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Das Thema hängt an der ASU.Lindenbaum hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 09:02Stimmt so nicht.Isarindianer hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 22:04
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Ein altes Auto welches Du heute erstmals in Deutschland zulassen möchtest, muss die Bestimmungen von heute erfüllen, nicht die zum Zeitpunkt seiner Herstellung. Anders ist das bei Autos die schon vor Jahren erstmals in Deutschland (oder zumindest der EU) zugelassen worden sind, die müssen auch heute nur die Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Erstzulassung in Deutschland erfüllen (Bestandsschutz). Aber dürfen dann heute halt z.B. nicht in Umweltzonen fahren....
wie sollte man denn dann einen Fort T, den man aus den USA Importiert hat, hier zulassen?
Es gilt das Jahr der Erstzulassung. Wenn dieses nicht nachweisbar ist wird u.U. geschätzt.
Gewisse Dinge müssen je nach BJ. ausgetauscht (Scheinwerfer, Blinker) oder nachgerüstet werden (Warnblinkanlage, Bremslicht, Gurte...)
Gruß, Michael
Benziner jünger als 01.07.1969 und Diesel jünger als 01.01.1977 benötigen eine Abgasuntersuchung. Davor ist das nicht relevant aus Abgassicht!