Bullbar / Blinker

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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quadman
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von quadman »

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Da die Bügel meiner ARB die Blinker vorn teilweise verdecken, findet mein TÜVler die Blinker samt Standlicht in der Stoßstange total toll.
So kann es auch gehen.

Gruß Stefan
Hilux 2.5 xtracab, 235/85R16, Snorkel, OME schwer, Webasto ThermoTop, Tempomat, Zusatztank, Alu UFS, ARB-bar, Dachkonsole und ein gullwing mobile workshop canopy.
Hilux 2.4 xtracab duty, 235/80R17, Snorkel, Ironman HD, Tempomat, Zusatztank, Dachkonsole, Alu UFS und eine graugrüne Wohnkabine.

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Braunschweiger
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von Braunschweiger »

AchwasAchwo hat geschrieben: 31. Mai 2025 20:58

Ein leeres Feld K bedeutet nicht, dass Deine Beleuchtung der StVZO folgt. Warum? Sie hat E-Kennzeichen, oder? Ansonsten hätten die Teile Wellenlinien. Beleuchtung ist bereits herstellerseitig zugelassen, d.h. ein Leuchtenhersteller wird immer, um international verkaufen zu können, die E-Zulassung anstreben. Und der Fahrzeughersteller kauft zugelassene Leuchten, sofern er sie nicht komplett selbst macht. Also ist die Beleuchtung nach den UN-ECE Richtlinen gegeben. Im zitierten Buch steht es so (LTE = Lichttechnische Einrichtung):

"Untersagt ist dabei eine unzulässige „Vermischung“ internationaler und nationaler Vor-
schriften innerhalb des gleichen Regelungssachverhalts, also bezüglich aktiver und pas-
siver LTE, die sich sowohl in den internationalen als auch nationalen Vorschriften finden.
Ein nach EU/UNECE vorschriftsmäßiges Fz darf also nur über solche zusätzlichen LTE
nach nationalen Vorschriften verfügen, die über den Umfang des international harmonisier-
ten Regelwerks hinausgehen und dort nicht erfasst sind. Sogenannte Retrofit-Lichtquellen
weichen hiervon ab. Die Vorschriftsmäßigkeit ist über die nationale Bauartgenehmigung
dieser „Retrofits“ in Kombination mit den zugelassenen und nach harmonisierten inter-
national genehmigten Scheinwerfern oder Leuchten gewährleistet."
Bei allem Anderen stimme ich dir zu, aber das hat nicht unbedingt miteinander zu tun; ein Fahrzeug kann ja auch durch eine §21-Abnahme eine nationale Einzelbetriebserlaubnis erhalten (so passiert das mit fast allen hier zugelassenen Import-J7), dabei muss aber natürlich die Beleuchtung nicht durch Bauteile mit nationaler Genehmigung ersetzt werden. Richtig ist, dass eine vollständiger "Rechtsakt" entweder national oder nach EG zu genehmigen ist. (Ein mit nationaler Einzelgenehmigung zugelassenes Fahrzeug kann z.B. Radabdeckungen nach EG aber Beleuchtung nach StVZO haben - aber nicht Fernlicht nach StVZO und Tagfahrleuchten nach EG, wie oben richtig zitiert.)

Die Bauartgenehmigungen der LTE bleiben davon allerdings unberührt, man kann also ein Fahrzeug mit Beleuchtung nach StVZO (national) ausstatten, dabei aber auf international genehmigte Bauteile zurückgreifen. Die nationale Unterscheidung liegt dann nur in den Anbaumaßen, Anzahl der zulässigen Leuchten und deren Bauart. Auch das von dir zitierte "Feuerwehrfahrzeug" bekommt ja eine nationale Einzelbetriebserlaubnis (Sonder-Fzg. Feuerwehr) und bei der Beleuchtung wird (komplett) auf die nationale Regelung umgestellt. (Da passt ja im Regelfall alles in beiden Regelungen, nur die Rundumleuchten, Heckwarnsystem und Frontblitzer kommen hinzu).

Für den TE heißt das: Wenn das Fahrzeug eine nationale BE hat (erkennbar wie beschrieben am Feld "K", oft aber auch an den "ausgenullten" Versions- und Variantenschlüsseln in Feld 2.1/2.2, dann kann die Beleuchtung auch nach nationalen Vorschriften genehmigt worden sein. In diesem Fall sind Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite "paarweise" anzubringen, müssen gemeinsam blinken und gewissen Anforderungen an die "geometrische Sichtbarkeit" erfüllen, die bei einer Bullbar vermutlich wirklich nur durch den Anbau eines zweiten Paares erfüllbar sind. @onkel, vielleicht hast du ja noch das alte Gutachten zur Einzelbetriebserlaubnis, darin sollte stehen, nach welcher Regelung die LTE begutachtet wurde. Damit sollte sich das Thema dann bei der entsprechenden Prüfstelle klären lassen.

Viele Grüße,
Christoph
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...und so verbleibe ich mit freundlichem Rußen...

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onkel
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von onkel »

Ich wusste , bzw. dachte nicht dass das alles sooooo kompliziert ist .
@Christoph :
Es ist das Auto eines Bekannten gewesen , aber der hat kein Gutachten .
Wer hat das ? Ich habe das für meinen auch nicht , es gab ja weder COC oder sonst was .
Einzig die Ausnahmegenehmigung der fehlenden Leuchtweitenregulierung , die wurde aber formlos erteilt .
Gruß Onkel

Ich bin so wie ich bin

https://youtu.be/fbE9vTHhO_c?si=ugwq_f4kp7THpqQp

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Braunschweiger
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von Braunschweiger »

Hallo Onkel,

zunächst guckt mal bitte in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) nach, da müsste ja im Feld 22 (ganz unten, das Freitextfeld) irgendwas zu der Stoßstange/Bullbar/Geräteträger eingetragen sein. Möglicherweise steht da schon was von "Fahrtrichtungsanzeigern" (auch gern FRAZ abgekürzt) und der Kollege bei der HU hat die Eintragung einfach übersehen? Dann kurz ärgern, Kabel wieder dran und glücklich sein, nächstes Mal darauf hinweisen.

Wenn nicht, wäre halt interessant wer wann diesen Umbau abgenommen hat. Bei den großen Überwachungsorganisationen kann man als Halter mit einer Kopie der ZB1 in jedem Fall eine Zweitschrift anfordern und freundlich nachfragen, ob die auf dem kurzen Dienstweg eine "Änderung der Fahrzeugpapiere" ausstellen können, falls die Eintragung des zweiten Blinkerpaares damals nicht mit erfolgt ist. Ich würde da im Rahmen der Eintragung sowas formulieren wie "m.zus.FRAZ gem.StVZO" oder "LTE gem.StVZO".

Ohne das Fahrzeug gesehen zu haben und nur aus dem was ich hier lese, scheint mir das nur so sinnvoll zu sein. Bei der Bullbar siehst du sonst den "linken" Blinker nicht von "rechts" und andersrum - man hätte also (wenn dann) auf die Stilllegung der serienmäßigen bestehen sollen... ;-) (Stichwort: "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit")

Was steht denn in den Folgenden Feldern?
2.1
2.2
K
22 (Nur das, was mit der Stoßstange zu tun hat ;-) )

LG
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onkel
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von onkel »

2.1 = 7104 ( müsste Toyota sein )
2.2 = 0000000
K= -
22= M.Rammschutzbügel TJM
Gruß Onkel

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Braunschweiger
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von Braunschweiger »

Das klingt alles nach nationaler Einzelzulassung, da sollten die zwei Blinkerpaare kein Problem sein. Bekommt ihr noch raus, wer den Rammschutzbügel seinerzeit abgenommen hat?
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onkel
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von onkel »

Wie kann man das rausbekommen ?
Gruß Onkel

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AchwasAchwo
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Re: Bullbar / Blinker

Beitrag von AchwasAchwo »

Braunschweiger hat geschrieben: 31. Mai 2025 22:48
AchwasAchwo hat geschrieben: 31. Mai 2025 20:58

Ein leeres Feld K bedeutet nicht, dass Deine Beleuchtung der StVZO folgt. Warum? Sie hat E-Kennzeichen, oder? Ansonsten hätten die Teile Wellenlinien. Beleuchtung ist bereits herstellerseitig zugelassen, d.h. ein Leuchtenhersteller wird immer, um international verkaufen zu können, die E-Zulassung anstreben. Und der Fahrzeughersteller kauft zugelassene Leuchten, sofern er sie nicht komplett selbst macht. Also ist die Beleuchtung nach den UN-ECE Richtlinen gegeben. Im zitierten Buch steht es so (LTE = Lichttechnische Einrichtung):

"Untersagt ist dabei eine unzulässige „Vermischung“ internationaler und nationaler Vor-
schriften innerhalb des gleichen Regelungssachverhalts, also bezüglich aktiver und pas-
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Ein nach EU/UNECE vorschriftsmäßiges Fz darf also nur über solche zusätzlichen LTE
nach nationalen Vorschriften verfügen, die über den Umfang des international harmonisier-
ten Regelwerks hinausgehen und dort nicht erfasst sind. Sogenannte Retrofit-Lichtquellen
weichen hiervon ab. Die Vorschriftsmäßigkeit ist über die nationale Bauartgenehmigung
dieser „Retrofits“ in Kombination mit den zugelassenen und nach harmonisierten inter-
national genehmigten Scheinwerfern oder Leuchten gewährleistet."
Bei allem Anderen stimme ich dir zu, aber das hat nicht unbedingt miteinander zu tun; ein Fahrzeug kann ja auch durch eine §21-Abnahme eine nationale Einzelbetriebserlaubnis erhalten (so passiert das mit fast allen hier zugelassenen Import-J7), dabei muss aber natürlich die Beleuchtung nicht durch Bauteile mit nationaler Genehmigung ersetzt werden. Richtig ist, dass eine vollständiger "Rechtsakt" entweder national oder nach EG zu genehmigen ist. (Ein mit nationaler Einzelgenehmigung zugelassenes Fahrzeug kann z.B. Radabdeckungen nach EG aber Beleuchtung nach StVZO haben - aber nicht Fernlicht nach StVZO und Tagfahrleuchten nach EG, wie oben richtig zitiert.)

Die Bauartgenehmigungen der LTE bleiben davon allerdings unberührt, man kann also ein Fahrzeug mit Beleuchtung nach StVZO (national) ausstatten, dabei aber auf international genehmigte Bauteile zurückgreifen. Die nationale Unterscheidung liegt dann nur in den Anbaumaßen, Anzahl der zulässigen Leuchten und deren Bauart. Auch das von dir zitierte "Feuerwehrfahrzeug" bekommt ja eine nationale Einzelbetriebserlaubnis (Sonder-Fzg. Feuerwehr) und bei der Beleuchtung wird (komplett) auf die nationale Regelung umgestellt. (Da passt ja im Regelfall alles in beiden Regelungen, nur die Rundumleuchten, Heckwarnsystem und Frontblitzer kommen hinzu).

Für den TE heißt das: Wenn das Fahrzeug eine nationale BE hat (erkennbar wie beschrieben am Feld "K", oft aber auch an den "ausgenullten" Versions- und Variantenschlüsseln in Feld 2.1/2.2, dann kann die Beleuchtung auch nach nationalen Vorschriften genehmigt worden sein. In diesem Fall sind Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite "paarweise" anzubringen, müssen gemeinsam blinken und gewissen Anforderungen an die "geometrische Sichtbarkeit" erfüllen, die bei einer Bullbar vermutlich wirklich nur durch den Anbau eines zweiten Paares erfüllbar sind. @onkel, vielleicht hast du ja noch das alte Gutachten zur Einzelbetriebserlaubnis, darin sollte stehen, nach welcher Regelung die LTE begutachtet wurde. Damit sollte sich das Thema dann bei der entsprechenden Prüfstelle klären lassen.

Viele Grüße,
Christoph
Danköööö...sehr aufschlussreich. Das mit den J7 und den Einzelzulassungen war mir nicht bewusst.

Gruß
AchwasAchwo

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