POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

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Odessa
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POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von Odessa »

Nachdem es immer wieder um das Thema "winterlegaler MT-Reifen" geht (viewtopic.php?t=83042), ich es letztens ja auch mit Oli @Hydro ausführlicher darüber hatte (viewtopic.php?p=1054281#p1054281) und mich das Thema weiterhin beschäftigt, wurde mir die Spekuliererei zu blöde. Kurzerhand habe ich an das Bundesverkehrsministerium geschrieben. Den Mailverkehr will ich euch nicht vorenthalten.

Anfrage:
Guten Tag,

im Verkehrsblatt 2018 auf Seite 758 wird ausgeführt, dass die Nutzung von POR- bzw. MPT-Reifen bei winterlichen Straßenbedingungen zulässig ist, sofern keine passenden Reifen mit 3PMSF verfügbar sind.
An meinem Geländewagen fahre ich Reifen mit POR-Kennzeichnung. Darf ich diese Reifen dann unter den Bestimmungen des §2, Abs. 3a StVO auch bei winterlichen Straßenbedingungen nutzen?

Ist die "klarstellende Anpassung auf Verordnungsebene" die seit 2018 (vgl. Verkehrsblatt 2018, S. 758) angestrebt wird zwischenzeitlich erfolgt?

MfG

Antwort 1:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Hierzu kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:

Gemäß § 2 Absatz 3a Satz 1 der StraßenverkehrsOrdnung (StVO) darf der Führer eines Kraftfahrzeuges, dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen, den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) genügen.

Mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 (BGBl I S. 1282) wurden die technischen Anforderungen an Winterreifen aktualisiert. Die Verordnung trat am 01.06.2017 in Kraft. Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten seither nur noch Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Es gibt eine Übergangsfrist für M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Diese dürfen bis zum 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden.

Die UN-Regelung Nr. 117 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) legt die technischen Anforderungen an Winterreifen im Einzelnen fest. Für bestimmte Fahrzeuge (z.B. Mobilkrane, geländegängige Lkw) sind Spezialreifen erforderlich, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach der UN-Regelung Nr. 117 erteilt werden kann, da diese Reifen entweder auf Grund ihrer Eigenschaften (z.B. Größe, Bestimmung) nicht dem Anwendungsbereich der UN-Regelung 117 unterliegen oder da es auf Grund der Reifengröße (z.B. Reifen für schwere Mobilkrane) derzeit keine Testmöglichkeiten gibt. Dies betrifft im Wesentlichen Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und MPT (Multi Purpose Tire).

Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen AlpineKennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in § 2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert. Die Ausnahmeregelung des § 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO gilt für alle Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine entsprechenden Reifen für winterliche Wetterverhältnisse der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat zu diesem Sachverhalt eine klarstellende Verlautbarung im Verkehrsblatt veröffentlicht (Verkehrsblatt 2018 Seite 758).

Das Verkehrsblatt kann bezogen werden über:
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co.KG
[...]

Ob für Ihr Fahrzeug Reifen entsprechende Winterreifen mit der sogenannten Alpine-Kennzeichnung (3PMSF-Symbol) verfügbar sind bzw. inwieweit diese Regelung in Ihrem Fall greift, kann von hier nicht beurteilt werden. Die in § 2 Absatz 3a Straßenverkehrs-Ordnung i.V.m. § 36 Absatz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beschriebene „situative Winterreifenpflicht" bezieht sich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge. Die Nutzung von Reifen mit M+S Kennzeichnung an Anhängern bei winterlichen Straßenverhältnissen wird dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Nachfrage:
Guten Tag,

danke für ihre schnelle Antwort.

Können Sie mir in meinem Falle weiterhelfen, indem Sie mir sagen ob POR-Reifen grundsätzlich nicht nach der UN-Regelung Nr. 117 geprüft werden können?

Danke.

MfG

Antwort 2:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Reifen mit einer POR-Kennzeichnung (Professional off-road) fallen derzeit nicht unter den Anwendungsbereich der UN-Regelung Nr. 117 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes) und können daher aktuell nicht entsprechend nach dieser Reglung genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
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10115 Berlin


Zusammenfassung
POR-Markierung und 3PMSF schließen sich tatsächlich gegenseitig aus. Ich interpretiere es demnach so, dass an einem Geländewagen mit POR-Reifen eben keine Möglichkeit für Winterreifen mit 3PMSF (nach UN-ECE 117) besteht.
Vielleicht lasse ich beim nächsten TÜV-Besuch die Größen 285/75 R16 und 265/75 R16 noch austragen :wink:
Gruß Florian

---------
2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar + Side Rails, two tone, Parabelfahrwerk und Toughdog adjustable - auch unter DO2FL unterwegs.

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lightandy
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von lightandy »

Hallo Flo, schöne Initiative, die du da ergriffen hast. Aber die Aussage der Bürokraten ist auch irgendwie typisch und nicht zu fassen. Am Ende geht es aus wie das Hornberger Schießen. :ka:
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Teckel
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von Teckel »

lightandy hat geschrieben: 10. September 2024 20:00
Aber die Aussage der Bürokraten ist auch irgendwie typisch und nicht zu fassen.
es fehlt noch:

"...mit der Antwortfindung auf ihre Frage war ein Beamter 12 Stunden beschäftigt. Sie werden gebeten, die beigefügte Kostennote über 600,00 EUR innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen: ..." :biggrin: :ka:
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onkel
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von onkel »

Odessa hat geschrieben: 10. September 2024 19:51


Zusammenfassung
POR-Markierung und 3PMSF schließen sich tatsächlich gegenseitig aus. Ich interpretiere es demnach so, dass an einem Geländewagen mit POR-Reifen eben keine Möglichkeit für Winterreifen mit 3PMSF (nach UN-ECE 117) besteht.
Vielleicht lasse ich beim nächsten TÜV-Besuch die Größen 285/75 R16 und 265/75 R16 noch austragen :wink:
Also nur 255/85R16 ?

Da gibt es aber den Ziarelli mit der Flocke ….
Gruß Onkel

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lightandy
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von lightandy »

Teckel hat geschrieben: 10. September 2024 20:11
lightandy hat geschrieben: 10. September 2024 20:00
Aber die Aussage der Bürokraten ist auch irgendwie typisch und nicht zu fassen.
es fehlt noch:

"...mit der Antwortfindung auf ihre Frage war ein Beamter 12 Stunden beschäftigt. Sie werden gebeten, die beigefügte Kostennote über 600,00 EUR innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen: ..." :biggrin: :ka:

Für 50 € die Stunde arbeitet aber kein Beamter mehr , schon gar nicht wenn für die Beantwortung der Frage ein Beamter aus dem höheren Dienst ran muss, wie die Qualität der Antwort vermuten lässt. :lol: Da würde der Kostenbescheid wahrscheinlich auf 150 € die Stunde mal 12 Stunden , na das kann sich jeder selber ausrechnen, belaufen. :rofl:
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Buschschnecke
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von Buschschnecke »

🤔... Dann lass ich die Cruiser im Winter stehen und fahr halt den 4x4 Lkw legal🙃!
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Odessa
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von Odessa »

Hat der POR? @onkel
Falls ja, kannst dir die "Qualität" und Gesetzeskonformität des Reifen selbst beantworten :wink:.
Gruß Florian

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landcruiser
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von landcruiser »

lightandy hat geschrieben: 10. September 2024 20:00
Hallo Flo, schöne Initiative, die du da ergriffen hast. Aber die Aussage der Bürokraten ist auch irgendwie typisch und nicht zu fassen. Am Ende geht es aus wie das Hornberger Schießen. :ka:
Die Aussage gibt die Rechtslage wieder.

Was daran typisch und nicht zu fassen ist erschließt sich mir genau so wenig wie das folgende tumbe Beamten bashing.

Ihr hättet alle einfach nur Abitur machen müssen und je nach Laufbahn 3 bis 8 Jahre studieren. Dann hättet ihr es alle besser machen können statt hier neidisch rumzuprollen.

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onkel
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von onkel »

Odessa hat geschrieben: 10. September 2024 21:07
Hat der POR? @onkel
Falls ja, kannst dir die "Qualität" und Gesetzeskonformität des Reifen selbst beantworten :wink:.
POR weiß ich nicht , die Flocke hat er anscheinend .
Wäre für dein Vorhaben halt hinderlich bzw. ein K.o. Kriterium

Es gibt für runderneuerte eine Ausnahmeregelung ,daher gibt es auch so viele mit grobem Profil und dennoch mit der Schneeflocke . Genau müsste ich da aber auch suchen hab das damals nicht gespeichert .
Gruß Onkel

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Gurti
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von Gurti »

Die Antwort sagt doch ganz klar: Reifen ohne 3PMSF sind bei winterlichen Bedingungen nur erlaubt, wenn es für das Fahrzeug bauartbedingt keine Reifen mit der Flocke gibt.
Eine Vorliebe des Fahrers für POR - Reifen ist wohl eher nicht bauartbedingt :wink: und ich behaupte mal, sogar die Umrüstung auf eine leicht abweichende Reifengröße (in der es dann Reifen mit Flocke gibt...) ist bauartbedingt bei einem Geländewagen nicht ausgeschlossen.
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Bondgirl
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von Bondgirl »

So hätte ich das auch interpretiert.
Gruß,

die Anna

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se7en6
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von se7en6 »

Auf welchen Reifen kann ich denn den geländegängigen LKW umrüsten, welcher alle Kriterien erfüllt?
- grobprofilig ist (MT)
- Kategorie C1
- 3PMSF
- 235/85 - 255/85 - 7.5R16 - 225/95

Und ne, KO2 ist sicherlich keine Option.

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finnlux
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von finnlux »

...geil, endlich wieder ein Reifen(fetischisten)-Thread, an dem sich die üblichen Verdächtigen abarbeiten können! 8)

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onkel
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von onkel »

finnlux hat geschrieben: 11. September 2024 07:44
...geil, endlich wieder ein Reifen(fetischisten)-Thread, an dem sich die üblichen Verdächtigen abarbeiten können! 8)
Und auch andere davon profitieren …. :wink:
So hat halt jeder seinen Spleen, tut aber nicht weh
Zuletzt geändert von onkel am 11. September 2024 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Onkel

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TeddyCruiz76
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Re: POR-Reifen bei winterliche Straßenbedingungen

Beitrag von TeddyCruiz76 »

landcruiser hat geschrieben: 10. September 2024 21:26
lightandy hat geschrieben: 10. September 2024 20:00
Hallo Flo, schöne Initiative, die du da ergriffen hast. Aber die Aussage der Bürokraten ist auch irgendwie typisch und nicht zu fassen. Am Ende geht es aus wie das Hornberger Schießen. :ka:
Die Aussage gibt die Rechtslage wieder.

Was daran typisch und nicht zu fassen ist erschließt sich mir genau so wenig wie das folgende tumbe Beamten bashing.

Ihr hättet alle einfach nur Abitur machen müssen und je nach Laufbahn 3 bis 8 Jahre studieren. Dann hättet ihr es alle besser machen können statt hier neidisch rumzuprollen.
Ich verstehe es auch irgendwie nicht. Der Mensch hat doch einfach nur die Rechtslage wieder gegeben, was hat man denn anderes erwartet?! Und ob das jetzt wirklich ein Beamter war sei mal dahin gestellt, gibt auch Angestellte im öffentlichen Dienst (aus eigener Erfahrung ;)).
Gruß
Björn

"The sky above the port was the color of television, tuned to a dead channel.."

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