EGR richtig entfernen
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- Registriert: Sa 18. Aug 2001, 16:03
- Wohnort: Irschenberg
EGR richtig entfernen
Hallo Leute,
ich habe bei mir die Ansaugbrücke gegen eine ohne EGR ausgetauscht. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher wie mit den Unterdruckschläuchen und den Ventilen zu verfahren ist.
Status quo ist, daß ich alle offenen Enden verschlossen habe und die Ventile/Druckschalter angeschlossen lassen habe.
Ist das so korrekt, oder gibt´s was zu beachten?
Danke!
Peter
ich habe bei mir die Ansaugbrücke gegen eine ohne EGR ausgetauscht. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher wie mit den Unterdruckschläuchen und den Ventilen zu verfahren ist.
Status quo ist, daß ich alle offenen Enden verschlossen habe und die Ventile/Druckschalter angeschlossen lassen habe.
Ist das so korrekt, oder gibt´s was zu beachten?
Danke!
Peter
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EGR richtig entfernen
@dieter
...DAS ist leider NICHT die Lösung und deshalb erlaube ich mir auf diesen -schon fast zwei Jahre alten- Thread zu verweisen...
...DAS ist leider NICHT die Lösung und deshalb erlaube ich mir auf diesen -schon fast zwei Jahre alten- Thread zu verweisen...
__ /__]_______ ....alles Nette wünscht "big E"
[_--_][__][__--_]
((O))_____((O))
Nichts ist unmöööööööööglich...
Bevor ich mich uffreesch, isses mir lieber wurscht!
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EGR richtig entfernen
Hallo Peter,
alles richtig so, da du ja keine Abgasrückführung mehr hast.
Wenn du die Schläuche nicht verschließen würdest, würde das Steuergerät einen Fehler erkennen und das gleiche gilt für das abziehen des Steckers.
Und af den Krümmer eine Verschlußplatte schrauben, damit die Öffnung für das EGR Rohr verschlossen ist.
Gruß
Tom
alles richtig so, da du ja keine Abgasrückführung mehr hast.
Wenn du die Schläuche nicht verschließen würdest, würde das Steuergerät einen Fehler erkennen und das gleiche gilt für das abziehen des Steckers.
Und af den Krümmer eine Verschlußplatte schrauben, damit die Öffnung für das EGR Rohr verschlossen ist.
Gruß
Tom
Der LandCruiser-Club
Anmeldedatum: 09.02.2001
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Ich hol mal diesen Thread mit Querverweis wieder hoch.
Wenn auf den Krümmer eine Verschlußplatte geschraubt wird, so bringt das erstmal gar nichts, oder?
Erst wenn zusätzlich die Ansaugbrücke gegen eine ohne Abgasrückführung getauscht wird bzw. ein entsprechende blankes Teilstück (da gibt's diverse Anbieter) eingesetzt wird besteht die Chance auf "mehr" Leistung, oder? Und tatsächlich erreicht wird diese nur mit einem kleinen Dreh an der Einspritzmenge?
Gruß,
Timo
Wenn auf den Krümmer eine Verschlußplatte geschraubt wird, so bringt das erstmal gar nichts, oder?
Erst wenn zusätzlich die Ansaugbrücke gegen eine ohne Abgasrückführung getauscht wird bzw. ein entsprechende blankes Teilstück (da gibt's diverse Anbieter) eingesetzt wird besteht die Chance auf "mehr" Leistung, oder? Und tatsächlich erreicht wird diese nur mit einem kleinen Dreh an der Einspritzmenge?
Gruß,
Timo
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- Harald KJ70
- Beiträge: 3106
- Registriert: Mo 27. Aug 2001, 09:39
- Wohnort: Altenbeken
Hallo Timo,
Mehrleistung solltest Du nicht erwarten, subjektiv scheint minimal mehr Durchzug im unteren Drehzahlbereich vorhanden zu sein. Aber wie gesagt, rein subjektiv. Für mehr Leistung muß auf jeden Fall die Einspritzmenge erhöht oder ein Turbo nachgerüstet werden.
Mehrleistung solltest Du nicht erwarten, subjektiv scheint minimal mehr Durchzug im unteren Drehzahlbereich vorhanden zu sein. Aber wie gesagt, rein subjektiv. Für mehr Leistung muß auf jeden Fall die Einspritzmenge erhöht oder ein Turbo nachgerüstet werden.
Gruß Harald
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- Beiträge: 1656
- Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
- Wohnort: Berlin
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Nun,die Sache mit dem Rückbau hatten wir schon
öfter diskutiert.
Persönlich habe ich den Rückbau verworfen, den es
könnte die Betriebserlaubnis zum erlöschen bringen,
weil wesentliche Zulassungsmerkmale(Abgasverhalten)
beeinflußt werden.
Im übrigen gibt es seit einiger Zeit das schöne
Luftreinhaltegesetz. Und da könnten dann bei
erwischen saftige Konsequenzen zu tragen kommen.
Das der verfluchte Stecker dauern abfällt, ist natürlich
ärgerlich.
Gruß aus Berlin
öfter diskutiert.
Persönlich habe ich den Rückbau verworfen, den es
könnte die Betriebserlaubnis zum erlöschen bringen,
weil wesentliche Zulassungsmerkmale(Abgasverhalten)
beeinflußt werden.
Im übrigen gibt es seit einiger Zeit das schöne
Luftreinhaltegesetz. Und da könnten dann bei
erwischen saftige Konsequenzen zu tragen kommen.
Das der verfluchte Stecker dauern abfällt, ist natürlich
ärgerlich.
Gruß aus Berlin
AndreasHirsch
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Hallo Peter,
ich haber das Rohr vom Krümmer entfernt und die Öffnung mit einer 0,8mm Aluplatte verschlossen, in die ich gleich einen Temp.messer für's Abgas eingebaut habe.
Den Block in der Ansaugbrücke mit der Dose habe ich gegen einen Alublock getauscht - dies erhöht den Durchfluss weil die Dose den Querschnitt um ca. 25% verringert.
Den Unterdruckschlauch für die Dose habe ich verschlossen.
Wenn Du Dir den Ansaugkanal nach 25`km mal ansiehst, dann baust Du das auch gleich aus......
Gruß
Rico
ich haber das Rohr vom Krümmer entfernt und die Öffnung mit einer 0,8mm Aluplatte verschlossen, in die ich gleich einen Temp.messer für's Abgas eingebaut habe.
Den Block in der Ansaugbrücke mit der Dose habe ich gegen einen Alublock getauscht - dies erhöht den Durchfluss weil die Dose den Querschnitt um ca. 25% verringert.
Den Unterdruckschlauch für die Dose habe ich verschlossen.
Wenn Du Dir den Ansaugkanal nach 25`km mal ansiehst, dann baust Du das auch gleich aus......
Gruß
Rico
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hey rico,
ne 0,8er aluplatte? direkt am krümmer? der wird dolle dolle warm. nicht das die irgendwann weg geht. ich hab ne 2mm aluplatte am anderen ende des verbindungsrohres, direkt vor dem ventil. einfach gegen die dichtung getauscht. da ist es nicht mehr ganz so warm. aaaaaaber trotzdem hast du das richtige gemacht!!! die meisten ziehen nur den stecker ab oder verstopfen die unterdruckschläuche. dann funktioniert das ventil nicht mehr. ziel erreicht. 3 jahre und vielleicht 30000km später wird das auto verkauft und noch schnell der stecker wieder angesteckt. plock machts dann beim anlassen und ein riesiger pfropfen (was weiß ich wie viel) verhärtete ruß-öl rückstände sausen richtung motor. das wars dann mit verkaufen. das war jetzt so ne theorie. fact ist aber, daß sich vor dem ventil rückstände ablagern und mit sicherheit nicht wenige. also muß es zerlegt und gereinigt werden, soweit möglich. hat das schon mal jemad bedacht? habe ich in noch keinem thread gelesen. also ist die platte am krümmer die beste wahl wenn man die agr/egr nicht komplett ausbauen will. baut man komplett aus, würde ich mir das hintere stück krümmer ohne agr abgang kaufen und halt die ansaugbrücke. was kann mir eigentlich passieren wenn es dem tüv auffällt? oder nach einem unfall mein auto genau unter die lupe genommen wird? bei mir ist die agr im fahrzeugschein eingetragen, da vom importeur nachgerüstet. erlischt die komplette betriebserlaubnis und somit meine versicherung? schlecht bei personenschäden. oder begehe ich nur steuerhinterziehung, da statt euro 3 jetzt euro 0 ? ist da ein jurist unter euch? das juckt mich schon echt lange? eins noch, der hammer war mein t4 tdi, nach 80000 km ansaugbrücke runter. es war eine wandstärke vom 8-10mm ruß-ölrückstände in der kompletten ansaugbrücke. ich habs gemessen. beim hzj dann sofort ne platte vor.
also, zulassung, betriebserlaubnis, versicherung, wer weiß was?
gruß dom
ne 0,8er aluplatte? direkt am krümmer? der wird dolle dolle warm. nicht das die irgendwann weg geht. ich hab ne 2mm aluplatte am anderen ende des verbindungsrohres, direkt vor dem ventil. einfach gegen die dichtung getauscht. da ist es nicht mehr ganz so warm. aaaaaaber trotzdem hast du das richtige gemacht!!! die meisten ziehen nur den stecker ab oder verstopfen die unterdruckschläuche. dann funktioniert das ventil nicht mehr. ziel erreicht. 3 jahre und vielleicht 30000km später wird das auto verkauft und noch schnell der stecker wieder angesteckt. plock machts dann beim anlassen und ein riesiger pfropfen (was weiß ich wie viel) verhärtete ruß-öl rückstände sausen richtung motor. das wars dann mit verkaufen. das war jetzt so ne theorie. fact ist aber, daß sich vor dem ventil rückstände ablagern und mit sicherheit nicht wenige. also muß es zerlegt und gereinigt werden, soweit möglich. hat das schon mal jemad bedacht? habe ich in noch keinem thread gelesen. also ist die platte am krümmer die beste wahl wenn man die agr/egr nicht komplett ausbauen will. baut man komplett aus, würde ich mir das hintere stück krümmer ohne agr abgang kaufen und halt die ansaugbrücke. was kann mir eigentlich passieren wenn es dem tüv auffällt? oder nach einem unfall mein auto genau unter die lupe genommen wird? bei mir ist die agr im fahrzeugschein eingetragen, da vom importeur nachgerüstet. erlischt die komplette betriebserlaubnis und somit meine versicherung? schlecht bei personenschäden. oder begehe ich nur steuerhinterziehung, da statt euro 3 jetzt euro 0 ? ist da ein jurist unter euch? das juckt mich schon echt lange? eins noch, der hammer war mein t4 tdi, nach 80000 km ansaugbrücke runter. es war eine wandstärke vom 8-10mm ruß-ölrückstände in der kompletten ansaugbrücke. ich habs gemessen. beim hzj dann sofort ne platte vor.
also, zulassung, betriebserlaubnis, versicherung, wer weiß was?
gruß dom
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domsawyer hat geschrieben:hey rico,
ne 0,8er aluplatte? direkt am krümmer? der wird dolle dolle warm. nicht das die irgendwann weg geht.
Ähhhhh - sorry, natürlich 8mm, hab mich da verschrieben.
Gruß
Rico
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erleichterung macht sich breit...
hast du alles ausgebaut oder drin gelassen? wegen dem tüv?
dom
hast du alles ausgebaut oder drin gelassen? wegen dem tüv?
dom
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Servus dom!
Ich bin zwar auch kein Jurist, dennoch versuche ich es:
Also nach der ständigen Rechtssprechung (in Ö) denke ich schaut es folgend aus:
Die Versicherung dürfte wohl kaum leistungsfrei werden bzw. Regressansprüche stellen können, da die (theoretisch unzulässige) Modifikation wohl kaum in einem kausalen Zusammenhang mit einem Unfall gesehen werden kann. Die KFZ-Haftpflichversicherung deckt Schäden an Dritten. Um schadenersatzpflichtig zu werden bedarf es u.a. zweier Voraussetzungen:
1.) ein monetär bewertbarer Schaden muss eingetreten sein und
2.) es muß ein Verschulden geben, d.h. der Schaden muß durch schuldhaftes Verhalten eingetreten sein und nicht durch ein zufälliges Ereignis.
zu 2.) Fällt vom LKW von der Ladefläche ein Steinchen und zerstört die Windschutzscheibe --> schuldhaftes Verhalten, Schaden und Schadenersatzpflicht.
Wird das Steinchen hingegen vom Rad des LKW aufgewirbelt --> Schaden, aber kein schuldhaftes Verhalten und daher keine Schadenersatzpflicht .
Dass die oben angeführte Modifikation eine Verwaltungsübertretung darstellt, ist natürlich klar. Mögliche Konsequenzen: Geldstrafe und ggf. Entzug des Kennzeichens/der Zulassung.
Da in Österreich bei Diesel-PKW keine steuerliche Unterscheidung zw. EURO 0, 1, 2, 3 und 4 besteht (Besteuerung nach Motorleistung), kann der Tatbestand einer Steuerhinterziehung wohl kaum zum Tragen kommen. Der J8 (125 kW - 170 PS) kostet in Ö übrigens € 666,6 p.a. an "motorbezogener Versicherungssteuer", wie die KFZ-Steuer bei uns heißt. Über 133 kW zahlen alle gleich viel, nämlich max. € 720,- p.a..
Und weil mit der Modifikation jedenfalls keine Änderung der max. Leistung einher geht, kann es aus diesem Grund wohl kaum Prämiennachforderungen der Versicherung oder auch Steuernachzahlungen geben.
L.G.,
Gernot H.
Ich bin zwar auch kein Jurist, dennoch versuche ich es:
Also nach der ständigen Rechtssprechung (in Ö) denke ich schaut es folgend aus:
Die Versicherung dürfte wohl kaum leistungsfrei werden bzw. Regressansprüche stellen können, da die (theoretisch unzulässige) Modifikation wohl kaum in einem kausalen Zusammenhang mit einem Unfall gesehen werden kann. Die KFZ-Haftpflichversicherung deckt Schäden an Dritten. Um schadenersatzpflichtig zu werden bedarf es u.a. zweier Voraussetzungen:
1.) ein monetär bewertbarer Schaden muss eingetreten sein und
2.) es muß ein Verschulden geben, d.h. der Schaden muß durch schuldhaftes Verhalten eingetreten sein und nicht durch ein zufälliges Ereignis.
zu 2.) Fällt vom LKW von der Ladefläche ein Steinchen und zerstört die Windschutzscheibe --> schuldhaftes Verhalten, Schaden und Schadenersatzpflicht.
Wird das Steinchen hingegen vom Rad des LKW aufgewirbelt --> Schaden, aber kein schuldhaftes Verhalten und daher keine Schadenersatzpflicht .
Dass die oben angeführte Modifikation eine Verwaltungsübertretung darstellt, ist natürlich klar. Mögliche Konsequenzen: Geldstrafe und ggf. Entzug des Kennzeichens/der Zulassung.
Da in Österreich bei Diesel-PKW keine steuerliche Unterscheidung zw. EURO 0, 1, 2, 3 und 4 besteht (Besteuerung nach Motorleistung), kann der Tatbestand einer Steuerhinterziehung wohl kaum zum Tragen kommen. Der J8 (125 kW - 170 PS) kostet in Ö übrigens € 666,6 p.a. an "motorbezogener Versicherungssteuer", wie die KFZ-Steuer bei uns heißt. Über 133 kW zahlen alle gleich viel, nämlich max. € 720,- p.a..
Und weil mit der Modifikation jedenfalls keine Änderung der max. Leistung einher geht, kann es aus diesem Grund wohl kaum Prämiennachforderungen der Versicherung oder auch Steuernachzahlungen geben.
L.G.,
Gernot H.
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- landcruiser
- Beiträge: 16171
- Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
Gernot H. hat geschrieben:...
Wird das Steinchen hingegen vom Rad des LKW aufgewirbelt --> Schaden, aber kein schuldhaftes Verhalten und daher keine Schadenersatzpflicht .
....
Nabend,
nur mal so als Anmerkung eines auch Nicht-Juristen, dass das in D auch anders sein kann.
Eine Haftung kann sich aus Tun oder auch Unterlassen ergeben.
Regelt sich grundsätzlich nach § 823 ff BGB.
Wenn mir ein Stein von dem vor mir fahrenden LKW die Scheibe zerdeppert und ich das beweisen kann, haftet der Fahrer/Halter des LKW aufgrund der Halterhaftung.
Inwieweit die Maßnahmen an der EGR noch andere Auswirkungen haben, wäre eine andere Frage.
Man könnte auch zu der Auffassung gelangen, dass unzulässige Maßnahmen an der EGR das Abgasverhalten änder. Die Abgawerte sind Bestandteil der Betriebserlaubnis. Durch die Änderung könnte diese erloschen sein. Damit ist auch die Zulassung futsch und damit auch der Versicherungsschutz. Neben privatrechtlichen Ansprüchen bei einem Unfall könnten sich damit noch weitere öffentlich-rechtliche Maßnahmen ergeben. Dazu noch strafrechtlich relevant wg. Verstoß gegen die Plichtversicherungsvorschriften.
Nun aber genug Angst verbreitet.
Die Jaristen mögen mein Geschreibsel ggf. korrigieren.
Grüsse
uwe
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- Beiträge: 1656
- Registriert: Mo 23. Jul 2001, 11:57
- Wohnort: Berlin
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Naja, mit Angst verbreiten hat das nix zu tun.
Es kann halt teure Auswirkungen haben, wenn
am Fahrzeug in Bereichen manipuliert wird, die
die Betriebserlaubnis betreffen .
Ich hab ja schon mal auf das Luftreinhaltegesetz
verwiesen. Da gibt es extra einen Abschnitt, der
z.b.Fuhrparkleiter mit bis zu 5 Jahren bedroht,
wenn Sie an den Flottenfahrzeugen rumbasteln,
um Sprit zu sparen und dabei das Abgas versauen.
Das Thema, mit nicht funktionierenden Rußfiltern
ist im übrigen auch in diesem Bereich anzusiedeln.
Die Augen der Weißmützen werden im übrigen auch
für dieses Thema zunehmend sensiebler.
Gruß aus Berlin
Es kann halt teure Auswirkungen haben, wenn
am Fahrzeug in Bereichen manipuliert wird, die
die Betriebserlaubnis betreffen .
Ich hab ja schon mal auf das Luftreinhaltegesetz
verwiesen. Da gibt es extra einen Abschnitt, der
z.b.Fuhrparkleiter mit bis zu 5 Jahren bedroht,
wenn Sie an den Flottenfahrzeugen rumbasteln,
um Sprit zu sparen und dabei das Abgas versauen.
Das Thema, mit nicht funktionierenden Rußfiltern
ist im übrigen auch in diesem Bereich anzusiedeln.
Die Augen der Weißmützen werden im übrigen auch
für dieses Thema zunehmend sensiebler.
Gruß aus Berlin
AndreasHirsch
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Liebe J 7-Fahrer,
die Demontage oder Außerbetriebsetzung der AGR könnte nicht nur, sondern sie führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE), da sich das Abgasverhalten durch diesen Eingriff verschlechtert.
Die Amtsgerichte schließen Verfahren wg. "Betrieb eines Kraftfahrzeuges ohne Betriebserlaubnis" i.d.R. mit 3 Punkten in Flensburg ab.
Die Versicherungen freuen sich insbesondere bei der Regulierung von Kaskoschäden über beschädigte Fahrzeuge ohne BE, denn dann können sie ihr Geld behalten.
Die Staatsanwälte freuen sich über Arbeit, denn Steuerhinterziehung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Also überlegt Euch, was Ihr wie tut.
PeterD
die Demontage oder Außerbetriebsetzung der AGR könnte nicht nur, sondern sie führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE), da sich das Abgasverhalten durch diesen Eingriff verschlechtert.
Die Amtsgerichte schließen Verfahren wg. "Betrieb eines Kraftfahrzeuges ohne Betriebserlaubnis" i.d.R. mit 3 Punkten in Flensburg ab.
Die Versicherungen freuen sich insbesondere bei der Regulierung von Kaskoschäden über beschädigte Fahrzeuge ohne BE, denn dann können sie ihr Geld behalten.
Die Staatsanwälte freuen sich über Arbeit, denn Steuerhinterziehung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Also überlegt Euch, was Ihr wie tut.
PeterD
PeterD. LC 100
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