Twayce hat geschrieben: 10. Juli 2025 09:06
Hallo zusammen,
Nach einiger Zeit tut sich hier wieder etwas. Ich habe weiter gesucht, in der Zwischenzeit ein paar Autos besichtigt, bislang war noch nichts passendes dabei. Jetzt habe ich zwei Angebote gefunden und plane die zu besichtigen, beide in Südfrankreich, vll. lässt sich das mit einem Kurzurlaub verbinden...
Tobi
Generell: Wenn ein Auto innerhalb der EU eine gültige Zulassung hat (die dann auch technische Änderungen einschließt!) , kann es in einem anderen EU-Land ohne technische Änderungen oder administrative Probleme zugelassen werden.
Wichtig ist der Nachweis der "Contrôle technique” (TÜV und andere staatlich Berechtigte). Dazu: in Frankreich gilt allgemein die Vorschrift, dass ein zum Verkauf angebotenes Auto den Besitzer innerhalb von 6 Monaten nach der letzten “Contrôle technique” wechseln sollte. Sind mehr als 6 Monate vergangen, bietet der Verkäufer gewöhnlich eine neue “Contrôle technique” an.
Da Frankreich bei Einfuhr eines Gebrauchten keinen neuen TÜV für die Zulassung vorschreibt, wenn der letzte nicht länger als 6 Monate zurück liegt, sollte die Regelung eigentlich auch umgekehrt gelten.
Zum ersten Angebot: Hervorgehoben sind da: Nichtraucher-Auto, der Verkäufer ist der 2. Besitzer, Kundendienstheft und etliche Rechnungen, sowie Hinweis auf schon gemachte nützliche Reparaturen.
(Carnet d'entretien disponible, Véhicule non fumeur, Factures disponibles, Réparations utiles déjà faites)
Außerdem hat er eine Anhängerkupplung. Verkäufer versichert, keine schweren Hänger gezogen oder das Auto im Gelände genutzt zu haben. Wagen in “sehr gutem Zustand” - schreibt er. Keine Clim, keine Diff-Sperren in den Achsen.
2. Angebot: Verkäufer ist 3. Besitzer. Hinweis auf gültige “Contrôle technique”: also innerhalb der 6 Monate. (État du contrôle technique valide)
Zum Zustand des Autos: der wird nicht nur als gut bezeichnet, sondern als excellent, nahezu neu ("Excellent état (proche du neuf)!
Der 1. Besitzer fuhr ihn 22 Jahre, der 2. 8 Jahre, der 3. 3 Jahre.
Erstaunlich wenige KM! Die gefahrenen KM werden durch die “TÜV-Kontrollen” belegt, schreibt er.