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Wird es durch das nun vereinfachte Verfahren denn für uns Kunden billiger?Der Skaleneffekt müsste man ja als Kunde auch spüren dürfen damit man bei euch kauft...
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Wenn man sich anschaut was in manchen EU Ländern, vor allem im Süden, auf die Bestimmungen gesch*$§en wird, da ist es dann auch schon wurscht. Viel zu breite Spurplatten, die breitesten Reifen die her gehen, Lauffläche schaut 20 cm aus dem Radkasten raus, Fenster vorne verdunkelt inklusive Fahrerscheibe, röhrende Auspuffe, wildeste Höherlegungen, vorne ohne Nummernschild, oder gleich komplett ohne Nummernschilder, was ich da nicht schon alles gesehen habe, heieiei. Würde sich fast lohnen für solche Länder die EG Typengenehmigung zu wählen, dann ist die Zulassung (vermeintlich, hoffentlich) ein Kinderspiel und man kann die landestypischen besonderen Toleranzen ausnutzen. Ich möchte mal jetzt keine Namen/Länder nennenOdessa hat geschrieben: 20. Juni 2024 14:44Aber ändert dies nicht was an den Bestimmungen, die das Fahrzeug einhalten muss?
Stichwort Abdeckung der Winde, Fußgängerschutz, Radabdeckung?
Gilt für das Fahrzeug dann auch später jeweils die EU-Regelung und nicht die nationale?
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Du hast natürlich Recht und melde mich nochmal freiwillig zum Nachsitzen an, mit Neufahrzeugen habe ich nicht so oft Berührungspunkte.Niklas Klostermann hat geschrieben: 20. Juni 2024 16:04Auch hier eine kleine Korrektur:Braunschweiger hat geschrieben: 20. Juni 2024 14:11Zur Klarstellung: Der Unterschied liegt hier im Genehmigungsverfahren. Alle bisher importierten 7er wurden über eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21StvZO (national) zugelassen, Dining macht jetzt offensichtlich eine Genehmigung nach §13 EG-FGV, also eine EU-weit gültige Einzelbetriebserlaubnis. An den Hürden des Selbstimports ändert das nichts, da die notwendigen Nachweise nach wie vor Eigentum des Importeurs bleiben.
Eine Abnahme gemäß §21StVZO erhält ein importierter Gebrauchtwagen.
Wir importieren ausschließlich Neufahrzeuge ohne vorherige Zulassung (Fabrikneu).
Diese werden meistens gemäß EU (VO) 2018/858, Artikel 45 (National) genehmigt.
Wir bieten es nun alternativ als EU (VO) 2018/858, Artikel 44 (ganze EU) an.
Hier gibt es deutlich schärfere Vorschriften als in der nationalen Variante nach Artikel 45.
Der Käufer wählt was er haben möchte.
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Wo soll denn immer dieses ‚billiger‘ herkommen bei so einem Lifestyle Produkt. Wenn die Kosten sinken verbessert sich die Marge des Händlers,GRJ78 hat geschrieben: 20. Juni 2024 17:03Wird es durch das nun vereinfachte Verfahren denn für uns Kunden billiger?
Der Skaleneffekt müsste man ja als Kunde auch spüren dürfen damit man bei euch kauft...
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Den einen genehmigten Typ, das wäre dann ein von Toyota mit EU Typisierung und COC Papieren offiziell vom Hersteller über alle Autohäuser angebotenes Modell. Das gibt es nicht beim J7. Gab es von dem was ich hier im Forum gelesen habe nur zwei Jahre um die Jahrtausendwende. Und wenn es das gäbe, dann müssten die Importeure nicht importieren und einzelzulassen, sondern wir könnten einfach zum nächsten Freundlichen spazieren und "noch oin HZJ78 bitte" rufen, einsteigen, los cruisen.Braunschweiger hat geschrieben: 21. Juni 2024 07:39Mir ging es nur darum, dass in beiden Fällen auf der Einzelfahrzeug-Ebene die Betriebserlaubnis für genau ein Fahrzeug erteilt wird und es damit noch keinen genehmigten „Typ“ gibt, der Eigenimport also nicht einfacher wird. (Die Gedanken keimten hier ja sofort auf)
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War ein COC nicht erst später erforderlich ?se7en6 hat geschrieben: 21. Juni 2024 14:55Du hast so einen und musst es ja wissen.
Also gab es den HD J7 doch nie offiziell bzw ohne Einzelimport und Einzelzulassung in DE?
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Im Süden. In Spanien geht gar nichts. Der spanische TÜV ist wesentlich strenger als der deutsche. Kann zB meinen Hilux nicht auflasten.se7en6 hat geschrieben: 20. Juni 2024 19:36Wenn man sich anschaut was in manchen EU Ländern, vor allem im Süden, auf die Bestimmungen gesch*$§en wird, da ist es dann auch schon wurscht. Viel zu breite Spurplatten, die breitesten Reifen die her gehen, Lauffläche schaut 20 cm aus dem Radkasten raus, Fenster vorne verdunkelt inklusive Fahrerscheibe, röhrende Auspuffe, wildeste Höherlegungen, vorne ohne Nummernschild, oder gleich komplett ohne Nummernschilder, was ich da nicht schon alles gesehen habe, heieiei. Würde sich fast lohnen für solche Länder die EG Typengenehmigung zu wählen, dann ist die Zulassung (vermeintlich, hoffentlich) ein Kinderspiel und man kann die landestypischen besonderen Toleranzen ausnutzen. Ich möchte mal jetzt keine Namen/Länder nennenOdessa hat geschrieben: 20. Juni 2024 14:44Aber ändert dies nicht was an den Bestimmungen, die das Fahrzeug einhalten muss?
Stichwort Abdeckung der Winde, Fußgängerschutz, Radabdeckung?
Gilt für das Fahrzeug dann auch später jeweils die EU-Regelung und nicht die nationale?![]()
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