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Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 11:37
von se7en6
Amayama hat grundlegende Änderungen eingeführt.
We introduced Customs Clearance Service for customers who live in Germany.
The full cost breakdown can be reviewed in the “orders” tab, then clicking on “All Covered.”
As DDP will now apply automatically, customers will no longer be able to opt out of this process.
Zu den Teilekosten und den Versandgebühren sind folgende neue Kosten dazu gekommen:
- "Import duties and fees": Die import duties (Verzollung) ist aus Japan immer Null. Die "fees" sind dann unter "All covered" aufgeschlüsselt als: "Shipping company fees". Es wird also angeblich eine Gebühr durchgereicht. Das wäre dann, wenn ich das richtig verstehe, die Bearbeitungsgebühr des Versanddienstleisters für die Zollabwicklung beim Import. Das bewegt sich oft im Rahmen bis 12 Euro. Hier sind es knapp 5 Euro.
- "VAT": Das erstaunt mich, denn Amayama weist sich nicht mit einer europäischen Umsatzsteuer-ID aus. Deutsche Mehrwertsteuer soll über Japan abgewickelt werden? Das soll der Fiskus akzeptieren?

Wenn ich das alles wohlwollend interpretiere, dann würde das bedeuten, dass das Paket aus dem Flieger direkt zugestellt wird und nicht mehr beim Zoll abgewickelt werden muss. Das wäre ein Vorteil, klar.

Ist es wirklich so?

Habt ihr aktuelle Erfahrungen mit Amayama? Da ich oft dort bestelle, gehe ich davon aus, dass das erst vor Kurzem eingeführt worden ist.

Eine Anfrage bei Amayama läuft, ich hoffe das klärt sich. Amayama will ich wirklich nicht verlieren...

Die Bestellung habe ich jetzt über partsouq gemacht, wo alles beim Alten geblieben ist.

Was ist los bei Amayama? :campfireishome:

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 11:57
von onkel
Zur Zeit eine Katastrophe .
Versandgebühren doppelt so hoch wie angegeben .
Teile werden gestrichen obwohl lieferbar , Versandkosten bleiben gleich .

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 12:03
von HDJ80L
So wie ich das lese geht es da nur um Bearbeitungsgebühren die eventuell im Vorhinein verrechnet werden, um die Verzollung kümmert sich so oder so der Versanddienstleister. Bei mir war es bisher so das Fedex erst nach Zustellung eine Rechnung schickt. DHL hingegen macht die Abrechnung schon vor der Zustellung. Meine letzte Amayama Lieferung war vor 2 Wochen, da lief alles wie immer (allerdings Ö nicht DE).

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 12:29
von se7en6
Kannst du mal in deine Rechnung schauen, ob diese beiden neuen Positionen angegeben sind? @HDJ80L
Ö oder DE macht keinen Unterschied.

So wie Amayama das erklärt würde eben genau diese Zollabwicklung durch den Versanddienstleister jetzt weg fallen und von Amayama direkt übernommen werden.

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 12:35
von HDJ80L
Nein, war nichts anders. Auf der Amayama Rechnung nur Teile und Versand, in der Fedex Rechnung dann Zoll, EUSt und Bearbeitungsgebühren.
Müsste mal jemand aus DE testen mit einer neuen Bestellung.

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 12:57
von Broddhus
onkel hat geschrieben: 30. März 2026 11:57
Zur Zeit eine Katastrophe .
Versandgebühren doppelt so hoch wie angegeben .
Teile werden gestrichen obwohl lieferbar , Versandkosten bleiben gleich .
Genau meine derzeitige Erfahrung, wieder Teile bestellt, von fünf Positionen eine als lieferbar. Neu war "Cancelled
Supply restrictions" und danach ließ sich der Artikel nicht mehr "anfassen" mit der Begründung "No deliveries to Germany".
Ging nur um einen Schalthebel, sollten sowohl in Japan wie UAE noch einige auf Lager gewesen sein...
Laut Rückmeldung von Amayama sollte ich den Artikel dann über das Lager UAE bestellen, wie ich bei gesperrtem Bestand da ran kommen kann, die Antwort ist man mir schuldig geblieben. Artikel 23€, Versandkosten DHL 22€, Gebühren, Zoll etc. 11€, wieviel das tatsächlich wird, laß ich mich mal überraschen...

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 14:04
von HGK
2026-02-18 Amayama invoice #12357791.pdf
(33.5 KiB) 51-mal heruntergeladen
Servus meine letzte Order war im März. Seit wann ist die Änderung? Guckt mal ich hab euch die letzte Rechnung mal angehängt.
Da ist nun ein Punkt mit imoprt duties and fees. Auf der letzten Rechnung vom November 2025 war das noch nicht.
Bei mir war auch eine Position nicht verfügbar aber darüber wurde ich informiert und hab dementsprechend die Auswahl getroffen das ich auf die Fehlteile warten will. Das hat ohne Probleme Funktioniert.
Ich meine mich auch zu erinnern das keine Zoll Forderungen mehr kamen !
Eine Zweite gleichzeitige Order kam Aus Dubaihausen / Sharjah dort musste ich dem Postler 2 Euro in die Hand drücken.....

Gruß
HGK

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 14:27
von HDJ80L
Okay, sieht tatsächlich so aus als wurden die Einfuhrabgaben bei dir direkt von Amayama verrechnet. Find ich eigentlich praktisch so.

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 14:43
von se7en6
Ja wenn das wirklich so ist, dann macht es die Sache einfacher und besser.

Aber ohne europäische USt.-ID und ohne Angabe der Steuerart (VAT 19% Germany, statt nur VAT) wird das ein nettes Tänzchen mit dem Fiskus.

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 15:29
von Elephant
Moin,

ich habe gestern eine Bestellung ueber Yoshiparts vorgenommen (Teilen waren verfuegbar und rabattiert). Versand aus Japan (nicht UAE wie Partsouq und Amayama).

Nach Erhalt der Sendung werde ich unter diesem Thread mal meine Erfahrung teilen, auch wenn es nicht direkt Leute betrifft die bei Amayama bestellen.

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 15:41
von fsk18
se7en6 hat geschrieben: 30. März 2026 14:43
Ja wenn das wirklich so ist, dann macht es die Sache einfacher und besser.

Aber ohne europäische USt.-ID und ohne Angabe der Steuerart (VAT 19% Germany, statt nur VAT) wird das ein nettes Tänzchen mit dem Fiskus.
Deutsche VAT kann nur in Deutschland erhoben werden. Die ausgezeichnete VAT ist in dem Rechnungsland abzuführen. Jetzt kommst du oder dein Steuerberater mit d/seiner Steuerexpertise und schaut in die Zoll- und Wirtschaftsabkommen jener Länder. Dann kann es in geltend gemacht werden als bereits bezahlte Steuer aus einem "innergemeinschaftlichen Land".

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 16:58
von HDJ80L
Denke das die Zollabwicklung weiterhin wie bisher über die Lieferdienstleister läuft nur das eben vorab über Amayama abgerechnet wird. Der VAT Posten wird der EUSt Betrag an Fedex und Co. sein der für dich bei der Einfuhr beglichen wird.

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 30. März 2026 19:15
von quackderbruchpilot
Amayama Japan ist gerade dank günstigem Yen günstiger als UAE bei vielen Teilen. Gerade wieder ne größere Bestellung gemacht, eigentlich bin ich mit denen immer besser zurecht gekommen als mit Partsouque. Dadurch das die meisten Bestellungen von nem Sachbearbeiter gecheckt werden, hat man bei großzügigen streichungen immernoch die option, einfach die gesamte bestellung abzubrechen. Partsouque verschickt einfach, manchmal sogar nur ne einzelne schraube, wobei 5 andere artikel nicht verfügbar waren... das nervt doll.

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 31. März 2026 11:00
von se7en6
Bisher hat sich Amayama noch nicht zu der Problematik mit der "VAT deduction" geäußert.

Aber zu ein paar anderen Dingen:

Die Berechnung der Zollabwicklung wird über den Dienstleister Zonos abgewickelt.
https://zonos.com/

Tatsächlich wird das was sonst an Fedex gezahlt würde direkt über Amayama (und im Hintergrund über Zonos) abgerechnet. Also kommt dann keine Rechnung mehr von FedEx. Dennoch wird das Paket weiterhin von FedEx behandelt, die Zollabwicklung selbst findet also wie gewohnt statt.

Und:
"Shipping company fees is 4.65USD. It is a handling fee, not shipping fee."
Sowie:
"Currently, we are preparing DAP shipping too. It will be available early of May."
Für Privatkunden ist das ne super Sache, ein Papier und eine Zahlung weniger!
fsk18 hat geschrieben: 30. März 2026 15:41
Deutsche VAT kann nur in Deutschland erhoben werden. Die ausgezeichnete VAT ist in dem Rechnungsland abzuführen. Jetzt kommst du oder dein Steuerberater mit d/seiner Steuerexpertise und schaut in die Zoll- und Wirtschaftsabkommen jener Länder. Dann kann es in geltend gemacht werden als bereits bezahlte Steuer aus einem "innergemeinschaftlichen Land".
Hallo Basti,

möchtest du deinen Beitrag nochmal überarbeiten, damit er unmissverständlich wird?
"Innergemeinschaftlich" ist hier nichts.
Amayama müsste sich für eine deutsche EU-USt.-ID registrieren und diese auf den Rechnungen angeben. Das ist bisher nicht der Fall. Oder worauf willst du hinaus?

Re: Amayama: Änderungen bei den Gebühren

Verfasst: 31. März 2026 11:27
von onkel
Deutsche Arbeiter Partei ?