Zulassung 22R ohne EGR (!)

Alles bis zur 6. Generation des HiLux (bis 2004) bzw. 3. Generation des 4Runner (bis 2002)
Barbapapa
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Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Barbapapa »

Hallo in die Runde. Ich habe ein Projekt, möchte einen 22R in meine 82er Hilux einbauen. Der Motor, den ich hier habe hätte ein AGR System dran. Darauf würde ich gerne verzichten... Mein 18R hat ja auch keine Abgasrückführung und der 22R muss auch nicht. Allerdings hat mir mein TÜVler gesagt, daß ich das nur umgesetzt bekomme, wenn in D offiziell auch Fahrzeuge mit 22R ohne AGR zugelassen worden sind??
Ebendies ist mein Frage .
Grüssle von Benjamin

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Broddhus
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Broddhus »

Moin Benjamin,
also zu mit/ohne AGR kann ich Dir jetzt nichts beitragen, allgemein sind die N4 Hiluxe gerade als Benziner hierzulande eher seltene Vögel, vielleicht weiß ja @EDDY mehr, ich meine, er hat den 22R drin.
Gehts um allgemeine Motoreninfos, z.B. hier: https://en.wikipedia.org/wiki/Toyota_Hilux#N80
Toyota brauchst Du nicht zu fragen, hab ich bei meinem hinter mir (s.u.).
Möglicherweise gabs den ja anderswo im Ausland ohne AGR :ka: ? Oder Prüfer wechseln!
Gruß Martin

Edit: Sehe gerade, hattest ja vor geraumer Zeit selber mal einen Thread zum Thema 22R, viewtopic.php?t=33932 , bei den Kollegen schon mal angeklopft? :wink:
Oder mal ganz naiv gefragt, welcher Prüfer weiß, daß der 22R ein AGR hatte? Hatten das tatsächlich alle? Wenn Du das einfach weglässt? Den 22R gabs ab 1983, Unterlagen dazu...?
Hilux LN46, 2L-II Diesel, Tray
Umbau auf Tray und Restaurierung: viewtopic.php?t=82628
Gutachten Reifen 31" 33": viewtopic.php?t=83596
Motorfrage 2L-II: viewtopic.php?p=1050894

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Barbapapa
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Barbapapa »

Hallo Martin. Also aktuell ist noch das ganze AGR Zeugs in einer extra Kiste. Da gibt es dann in den USA ein Set an Deckeln u.a um alle AGR Anschlüsse zu verschliessen, das sähe dann auch professionell aus. Ich bin kein Mechaniker, aber ich denke, daß der TÜVler schon schnell sehen oder recherchieren wird, ob ein Motor nur mit AGR angeboten wurde. Andererseits könnte er sich auf vorhandene Abgasgutachten ohne AGR beziehen bzw Werte abgleichen. Es muss ja eben auch alles H-KZN konform sein Danke schonmal

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Broddhus
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Broddhus »

Hallo Benjamin,
ich sag mal, wie ich es machen würde; Verschlußstopfen besorgen, Motor aufsetzen und zur Werkstatt und Abgaswerte feststellen lassen. Wie gesagt, den 22R gabs ab 1983, also noch zeitgleich zum 18R, 20R, damalige Abgaswerte? Wie unterscheiden die sich voneinander? Auskunft könnte theoretisch Toyota geben, aber ich befürchte, die dürften bei Dir genauso auskunftsfreudig sein wie bei mir. Gar nicht.
Wenn er die zu der Zeit gültigen Abgaswerte auch ohne AGR einhält, glaube ich kaum, dass das einen Prüfer interessiert, ob es vorhanden ist. Geschweige denn, daß ein heutiger Prüfer die Detailkenntnis oder Daten zu diesen Motoren hat.
Aber dafür bin ich im Thema Benziner zuwenig drin, ich kann nur aus der Dieselecke sprechen. :lol:
Mein 2L-II sollte auch AGR gehabt haben, hat er nicht (mehr), ist in den letzten 10 Jahren auch keinem aufgefallen, Werte werden eingehalten. Aber ist eben Diesel....
Grüße Martin
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toyotamartin
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von toyotamartin »

Das AGR Ventil ist nur bei Teillast offen,bei Vollgas nicht also wird es beim Abgastest der ja mit Vollgas gemacht wird ,nicht auffallen.

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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von FJ40 GARAGE »

Was spricht dagegen den Tüv mit AGR zu machen?
Zumachen kannste es später eh, falls nötig oder gewünscht.🤔
Good Cruising, Peter

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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von fsk18 »

toyotamartin hat geschrieben: Di 3. Sep 2024, 16:31 Das AGR Ventil ist nur bei Teillast offen,bei Vollgas nicht also wird es beim Abgastest der ja mit Vollgas gemacht wird ,nicht auffallen.
nanana, Benziner werden nicht bei Vollgas getestet, und wenn es ein U-kat oder O-Kat ist, dann sowieso nur im Leerlauf. Und Stickoxide (um die es bei AGR geht) werden nicht erfasst. Kann der Tester nicht.

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toyotamartin
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von toyotamartin »

Egal,der Tester kann es nicht feststellen.

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Barbapapa
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Barbapapa »

OK und Danke. Ob ich das mit meinem TÜVler so offen ausdiskutieren kann ??

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Barbapapa
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Barbapapa »

Hat denn wer hier im Forum einen 22R eingebaut wo kein AGR dran ist, wo das Fahrzeug so zugelassen ist?

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toyotamartin
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von toyotamartin »

Barbapapa hat geschrieben: Mi 4. Sep 2024, 13:03 OK und Danke. Ob ich das mit meinem TÜVler so offen ausdiskutieren kann ??
:biggrin: würde ich nicht..

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xsteel
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von xsteel »

Ob heutzutage noch ein Tüv'ler überhaupt den (richtigen/falschen) Motor identifizieren kann?
.... bei dem Baujahr...?
Gruß, Sigi

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toyotamartin
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von toyotamartin »

Hmmm ein Freund hat einen Mercedes G irgendeine alte Hütte mit 4 Zylinder Diesel..
dass da ein seidenweich laufender 5 Zylinder verbaut ist, ist seit Jahren bei den Überprüfungen nie aufgefallen.

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Broddhus
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Broddhus »

Wie allseits geschrieben würde ich das nicht erwähnen, ist ein originaler Motor aus der N4 Baureihe, zulässige Änderung des Antriebes von 18R auf 22R, beides gab es anno 83 im Hilux, Dir gehts ja um H-Zulassung und das ist das, was für den aaS von Belang ist. Wenn Abgaswerte ok, interessierts nicht, ich würde mir da nicht soo einen Kopf machen. Es wird Dir wahrscheinlich auch keiner mehr sagen können, ob alle Motoren AGR hatten, s.o. :wink: .

Marc alias @Colt dürfte da ganz gut im Thema drin sein, was den 22R angeht.

Meiner hatte ja den "L" drin, auf "2L-II" ohne AGR (insofern identische Ausgangssituation) umgebaut, selbst der andere Motor ist in den letzten 10 Jahren keinem aufgefallen. Anläßlich meiner Restaurierung mit dem Tray ist mir das wohl irgendwie rausgerutscht, jetzt will der Prüfer es natürlich gaanz genau wissen, ist aber weitestgehend geklärt. Das fehlende AGR war und ist auch nie Thema gewesen, wird es auch nicht, weil die Abgaswerte in Ordnung sind, warum sollte also, selbst wenn es mal drin war, das Fehlen desselben reklamiert werden? Und deswegen würde ich es auch nicht erwähnen, unnötige Diskussion. :wink: :lol:
Gruß Martin
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623DF323-4619-49BF-8612-DDE159297BCE.jpeg
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Umbau auf Tray und Restaurierung: viewtopic.php?t=82628
Gutachten Reifen 31" 33": viewtopic.php?t=83596
Motorfrage 2L-II: viewtopic.php?p=1050894

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Broddhus
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Re: Zulassung 22R ohne EGR (!)

Beitrag von Broddhus »

Nützliche Links fürs H 😉:
https://en.wikipedia.org/wiki/Toyota_R_engine#22R (Toyota-Konfusion, Produktionszeitraum 1981-1997, siehe unten.
Wie beim 2L)
https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_Toyota_engines (z.B. interessant, weil der 22R laut dieser Info ab 1980 bis 1995 produziert wurde, Dein Lux von 1982 ist, wurde halt mit dem 18R ausgeliefert, hätte genausogut auch der 22R sein können (oder 20R). Und auf Deinem Motorblock steht bestimmt auch nur 22R 😁. Und ob der 1980er AGR hatte, wenn Dein 18R anno 82 es nicht hatte... :ka:)
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