Neues zu PROALLRAD

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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Toyone
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Neues zu PROALLRAD

Beitrag von Toyone »

@all -

schaut mal, was ich entdeckt habe...

http://forum.off-road-forum.de/viewtopic.php?t=15426


interessant, oder ?


-Toyone-
Lieber ´n offenes Ohr, als ´n offenes Bein...

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NiTo
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Registriert: Fr 17. Feb 2006, 01:22
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Re: Neues zu PROALLRAD

Beitrag von NiTo »

Toyone hat geschrieben:@all -

schaut mal, was ich entdeckt habe...
http://forum.off-road-forum.de/viewtopic.php?t=15426
interessant, oder ?
-Toyone-

Bist du dieser hanswurstigen Forumsente etwa tatsächlich aufgesessen? :sheep:

Gruß Thomas

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Tequila
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Registriert: Fr 25. Apr 2003, 18:08
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Re: Neues zu PROALLRAD

Beitrag von Tequila »

- gelöscht -
Konsequenz nach telef. Beschimpfung :twisted:
Zuletzt geändert von Tequila am So 18. Feb 2007, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
Heinz

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Karsten-ORF
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Registriert: Sa 17. Feb 2007, 17:36

Beitrag von Karsten-ORF »

Hallo zusammen,

da der Beitrag doch rechtlich sehr brisant ist, haben wir ihn bis zur endgültigen Klärung ins interne Forumsarchiv verschoben:

http://forum.off-road-forum.de/viewtopi ... 991#175991

Leider ist bei Proallrad gerade niemand telefonisch zu erreichen um Nachforschungen zu dem Sachverhalt anzustellen.

Grüßle Karsten
www.off-road-forum.de

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Thomas D
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Beitrag von Thomas D »

Hallo Toyone,
Was stand denn da so brisantes?
gerne auch per Mail.
Gruß
Tom
Der LandCruiser-Club
Anmeldedatum: 09.02.2001

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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Leute, macht euch locker.

Meine ganz persönliche Meinung als Außenstehender:

Die Story, die da verbreitet wurde, ist ein Fake.

Nein, mehr sag ich dazu nicht.

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proallrad
Beiträge: 268
Registriert: Mo 13. Feb 2006, 10:45

Beitrag von proallrad »

Moin,

ich habe zwar nicht gelesen was „Herr Hans Wurst“ geschrieben hat, aber HW ist Ex – Minentaucher und der meinte, dass er aufgrund der vorübergehenden Forumsschließung Anfang 2006 einen Anspruch auf ein außerordentliches Kündigungsrecht und Rückerstattung seiner Beiträge hätte.

Der Versuch dies gerichtlich durchzusetzen ist kläglich gescheitert – wobei dem Richter jedoch ein Fehler unterlaufen ist, indem dieser meinte, der Beitrag 06 beliefe sich auf 25,- Euro. Die Rückerstattung von 35,- Euro wurde mit dem tatsächlichen Beitrag von 60,- Euro entsprechend verrechnet.

Mehr gibt es zur Thematik nicht zu berichten!

Gruß Stefan

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landcruiser
Beiträge: 16032
Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14

Beitrag von landcruiser »

Hmh, hatten wir hier nicht auch schonmal so einen netten Zeitgenossen namens Minentaucher?

Na egal, Trolle kommen und Trolle gehen.

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Toyone
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Proallrad und kein Ende ?

Beitrag von Toyone »

@Tequila-

wenn jemand mehr Zeit vor einem Rechner, als im richtigen Leben verbringt, so wie Du offenbar,
kann sich die Phantasie verselbständigen.
Ich surve, wie man das so nennt, im Internet. Da ich schon lange in allen möglichen OffRoad-und
Allradforen herumstöbere, finde ich auch ab und an mal was interessantes. Kennst Du sowas nicht?

Mir ist die teilweise hitzige Debatte mit und um PROaLLRAD schon vor geraumer Zeit in den verschiedenen
Foren aufgefallen. Da es sich m.E. um gerade in Hinsicht auf die Führungsebene des Vereins interessante
Neuigkeiten zu handeln schien, habe ich gedacht, daß interessiert bestimmt auch das BTF. Zumal hier
offenbar noch keiner das Posting kannte. Ich hatte hier nichts in der Richtung gefunden.
Mir ist in den Jahren, wo ich beim Stöbern immer wieder auf den Verein gestoßen bin aufgefallen, daß
jeder, der sich negativ über den Vorstand in irgend einer Form äußerte, schnell mit seiner Darstellung verschwunden
ist. Na ja und sowas macht neugierig, oder?

Es muß ja doch Wahrheit von brisanz in dem Posting von dem Hanswurst stecken. Sonst wäre das
sicher nicht so schnell verschwunden, daß keiner mehr nachlesen kann. Schade, eigentlich.

Ich habe selbst mal früher daran gedacht, dort einzutreten. Dann habe ich aber in den verschiedensten Foren die
wildesten Geschichten gelesen von dem Verein und der Führung, daß ich es dann doch nicht mehr riskieren wollte,
mein Geld fehlzuinvestieren.

Nach den neuesten Gesetzesvorhaben der Regierung - wie man es täglich aus den Nachrichten erfährt -
ist der Verein ohnehin überflüssig. Wenn ich hier irre, bitte ich um Aufklärung.
(Die vielen Mitgliedsbeiträge...auweiahh)


@Thomas D -

na sinngemäß stand da etwa, daß ein ehemaliges Mitglied zuviel Beiträge bezahlt haben sollte. Die hat das
Ex-Mitglied auch nicht nach erfolgreichem Gerichtsverfahren zurückbekommen und der Kuckuckskleber durfte
auch nicht rein.
Jetzt bestünde Haftbefehl gegen den Vorsitzenden des Vereins.
Also die Meldung ist echt spannend, finde ich. Und ob das ´ne Ente ist, glaube ich eigentlich nicht.
Denn dafür hat es schon so viel Ärger mit dem Verein zu lesen gegeben, daß ich nicht glaube, daß sich
jemand so was ausdenkt. -


So - nun zerreist mich nicht gleich, nur weil ich hier mal was zu Proallrad gepostet habe. (;-)

Toyone :)
Lieber ´n offenes Ohr, als ´n offenes Bein...

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Fongs
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Registriert: Do 2. Aug 2001, 23:09
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Beitrag von Fongs »

@Toyone

für einen der sowieso nach Kanada auswandern will machst du Dir ganz schön Gedanken über den Verein... :wink:

ich halts da eher wie Uwe...
Trolle kommen....Trolle gehen Bild

und meines Erachtens nach gehört sowas nicht in ein Forum Bild
[b][i]Gruss Fongs[/i][/b]

Es ist Zeit... die Wege neu zu gehen [img]http://www.wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx33.gif[/img]

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proallrad
Beiträge: 268
Registriert: Mo 13. Feb 2006, 10:45

Re: Proallrad und kein Ende ?

Beitrag von proallrad »

Toyone hat geschrieben:@Thomas D
...na sinngemäß stand da etwa, daß ein ehemaliges Mitglied zuviel Beiträge bezahlt haben sollte. Die hat das
Ex-Mitglied auch nicht nach erfolgreichem Gerichtsverfahren zurückbekommen und der Kuckuckskleber durfte
auch nicht rein.
Jetzt bestünde Haftbefehl gegen den Vorsitzenden des Vereins.


Toyone :)


Der Ordnung halber ... das "erfolgreiche" Urteil:

Der Beklagte (Verein) wird verurteilt, an den Kläger 35,00 Euro zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59% und der Beklagte zu 41%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand:
Der Beklagte ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die bundesweite Interessenvertretung von Geländewagenbesitzern in Bezug auf Ihre Fahrzeuge ist. Im Umgang mit Behörden organisiert, koordiniert und unterstützt er seine Mitglieder bei unklaren Rechtslagen.
Diesem Verein trat der Kläger im Dezember 2005 bei. Unter anderem wollte er dabei in Zusammenarbeit mit dem Verein ein Einspruchsverfahren gegen seinen Kfz-Steuerbescheid durchführen. Im Zusammenhang mit seinem Beitritt erhielt er seitens des Vereines seine Beitrittsunterlagen. Diesen war eine Anweisung beigefügt, wie der Verein seine Mitglieder bei der Durchführung des Einspruchsverfahren unterstützt. Dabei wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass Einspruchsverfahren nicht vom Verein, sondern von einer externen Rechtsanwaltskanzlei gegen ein gesondert zu zahlendes Honorar durchgeführt werden.
Der Kläger überwies nach Erhalt dieser Unterlagen 85,-- Euro an den Beklagten mit dem Verwendungszweck „Beiträge 2005, 2006“.
Der Kläger legte er im Januar 2006 seinen angestrebten Einspruch ohne Mithilfe des Vereines ein. Der Kläger begehrte außerdem Zugang zu dem vereinseigenen Internetforum für Mitglieder. Die Freischaltung des Klägers verzögerte sich wegen des Urlaubes des 1. Vorsitzenden um drei Wochen. Nach Freischaltung wurde das Forum aufgrund von Sicherheitslücken dann kurze Zeit später für alle Mitglieder vorübergehend offline gestellt. Am 23.02.2006 schickte der Kläger dem Beklagten die Kündigung seiner Vereinsmitgliedschaft.

Der Kläger ist der Meinung, dass seine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, weil der Verein ihm nicht zeitnah bei seinem Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid geholfen habe. Im Übrigen habe der Verein ihm durch das Offline-Stellen des Internetforums eine zugesagte Vereinsleistung verwehrt. Er ist darüber hinaus der Meinung, er könne wegen seiner Kündigungserklärung auch die gezahlten Mitgliedsbeiträge zurückverlangen.
Der Kläger beantragt,
den Beklagten zu verurteilen, an ihn 85,-- Euro zu zahlen.

Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Er ist der Meinung, die Kündigung sei satzungsgemäß erst zum Jahresende 2006 wirksam. Er behauptet, dem Kläger hätten sämtliche Angebote des Vereines zur Verfügung gestanden.

Entscheidungsgründe:

Die Klage hat teilweise Erfolg.

Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Rückzahlung von 35,-- Euro zuviel geleisteter Zahlungen aus § 812 I S. 1, 1. Alt. BGB.
Der Beklagte hat durch Überweisung vom 27.12.2005 einen Geldbetrag von 85,-- Euro seitens des Klägers erhalten. Entsprechend der ausdrücklichen Zahlungsbestimmung sollte es sich dabei um die Mitgliedsbeiträge für 2005 und 2006 handeln. Diese Zahlung erfolgte zu einem Betrag von 35,-- Euro ohne rechtlichen Grund. Ausweislich der Vereinssatzung beträgt der Mitgliedsbeitrag jährlich 25,-- Euro. Für die Jahre 2005 und 2006 waren daher lediglich 50,-- Euro an Mitgliedsbeiträgen fällig. Das Zahlen eines anteiligen Beitrages, hier etwa für 2005, ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Ein über die 50,-- Euro Mitgliedsbeitrag hinausgehender Anspruch wurde seitens der Beklagten nicht dargelegt.

Ein weitergehender Rückzahlungsanspruch des Klägers besteht nicht. Entgegen der Auffassung des Klägers endet die Mitgliedschaft in dem beklagten Verein erst mit Ablauf des Jahres 2006. Dies ist so in § 4 Absatz 2 der Vereinssatzung bestimmt. Gegen diese Regelung bestehen keine rechtlichen Bedenken. Ein Verein ist eine freiwillige Organisation von Menschen, die einen gemeinschaftlichen Zweck verfolgen und dafür satzungsgemäß gegenseitige Pflichten im voraus freiwillig übernommen haben. Jedes Mitglied erkennt mit seinem Eintritt in den Verein durch den Eintrittsvertrag die Satzung und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten als für sich verbindlich an.
Nach der vorgelegten Satzung ist eine Kündigung immer nur zum Ende des laufenden Geschäftsjahres möglich. Der Gesetzgeber sieht in § 39 II BGB eine derartige Gestaltungsmöglichkeit für Vereinsatzungen ausdrücklich vor, so dass bei dieser Regelung nicht von einer außergewöhnlichen Benachteiligung der Vereinsmitglieder ausgegangen werden kann. Durch satzungsgemäße Kündigung ist dem Kläger ein Austritt aus dem beklagten Verein daher erst zum Ende des Jahres 2006 möglich.

Ein darüber hinausgehendes Kündigungsrecht besteht nicht. Weder die Vereinssatzung noch das Gesetz sehen ein derartiges besonderes Kündigungsrecht vor. Es kann dahinstehen, ob sich ein derartiges Recht bei einer unangemessenen Benachteiligung aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergibt. Denn eine solche unangemessene Benachteiligung des Klägers von besonderem Gewicht liegt nicht vor. Ausweislich § 2 Absatz 1 der Satzung organisiert, koordiniert und unterstützt der Verein den Rechtsbeistand seiner Mitglieder. In dem Begleitschreiben des Beklagten zu der Beitrittsbestätigung ist eine genaue Anweisung, wie die Mitglieder zu verfahren haben. Wie auch bereits in der Satzung wird hier ausdrücklich erwähnt, dass das Einspruchsverfahren nicht von dem Verein durchgeführt wird, sondern von einer externen Kanzlei übernommen und gesondert berechnet wird. Es stand dem Kläger frei, diesen Anweisungen zu vertrauen und entsprechend zu verfahren. Der Kläger legt nicht dar, dass der den Anweisungen des Vereines entsprechend vorgegangen ist.
Der Umstand, dass der Kläger den Widerspruch ohne Mitwirkung des Vereines eingelegt hat, berechtigt ihn nicht zur Rückforderung seiner Mitgliedsbeiträge. Der Kläger verkennt, dass er durch Eintritt in den Verein keinen schuldrechtlichen Anspruch auf Erledigung seines Einspruches erwirbt, sondern nur die seitens des Vereins angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Dabei kommt es nicht darauf an, welche mündlichen Zusagen ihm der Vereinsvorsitzende persönlich gemacht haben mag. Entscheidend ist vielmehr allein die Satzung. Diese Leistungen wurden ihm mit der Erläuterung der Vorgehensweise des Vereines und den zur Verfügung gestellten Unterlagen angeboten. Bei dem Beklagten handelt es sich nicht um einen Rechtsbeistand oder eine „Rechtsschutzversicherung“, die für die Vereinsmitglieder die Verfahren führt.

Darüber hinaus liegt auch bezüglich der Nutzung des Internetforums keine unangemessene Benachteiligung des Klägers vor. Die verspätete Freischaltung des Zugangs des Klägers stellt keine so gravierende Beeinträchtigung dar, dass daraus ein Kündigungsrecht abgeleitet werden könnte. Zu weitern Verlauf trägt der Kläger vor, dass das Forum für alle Beteiligten vorübergehend geschlossen wurde. Der Beklagte weist ergänzend darauf hin, dass dies wegen Sicherheitslücken erfolgt sei. Entgegenstehendes ist vom Kläger nicht dargetan. Sind zudem alle Vereinsmitglieder von der Schließung betroffen, kann sich daraus nicht die unangemessene Benachteiligung eines einzelnen Mitgliedes ergeben.

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass einem Vereinsmitglied, dass Bedenken gegen die ordnungsgemäße Führung des Vereins durch den Vorsitzenden hat, für diesen Fall die satzungsmäßigen Rechte zustehen, die bis hin zur Beantragung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 7 der Vereinsatzung reichen mit dem Ziel einer Ablösung des Vorstandes. Dies sind die vorrangigen Rechte, zugleich aber auch Pflichten von Vereinsmitgliedern. Denn sie haben sich mit ihrem Beitritt zur Förderung der Vereinsziele verpflichtet.
Diese Rechte hat der Kläger nicht genutzt und auch nicht zu nutzen versucht. Deshalb ist es dem Kläger verwehrt, sich nach den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben auf ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu berufen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § folgt aus § 92 ZPO.
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

... und wie bereits erwähnt, beläuft sich der Jahresbeitrag nicht auf 25,- Euro p.a sondern auf 60,- Euro. Die 35,- Euro sind also nicht zuviel bezahlt worden, da der Käger bis Ende 2006 Mitglied war - siehe Urteil!

Und klar - Haftbefehl! Also wenn schon, dann: Kerker, bei Wasser und Brot - hardcore Erzwingungshaft für für den ganzen Verein für sagenhafte 35,- Euro!

Ja und der "Kuckuck" ist nach der entsprechenden Klärung ganz normal gegangen - ups - ist das nicht interessant?

Hat noch jemand Fragen?


Gruß Stefan

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Tommi
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Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14
Wohnort: Florida - aber im Moment in... ;)
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Beitrag von Tommi »

Ja.

Wo leben wir wir? :| (ist eher rhetorisch ;) )
Tommi

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Friesen-Cruiser
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Registriert: Mo 5. Jul 2004, 13:21
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Beitrag von Friesen-Cruiser »

genau, wo leben wir - das sich hochbezahlte Richter mit so einem Scheiß rumschlagen müssen !
Livin' easy livin' FRI

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AndreasHirsch
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Beitrag von AndreasHirsch »

Na, ick würd mal sagen:
in einem Rechtsstaat !
Ist doch schön zu lesen, das es eine "Einigung"
gegeben hat, unabhängig von der Höhe der
Forderung.
GRuß aus Berlin
AndreasHirsch

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Gerrie
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Registriert: Do 9. Feb 2006, 17:58
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Beitrag von Gerrie »

das schöne am Rechtsstaat ist, das Jeder der sich ungerecht behandelt fühlt solche Möglichkeiten hat.

Was schade ist, das es Menschen gibt die bitter benötigtes Geld das Ihnen zusteht einklagen müssen, evtl. durch solche Kinderlitzchen auf die lange Bank geschoben werden, weil die Gerichte hoffnugslos überlastet sind. Teilweise sind Existenzen gefährdet.

Der Kläger ist zu beglückwünschen, falls das hier sein größtes Problem ist das er derzeit zu bewältigen hat.

Ich versteh auch , das es nicht nur ums Geld geht, sondern auch ums Prinzip wenn man sich im Recht glaubt, aber mir wäre der Aufwand zu groß.

Grüsse Gerhard
carpe diem

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