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Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 8. Mai 2014, 16:11
von robert2345

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Hallo
in der aktuellen Off-Road Ausgabe 5/14 gibt es einen 2 Seiten Text zum Fahren mit Anhänger.
zum Fahrverbot deutschlandweit schreiben die folgendes:
[Edit vom Netzmeister: Bild rausgenommen >> Urheberrecht!]

Somit sollte man nun einheitlich mit einem LKW bis 3,5to für Sport und Freizeitzwecke fahren dürfen.

Bis dann
Robert

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 8. Mai 2014, 16:42
von netzmeister
Ich habe das Bild rausgenommen, Robert. Wir können hier nicht einfach Artikel scannen und einstellen, das verträgt sich nicht so ganz mit dem Urheberrecht. Wenn die nächste Ausgabe der Off Road am Kiosk liegt, kann ich die Jungs mal fragen, ob wir den Artikel veröffentlichen dürfen, aber im Moment eben noch nicht, das gebietet auch die Fairness gegenüber der Notwendigkeit, ihre Auflage zu verkaufen.

Umformulieren, in Auszügen zitieren, mit eigenen Worten wiedergeben: Das geht jederzeit! Kostet Mühe, ich weiß, ist aber halt nunmal so.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 10:04
von robert2345
Hallo Netzi,
in diesem Fall war es als in Auszügen zitieren gemeint ("schreiben die folgendes"). Ich habe die genaue Quelle angegeben und nicht die ganze Seite gescannt sondern eben nur den kurzen wichtigen Text. Den hätte ich auch hinschreiben können, war mir nur zu viel Arbeit.

Man kann sich aber auch anstellen.

Danke
Robert

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 10:37
von Onkelchen
robert2345 hat geschrieben:Man kann sich aber auch anstellen.



Jou,

das tun vor allem gerne mal die Zeitschriftenredaktionen, die Netzi dann vor's Schienbein treten.

So lange es mit einer Redaktion nicht geklärt ist, muss man halt zumindest für die aktuellen Ausgaben vorsichtig sein, um nicht den Zorn der Herausgeber auf sich zu ziehen.

Einscannen und ins Internet stellen ist nunmal eine direkte Vervielfältigung und Verbreitung, die ohne Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet ist und für die Netzi im Falle des Forums u.U. gerade stehen muss.

:ka:

Viele Grüße
Onkelchen

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 11:07
von robert2345
Damit meinte ich die Redaktionen. :wink:

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 14. Mai 2014, 14:16
von landcruiser
Ist doch egal, da der Artikel inhaltlich nichts Neues brachte.

Im Gegenteil er war mißverständlich und verwirrend formuliert.

Alles was man dazu wissen muss ist im ersten Beitrag dieses Threads hinreichend beschrieben.

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 18. Aug 2016, 17:23
von beboe
In Brandenburg hat sich schon im Mai 2015 etwas bewegt, da ist das Verbot für 3,5t LKW mit Freizeitanhänger bis April 2020 aufgehoben.
http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/698884

Gibt es für die anderen Länder auch irgendwas Neues?

Bernhard

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 25. Aug 2016, 11:57
von Schnippo
Ich habe mal beim BMVI angefragt wie der Stand ist.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Derzeit befindet sich eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Anhörung, mit der auch eine Klarstellung zum Geltungsbereich des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbotes vorgenommen werden soll. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten kam, zu welchem Zweck Beförderungen mit einem Lkw durchgeführt werden dürfen. Die gegenwärtige Kontrollpraxis der Länder orientiert sich dabei auch an der Rechtsprechung, welche teilweise eine Anwendung des § 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf nicht gewerbliche Fahrten zulässt. Auch der Bundesrat hat zum Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot bereits einen Änderungsantrag vorgelegt (BRats-Drucks. 391/09), in dem neben anderen Änderungen vorgeschlagen wird, für „Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden“ einen eigenen Ausnahmetatbestand vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot in § 30 Abs. 3 StVO zu schaffen.

Mit der nunmehr vorgesehenen Klarstellung in den VwV-StVO wird deutlich, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen und entgeltlichen Güterverkehr gilt. Nicht hierunter fallen Fahrten mit Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden. Die ausdrückliche Klarstellung, dass nur der gewerbliche Güterverkehr vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst wird, führt zu einer Klärung in der Praxis. Eines eigenen Ausnahmetatbestandes, wie vom Bundesrat gefordert, bedarf es dazu aber nicht, da alle nicht gewerblich durchgeführten Beförderungen mit Lkw bereits nicht unter den Anwendungsbereich des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbotes fallen. Hierunter fallen z. B. auch Fahrten mit einem Lkw-Oldtimer zu Oldtimerveranstaltungen, soweit dies nicht gewerblich erfolgt.



Die VwV-StVO-Änderung muss das Kabinett passieren und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich – soweit keine gravierenden Einwände kommen – noch in diesem Jahr zu rechnen.



Interessant ist, dass jetzt die VV und nicht die STVO selbt geändert werden soll. Warum auch immer....

Gruß
Thomas

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 25. Aug 2016, 17:29
von beboe
"Die ausdrückliche Klarstellung, dass nur der gewerbliche Güterverkehr vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst wird, führt zu einer Klärung in der Praxis. "

Würde bedeuten, ich darf mit meinem privaten <3,5t LKW plus Lastanhänger auch einen privaten Umzug erledigen.
Es wär super, wenn es noch in diesem Jahr gültig wird, denn ein Umzug steht bald an.

Bernhard

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 22. Feb 2017, 18:44
von Tanki
Es geht weiter :

Am 10.März 2017 steht im Bundesrat folgendes zur Beschließung an :

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... =43#top-43

Auf Seite 24 steht dort folgendes (geltend für alle Bundesländer)

Sonntagsfahrverbot.jpg


Somit hätten wir endlich eine verbindliche deutschlandweite Regelung...

VG Jörg

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mi 22. Feb 2017, 18:59
von beboe
Na endlich!
Danke für den Hinweis :D
Wenn ich in meiner Freizeit meinen Umzug selbst durchführe oder meine Baumaterialien transportiere, ist das dann ja endlich legal, weil ich weder geschäftsmäßig noch entgeltlich noch gewerblich unterwegs bin.

Bernhard

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 21:52
von Dan92
Das klingt ja auch irgendwie einleuchtend. Beim Führerschein verhält es sich ja ähnlich. Wenn ich Privat mit dem LKW durch die Gegend fahre, darf ja Stunden machen wie ich will...

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mo 13. Mär 2017, 22:35
von Tanki
das habe ich heute bei den Beschlusssachen gefunden :

"Der Bundesrat hat ferner folgende E n t s c h l i e ß u n g gefasst:
Zu Artikel 1 Nummer 2 (Neufassung VwV zu § 30 Absatz 3 StVO)
Die Bundesregierung wird gebeten, über die mit der …. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angestrebte Änderung der StVO im § 30 Absatz 3 die Klarstellung zu berücksichtigen, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gelten soll.
Begründung:
Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) soll unter anderem klargestellt werden, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot aus-schließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gelten soll.
In der gegenwärtigen Fassung des § 30 Absatz 3 StVO fehlt es vom Wortlaut her an der Festlegung, dass private Fahrten mit den in § 30 Absatz 3 StVO aufgeführten Fahrzeugen generell vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausge-nommen sind.
Ausweislich des den Ländern vom BMVI zur Stellungnahme vorgelegten Referentenentwurfs enthält die Änderungsverordnung inhaltliche Änderungen des § 30 Absatz 3 StVO. Grundsätzliche bzw. einschränkende Aussagen zum Geltungsbereich werden nicht getroffen.
Ohne Korrekturen am § 30 Absatz 3 StVO selbst käme es in der Folge zu einer
Drucksache 85/17 (Beschluss) - 10 -
Rechtslage, nach der gewisse Fahrten mit Lkw bzw. mit Fahrzeugkombi-nationen nur durch eine kommentierende Verwaltungsvorschrift aus dem An-wendungsbereich des Sonn- und Feiertagsfahrverbots herausgenommen wer-den würden.
Missverständliche Darstellungen zur grundsätzlichen Festlegung des Geltungs-bereichs sollten vermieden werden. Eine rechtssichere und damit auch buß-geldrechtlich sichere Kontrolle muss sich vordringlich am Gesetzeswortlaut und nicht an Verwaltungsvorschriften orientieren. Textliche Widersprüchlich-keiten zwischen StVO und VwV führen im Zweifel zu Problemen bei den Kotrollbehörden und stehen damit dem Wunsch nach einer einheitlichen Anwendung entgegen. Ebenso muss eine rechtssichere Orientierung der Bürger am Text des Gesetzes selbst möglich sein."

www.bundesrat.d...html?id=85-17%28B%29

Jetzt ist wieder die Regierung am Zug, mal schauen, wann es dort im Protokoll auftaucht.

VG Jörg

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Do 23. Nov 2017, 17:59
von ALI
Tanki hat geschrieben:Jetzt ist wieder die Regierung am Zug, mal schauen, wann es dort im Protokoll auftaucht.

VG Jörg

… in Kraft getreten am 19.10.2017
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

"(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden."

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mo 27. Nov 2017, 09:18
von Colt
Klasse! Gleich ausgedruckt und ins Handschuhfach gepackt. 8) :thumbsup:

Re: Sonntagsfahrverbot

Verfasst: Mo 27. Nov 2017, 10:00
von Onkelchen
Damit ist die 3,5t Grenze weg.
Für private Zwecke dürfen sonntags nun also auch Anhänger hinter LKWs > 3,5t gefahren werden. 8)

Ich bin mal gespannt, wann die ersten "zufällig" gerade 20 Paletten Gemüsekonserven bei eBay ersteigert haben um sie der Oma zum Geburtstag zu schenken... ;-) :-)

Viele Grüße
Onkelchen