinwerfer" über einen separaten Schalter kannst Du m.W. alles anbauen, ggf. ist eine Abdeckung im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich. (Hier hat aber vielleicht jemand konkretere Erkenntnisse?)
Die "gelben" Scheinwerfer wären (wenn sie denn eine entsprechende E-Nr. haben) in Deutschland nur als Nebelscheinwerfer zugelassen und in dem Fall zu hoch angebracht.
Die Plexiglasabdeckungen vor den Originalscheinwerfern dürften im Geltungsbereich der StVo nicht zulässig sein, da Scheinwerfer nicht verdeckt sein dürfen... (Ob das Sinn macht und/oder sich jemals jemand daran stört steht natütlich auf einem anderen Blatt!)
Dein Auto müsste ganz normale 7"-Scheinwerfer haben, wie sie auch in jedem Golf II verbaut waren. Da gibt es massenhaft günstige Aftermarket-Ware die immernoch deutlich mehr Licht machen als die 30 Jahre lang vergilbten Originalscheinwerfer. Vielleicht wäre das zunächst mal ein Anfang? Viel erfolg!
BG, Christoph