Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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RBW
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von RBW »

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Quote: from Driver on 12:11 am 2. Feb. 2005
@Andreas
stimmt natürlich, allerdings darfst Du bei M1-AF auch nicht mehr als 6 Sitzplätze haben, um nicht mehr als M1 zu gelten (siehe EU-Richtlinie) ---> folglich hast Du mit mehr als 6 Sitzplätzen wohl ohnehin die Hubraumbesteuerung, es sei denn, Du bist ein Kraftomnibus..... oder was weiß ich :ka:

ich seh Euch schon alle mit Metermaß und Taschenrechner in den Autos rumkriechen ;)

abwartende Grüße
Jürgen

.... und eine Bank 'rausflexen und die Gewindelöcher zuschweißen, um AF zu kriegen - was eh zwecklos ist, weil auch AF hubraumbesteuert werden wird....

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dieter
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von dieter »

Quote: from Martin Bach on 9:05 am 2. Feb. 2005
Da dieser Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, kann man ja noch versuchen, auf die Politiker einzuwirken.

genau, indem wir ihnen ausführlich erzählen wie wir ihre zukünftigen regelungen umgehen werden.

machen wirs doch wie mit den heranwachsenden. erzählen wir hier das genaue gegenteil dann reagieren sie so wie wirs brauchen.

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RBW
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von RBW »

Quote: from dieter on 12:32 am 2. Feb. 2005
Quote: from Martin Bach on 9:05 am 2. Feb. 2005
Da dieser Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, kann man ja noch versuchen, auf die Politiker einzuwirken.

genau, indem wir ihnen ausführlich erzählen wie wir ihre zukünftigen regelungen umgehen werden.

meine Rede, der Artikel in der 4W-Fun wurde in den obigen Entwurf ja schon eingearbeitet....

(Edited by RBW at 13:58 am 2. Feb. 2005)

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imdek
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von imdek »

"Wer lesen kann - hat Vorteil"

Ich kann's lesen - verstehe aber nichts :cries:

Kann jemand mir kurz antworten ?
1. "WoMo" -  bringt nichth, außer billiger Versicherungkosten ?
2. "AF" - bringt auch nichts, und die Staukisten sollten nicht fest montiert werden ?
3. Bei mir im Brief steht "So.KFZ - Wohnmobil", das hilft auch nicht ?`
4. Ab- und anmelden - was kostet so'n Spas ?

Bitte ! :unwuerdig:

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Der Steppenwolf
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von Der Steppenwolf »

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@ Quote: from Martin Bach on 9:05 am 2. Feb. 2005
Da dieser Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, kann man ja noch versuchen, auf die Politiker einzuwirken.
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@  .  genau, indem wir ihnen ausführlich erzählen wie wir ihre zukünftigen regelungen umgehen werden.

machen wirs doch wie mit den heranwachsenden. erzählen wir hier das genaue gegenteil dann reagieren sie so wie wirs brauchen.


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Quote: from dieter on 12:32 am 2. Feb. 2005


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Quote: from Martin Bach on 9:05 am 2. Feb. 2005
Da dieser Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, kann man ja noch versuchen, auf die Politiker einzuwirken.
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genau, indem wir ihnen ausführlich erzählen wie wir ihre zukünftigen regelungen umgehen werden.


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meine Rede, der Artikel in der 4W-Fun wurde in den obigen Entwurf ja schon eingearbeitet....


Dieter und RBW,

bitte erst lesen, dann antworten.

" Ich nehme an, dass die Herren Politiker, bzw. deren Referenten, sehr ausführlich die Diskussionen in den entsprechenden Medien verfolgt haben " .

In diesem Sätzle versuchte ich darauf aufmerksam zu machen, dass die öffentlichen Diskussionen und Berichte in den Fachmagizinen, den Herren Politikern nur nützlich und hilfreich waren und sind, was unser Nachteil sein kann oder werden wird.

Ich stellte bezüglich dieser Thematik noch keine Fragen in einem Forum, noch beteilige ich mich an diesem Ratespiel.

Fakt ist, dass ich Abgeordnete meines Landkreises und den Ministerpräsidenten bezüglich der geplanten WoMO Besteuerung angeschrieben habe. ( Meine Taxe ist als So- KFZ WoMo zugelassen ).

Warum wird beispielsweise nicht öffentlich demonstriet oder eine Sternfahrt nach Berlin organisiert ?

Sind wir zu träge, zu fett, zu faul oder nur eine kleine unbedeutende Randgruppe die keine Lobby in der Bevölkerung hat ?

Es wird so kommen wie immer. Kein Aufstand, viel Geschrei und die Kröte wird geschluckt und anschliessend nach neuen Schlupflöchern gesucht.

Ich hoffe für uns alle in der Gemeinde, dass einige Türchen in der dem neuen Gesetzentwurf offen geblieben sind.


Grüße aus der Pfalz

Martin

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greenbee
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von greenbee »

Hallo ?

Der Artikel aus der 4Wheel Fun ist in den Gesetzentwurf eingearbeitet? Liebe Leute - schaut mal auf das Datum des Entwurfes: 02.12.04 !!!!!

Erscheinungsdatum 4WF: 14.01.05

Stefan
greenb

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MarkusZ
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von MarkusZ »

e se non è vero è ben trovato....

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dieter
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von dieter »

kenn ich nich. spielt der in der bundesliga? langer name, selbst fuer einen spanier...

sorry, wollte nicht verwaessern.

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moritz
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von moritz »

Stellt sich die Frage, ob jeweils einfach der Umkehrschluß zulässig ist, wie ihn die Richter bei den 2,8 vollführten. Beispiel:
zu 2a) 2.
Ein CrewCab dürfte dann insgesamt drei Sitzplätze in der Cab (eingetragen) haben, und müßte die 50% Ladefläche dabei NICHT aufweisen.
Bislang hätte er alle Rücksitze demontieren müssen (für die Ladeflächenregel), dazu wohl innen noch eine Trennwand anbringen, und eventuell sogar noch Fenster verblechen.

Alles in Allem gefällt mir das Gesetzlein.
Grüße vom Möchtegern-Sowjet
sbJ40[url=http://www.sbj40.gmxhome.de/Jemand_noch_einen_kleinen_sbJ40,_vielleicht.htm]*[/url]:
sooner or later a little ZiL, but still
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Magnus
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von Magnus »

Quote: from Harald KJ70 on 7:44 am 2. Feb. 2005
---- Die Vorschrift erfasst typische Geländefahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklasse N nach der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr. L42 S. ----

Wenn ich also nur 2 Sitzplätze incl. Fahrersitz habe bin ich aus dem Thema ´raus ? Oder nicht ?
Nicht das ich den Überblick verloren hätte - ich hatte ihn noch nie .......  :ka:



Da bist du nicht wirklich alleine ... mir fehlt auch irgendwie der Durchblick ... bei der komischen Formel komm ich auf 853 > 272 ... (zGG 2805, LG 1680, 4 Sitzplätze+ Fahrersitz eingetragen [Sitzbank hinten rausgeschraubt, aber ned ausgetragen]). Damit würde ich doch ohne irgendwas zu machen die Kritierien für M1-AF erfüllen ... und was hat das mit der Ladefläche auf sich? Rücksitzbank ist wie gesagt rausgeschraubt und stattdessen ein kleiner ausbau mit staukisten drin (siehe startseite, LJ70). Als was zählt das dann? Und wer entscheidet als was das zählt?

fragende Grüße
Sebastian

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Trieze
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von Trieze »

@Mratin Bach
leider ist dein vorschlag mit der Sternfahrt nach Berlin glaube ich Strafrechtlich nicht zulässig ?? IN DIESEM LAND IST EINFACH ALLES WAS GEGEN DIE DA OBEN IST STRAFBAR !!

Patrick
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Der Steppenwolf
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von Der Steppenwolf »

@Mratin Bach
leider ist dein vorschlag mit der Sternfahrt nach Berlin glaube ich Strafrechtlich nicht zulässig ?? IN DIESEM LAND IST EINFACH ALLES WAS GEGEN DIE DA OBEN IST STRAFBAR !!

Hallo Pfälzer,

die Alternative wäre, das Buschtaxitreffen 2005 vorzuverlegen. Das Gelände um den Reichstag wäre doch ideal, oder ??  :bb: :bb:

Spass beiseite.
Uns fehlt die Lobby in der Bevölkerung. :cry_ani:
Mit unseren grossen, spritfressenden und schnellen " Jeeps " können wir in Berlin nicht anklopfen. :cries: :cries:

Und was die die da OBEN betrifft, habe ich schon in meiner Sturm- und Drangzeit so meine Erfahrungen gemacht.
So wie ich die deutsche Gründlichkeit kenne, ist mein Name beim Verfassungsschutz, noch archiviert. :glowface:

Grüße aus der Pfalz

Martin

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Nobbi
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von Nobbi »

Ich glaube Martin hat recht, uns fehlt die Lobby.
Ich glaube kaum, das die Öffentlichkeit dafür Verständniss hätte, wenn wir mit unseren "Monstertrucks" demonstrieren.
Was mich allerdings sehr wundert, daß die Wohnmobilisten sich so ruhig verhalten. Da sind doch jedemenge Familien und Renter betroffen, auserdem eine ganze Freizeitindustrie?

Grüße
Nobbi

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Trieze
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Beitrag von Trieze »

@Nobbi
dann müßten wir uns nur mit denen zusammen tun dann siend wir sehr viele

Patrick
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netzmeister
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von netzmeister »

Das gäbe ein überaus stimmungsvolles Bild in der Öffentlichkeit: 500 Geländewagen, die hunderte von Kilometern nach Berlin fahren und dafür Sprit raushauen, die Fahrer schauen grimmig aus der Wäsche, die Motoren dröhnen, die Häuserschluchten beben...ja, ich glaube das macht einen enormen Eindruck in der Öffentlichkeit - und jeder Bundesbürger wird sofort sagen "laßt doch die armen Geländewagenfahrer zufrieden"...

Das wäre eine kommunikative Höchstleistung.

Verzeiht mir meinen Sarkasmus. Aber ich denke, mit gezielten Anfragen, Einwänden und über entsprechende Verbindungen kann mehr erreicht werden. Und sei es nur ein wenig mehr Objektivität.
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 11.-13. September 2026
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BS
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Der Gesetzentwurf KraftStG ab Mai 05

Beitrag von BS »

Hallo,
vielleicht könnte man den Gesetzentwurf auf ein paar einfachere Sätze reduzieren (is alles so dorchanander..):
EDIT: (nur steuerl. Betrachtung)

1. PKW = hubraumbesteuert

2. Geländefahrzeuge der Klasse N (Anhang ...) mit
  3-8 Sitzen (immer ausser Fahrersitz) = PKW

*** Geländewagen der Klasse N mit 2 Sitzen sind also KEIN PKW ?

3. Mehrzweckfahrzeuge AF, die nicht M1 sind = PKW
(..."„(2a) Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung gelten als Personenkraftwagen auch folgende Kraftfahrzeuge:  .....
.
.
3.Mehrzweckfahrzeuge (Aufbauart AF), die nach Anhang der Richtlinie 70/156/EWG des Rates, nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten.  ..." )





4. Sonstige Fahrzeuge Klasse N, nach Einrichtung, Erscheinungsbild, Bauart  
  = PKW
Anmerk.: Ermessensspielraum (4 Türen etc...)



5. Wohnmobile = PKW (da vorrangig Pers.-beförderu ng)

Fahrzeuge müssen vorrangig zur Personenberförderung sein. = PKW
Das entscheidet sich dann wenn:
Bodenfläche Personenbeförderung > 0,5 x Gesamtfläche des Fahrzeugs. = PKW

Im Umkehrschluss bedeutet das dann:

Wer heute AC im Brief hat, hätte m.E. folgende Möglichkeiten um nicht als PKW zu gelten:

A. Nur 2 Sitze (incl. Fahrersitz) und
B. Personbeförd. Fläche < 1/2 der Gesamtfläche

oder

A. 4 und mehr Sitze (incl. Fahrersitz) UND
B. Formel P-(M+Nx68) > Nx68  UND
C. Pers. Fläche < 1/2 * gesamt Fläche (innen)

Liege ich jetzt ganz falsch oder wie habt Ihr´s verstanden?

Für den LJ70 bedeutet dies m.E. : Rückbank tschüss.

Danke fürs Lesen und Grüsse

Bernhard
:-)



(Edited by BS at 11:49 am 3. Feb. 2005)
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Die Antwort auf alle Fragen: »Zweiundvierzig«. ;-)

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