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Lohnt sich Einspruch gegen Steuerbescheid beim J12?
Verfasst: 24. Mai 2006 07:57
von tobi001
Hallo zusammen,
leider bin ich auch nach Forensuche und dem Lesen von ein paar Infos auf der "Pro Allrad" Seite nicht viel schlauer geworden ob es sich beim J12 lohnt, Einspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben und ggf. dieser über "Pro Allrad" zu tun. Auf deren Seite steht, daß die Musterklage nicht auf SUV's wie ML, Touareg, etc. übertragbar ist. Der J12 ist für mich natürlich auch kein SUV, aber auch kein Modell der Heavy duty Baureihe aus der Musterklage.
Was meint Ihr dazu?
Gruß,
tobi
Re: Lohnt sich Einspruch gegen Steuerbescheid beim J12?
Verfasst: 24. Mai 2006 08:58
von NiTo
tobi001 hat geschrieben:Hallo zusammen,
leider bin ich auch nach Forensuche und dem Lesen von ein paar Infos auf der "Pro Allrad" Seite nicht viel schlauer geworden ob es sich beim J12 lohnt, Einspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben und ggf. dieser über "Pro Allrad" zu tun. Auf deren Seite steht, daß die Musterklage nicht auf SUV's wie ML, Touareg, etc. übertragbar ist. Der J12 ist für mich natürlich auch kein SUV, aber auch kein Modell der Heavy duty Baureihe aus der Musterklage.
Was meint Ihr dazu?
Gruß,
tobi
Hi tobi,
dein J12 muss, damit ein Einspruch Sinn macht, im Wesentlichen zwei Kriterien erfüllen:
1) Die Formel P - (M+Nx68) > als Nx68
Darin bedeutet:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Mit anderen Worten:
Das Fahrzeug muss
* bei 4 Sitzplätzen mindestens 409 kg Zuladung
* bei 5 Sitzplätzen mindestens 545 kg Zuladung
* bei 6 Sitzplätzen mindestens 681 kg Zuladung
* bei 7 Sitzplätzen mindestens 817 kg Zuladung
haben (diese Aufstellung bezieht den Fahrersitz mit ein).
Man kann es auch so ausdrücken:
Das Fahrzeug muss pro Sitz (Fahrersitz nicht mitgerechnet) mehr als 136 kg Zuladung haben.
2) Er darf nicht mehr als 6 Sitze + Fahrersitz haben (also 7 Sitze insgesamt)
Schau mal hier>
http://www.proallrad.com/m1af.php?modus=SUB|5|3 (Pro Allrad Seite, Menu KFZ Steuer, Untermenu M1-AF)
Gruß Thomas
Verfasst: 24. Mai 2006 09:06
von tobi001
Hallo Thomas,
also siehts doch gut aus für den J12.
Leergewicht lt. Zulassungsbescheinigung: 2025 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 2850 kg
-> Zuladung 825kg
Da ich einen 5-Sitzer habe überschreite ich die Zuladung von 545kg deutlich!
Dann werd ich wohl Einspruch gegen die Besteuerung erheben und mich bei proallrad anmelden.
Danke und gruß,
tobi
Verfasst: 24. Mai 2006 09:10
von Ulf
Meiner Meinung nach ist die Steuer bei einem J12 doch nicht übermäßig hoch, wer ein Auto in dieser Preisklasse sein eigen nennt sollte auch noch die "nochnichtmal" 500 €uro Steuer im Jahr aufbringen können.
Ob hier ein Einspruch sinnvoll ist bleibt doch eher fraglich.
Gruss
Ulf

Verfasst: 24. Mai 2006 09:31
von NiTo
Hallo Thomas,
also siehts doch gut aus für den J12.
Leergewicht lt. Zulassungsbescheinigung: 2025 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 2850 kg
-> Zuladung 825kg
Da ich einen 5-Sitzer habe überschreite ich die Zuladung von 545kg deutlich!
Die Zuladung würde ja selbst für einen 7-Sitzer ausreichen (6 X 136 kg + 1 kg = 817 kg)
Meiner Meinung nach ist die Steuer bei einem J12 doch nicht übermäßig hoch, wer ein Auto in dieser Preisklasse sein eigen nennt sollte auch noch die "nochnichtmal" 500 €uro Steuer im Jahr aufbringen können.
Ob hier ein Einspruch sinnvoll ist bleibt doch eher fraglich.
Gruss
Ulf

Ich denke dass dies jede(r) für sich selbst entscheiden muss - ich wollte nur die gewichts-technischen Voraussetzungen darlegen
Gruß Thomas
Verfasst: 24. Mai 2006 09:36
von Ulf
@Thomas
Danke, diese Info war auch interessant. Ich wollte nur meine Meinung zu diesem Thema sagen und konnte leider nicht mit weiteren Infos glänzen.
Außerdem ist der J12 Executive ein 8-Sitzer, da würde es dann nicht mehr passen

!
Gruss
Ulf

Verfasst: 24. Mai 2006 09:42
von NiTo
Ulf hat geschrieben:@Thomas
Außerdem ist der J12 Executive ein 8-Sitzer, da würde es dann nicht mehr passen

!
Gruss
Ulf

Ja, da müsste dann mindestens ein Sitz ausgetragen werden.
Sind wir mit diesem Thema überhaupt im richtigen Fred?
Gruß Thomas
Verfasst: 24. Mai 2006 09:44
von Ulf
Wieso nicht, sind doch bei J9/J12, oder?
Das passt schon!
Gruss
Ulf

Verfasst: 24. Mai 2006 19:16
von ralli
Hi
Gesetz ist Gesetz, egal wie rum!!! deshalb gibt es ja erst eine Musterklage.....Außerdem wer sich einen j12 leisten kann, der sollte auch 10 cent fürn Diesel mehr zahlen

))))
ciao
Verfasst: 24. Mai 2006 20:14
von wolli
Ich muss mich hier schon ganz schön zurückhalten, Tobi, um hier nicht zu schreiben, was ich davon halte.
Wenn ich mal Zeit habe, werd ich Dich ausgiebigst bedauern ob der Ungerechtigkeit, für ein solches Auto noch Steuern bezahlen zu müssen...
Verfasst: 24. Mai 2006 20:59
von sauerlandcruiser
wolli hat geschrieben:... ob der Ungerechtigkeit, für ein solches Auto noch Steuern bezahlen zu müssen...
Hallo wolli!
Wie jetzt???
Bekommst du etwa schon Geld vom Staat für deinen J4?
Gruß
Sebastian
Verfasst: 24. Mai 2006 21:07
von sauerlandcruiser
Hallo Tobi!
Ich kämpfe auch schon die ganze Zeit mit mir, ob ich Einspruch einlegen soll.
Bei mir kommt hinzu, daß ich den Wagen 5 Tage in der Woche als Kundendienstwagen einsetze und somit nur 2 Sitzplätze zur Verfügung habe.
Also würde es eventuell Sinn machen den Wagen als Mehrzweck- oder Kombinationsfahrzeug, oder wie das im Amtsdeutsch auch heissen mag, zuzulassen.
Ok, die knapp 500€ sind echt nicht übertrieben viel, aber als Selbständiger versucht man ja immer zu sparen wo man kann.
Gruß
Sebastian
Verfasst: 24. Mai 2006 21:09
von wolli
NOCH nicht, Sebastian, obwohl mir im hohen Alter wohl 'ne angemessene Mobilitätshlfe zustehen sollte.
Aber bei schlappen vierhundertfuffzich tät ich mir echt überlegen, den wieder anzumelden...
Grüße,
Verfasst: 24. Mai 2006 21:17
von landcruiser
Wolli sein ruhiges und ausgleichendes Gemüt ist ja bekannt; genauso wie mein Hang zu deutlichen Worten.
Mal so als Vorbemerkung und nun zur Sache:
Es gibt bei den "Steuerbetroffenen" so grob gesagt zwei Gruppen.
Gruppe A:
Das sind all die Leute, die schon zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der beabsichtigten Änderung eins der betroffenen Autos hatten. Oder gar diejenigen, die sich sone Kiste gekauft haben weil sie von der Anschaffung nicht ganz so teuer und zudem sehr langlebig ist, die Steuer aber eben nicht so hoch war.
Das sind jetzt die Angearschten, weil sie keinen Besitzstand haben und voll in die Tasche langen müssen.
Und das überwiegend zu Konditionen Euro "0" und 3 - 4 Liter Hubraum.
Das bedeutet irgendwas zwischen 1.300 und 2.000 € Steuer/Jahr.
Also eine Mehrbelastung von ca. 1.100 - 1.900 €/a.
Also mehr als 100 €/Monat mehr!
Gruppe B
Das sind all diejenigen, die sich so ein Auto gekauft haben, als die Regelung oder das Kommen einer solchen Regelung längst bekannt war und die genau wissen mussten, das es eben nicht mehr zu 170 € zu haben ist.
Das sind dann die Leute, die wissen mussten, dass sie statt 170 € irgendwas bei 470 €/a zahlen werden.
Wir reden also von einer Mehrbelastung von 300 €/a oder 25 €/Monat, also nicht mal ne Vierteltankfüllung.
Und genau diese Leute, die eben zigtausend € für ihre Kiste hingelegt haben (und noch über das eine oder andere schicke Austattungsdetail nachdenken), versuchen jetzt auch noch eine günstige Besteuerung zu bekommen und weniger als ein Golf mit 1.9 l Hubraum zu zahlen.
Erleichterte Zulassung nach N1 weil über 2.5 t und dann noch sowas ....
Da fehlen mir die Worte.
Und das ist auch besser so ....
Verfasst: 24. Mai 2006 23:01
von Tequila
@Wolli & Landcruiser:
ich habe meinen J12 gekauft als die alte Regelung noch aktuell und von einer Neuregelung keine Rede war ( Anfang Mai 03 )
Jetzt zahle ich 470 Euro und es ist mir sch... egal weil die Erhöhung der Steuer für mich mit 0,004 Euro / km zu Buche schlägt und ich bekomme für den gefahrenen km 0,3 Euro erstattet.
Ergo - Steuererhöhung in meinem Fall "peanuts"
Trotzdem würde ich auch hingehen und Widerspruch einlegen wenn mit geringem Aufwand die Steuerlast zu senken wäre. Ich denke das ist legitim und auch der J12 Fahrer, der 50.000 Euro auf den Tisch gelegt hat geht lieber für 300 Euro gut Essen als das Geld dem Finanzamt zu überweisen. Also was regt Ihr Euch darüber auf ?
Grüße
Heinz