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ABE / Gutachten Pkt.02
Verfasst: 14. April 2020 16:16
von Bad News
Hallo liebe Gemeinde,
in einer ABE bzw. Gutachten für Rad / Reifenkombinationen steht unter Punkt 02 folgendes:
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Meine Frage hierzu wäre: gehe ich mit dem Gutachten zum Straßenverkehrsamt und die tragen mir geänderten Räder ein oder muß ein TÜV-Prüfer die ganze Sache abnehmen?
Vielen Dank und Grüße
Jürgen
Re: ABE / Gutachten Pkt.02
Verfasst: 23. April 2020 23:59
von SPNer
Die Strasenverkehrsbehörde ist hier gemeint. Mir ist aber nicht bekannt, dass sie auf Grundlage einer ABE diesen Eintrag in die Papiere machen.
Wenn du Zeit hast probier es aus und gib bescheit.
Ich denke du musst zu einem Prüfingeniure einer Überwachungsorganisation. Der macht dann ne Änderungsabnahme nach $19.3 StVZO und du lässt die bei nächster Befassung mit der Behörde eintragen.
Re: ABE / Gutachten Pkt.02
Verfasst: 24. April 2020 04:48
von TimHilux
Steht da nicht noch drinnen dass die Freigängigkeit des Rades gegeben sein soll?
Schon dieser kleine Satz zwingt dich zum TÜVler.
Aber ich bin gerne bereit meine Meinung zu ändern - versuchs einfach.
Tim
Re: ABE / Gutachten Pkt.02
Verfasst: 24. April 2020 08:35
von BJ Axel
Im Originalzitat steht alles erforderliche drin. Und nachdem dort werder "TÜV" oder vergleichbares drinsteht, direkt zur Zulassungsstelle.
Re: ABE / Gutachten Pkt.02
Verfasst: 24. April 2020 13:13
von Bad News
Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde es jetzt einfach in den nächsten Tagen beim Straßenverkehrsamt versuchen und gerne vom (Miss) - Erfolg berichten
Re: ABE / Gutachten Pkt.02
Verfasst: 8. Mai 2020 15:38
von Bad News
Hallo
hier ein update für die, die es interessiert:
Beim Strassenverkehramt wurde mir gesagt: Zitat " Eine Änderung der Fahrzeugpapiere geht nur mit einer Änderungsabnahme durch den TüV / GTü usw. Der Punkt A02
( Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält)
interessiert Ihm nicht.....
Da wiehert doch wieder der Amtsschimmel.
Naja, war dann heute bei der GTÜ und nun ist alles amtlich.
Liebe Grüße aus dem Westen
Jürgen
Re: ABE / Gutachten Pkt.02
Verfasst: 8. Mai 2020 20:00
von TimHilux
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Es hätte mich auch gewundert wenn es nur auf der Unterschrift des Zulassungsbeamten funktioniert hätte.
Damit nähme er ja richtig Verantwortung in die Hand und würde einer Firma glauben ohne dies von einem Ingenieur bestätigt zu bekommen.
Schade dass es nicht geklappt hat.
Tim