TÜV für WoMo

Alles technische, was sonst nirgends paßt
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Hagen
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TÜV für WoMo

Beitrag von Hagen »

Hallo,

demnächst steht die HU für mein 61er WoMo an. Bin gerade dabei mir ne neue Einrichtung zu bauen. Meine Frage ist jetzt, ob die komplette Einrichtung bei der HU drin sein muss, oder ob ich die Karre auch "blank" vorführen kann, ohne dass der Prüfer mein WoMo zur "Zwangsumschlüsselung" schickt? Oder wird mein 61er, egal ob mit oder ohne Heckausbau, aufgrund der neuen Regelungen eh nicht mehr als WoMo anerkannt? Bin beim Suchen leider nicht auf eine eindeutige Antwort gestossen.

Danke für eure aufklärende Hilfe!

Gruss

Hagen
89er HJ61 VX, Dachträger, OME, Stahlflex-Bremsschläuche, Rahmen + Achsen POR15, Rahmen innen FluidFilm, Motor komplett überholt, Lenkgetriebe überholt, hinteres Diff neu gelagert; WoMo mit Steuerbescheid über 1503 EUR :hier:

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onkel
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Beitrag von onkel »

Falls Du mit dem Tüvprüfer verheiratet bist, lass sie draussen,
Falls nicht.......................
Ich wuerde keine schlafenden Hunde wecken.
Anerkennung ist ein anderes Thema, aber er hat zumindest das Recht, was nicht drin ist, auszutragen, und dann ist dein Womo eh Geschichte.
Gruß Onkel,

Gestern war heute noch morgen

HZJ 78 Steelfront
Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
http://www.bmw-r35.de

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Immanuel
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tüv

Beitrag von Immanuel »

hallo
normalerweise geht es den tüv nichts an, wenn du die hinteren sitzbänke ausbaust dann interessiert es ihn auch nicht und er wird dir nicht die 5 sitzplätze austragen. aber es gibt ein anderes problem, du must deinen kocher alle 1 oder 2 jahre prüfen lassen und das weis der tüv und dann gibts vielleicht probleme.
jedenfalls kann ich dir nichts garantieren, wenn du denn prüfer schon mal vorherr gesehen hast kannst du ihn ja vielleicht mal über zwei ecken fragen ob es wichtig ist, oder du rufst bei einer anderen zuständigen tüv stelle an und meinst du erneuerst gerade deine womo einrichtung. die womo anerkennung liegt eh in anderen händen und sollte sowieso demnächst nicht mehr anerkannt werden.
gruß immanuel
P.S. wenn ich den prüfer nicht kennen würde wäre ich auch vorsichtig, mir hat letztens einer den j6 nicht als womo eintragen wollen abwohl ich noch einen mit pappieren hatte welcher als womo lief! da hab ich dummerweise den falschen prüfer erwischt.

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landcruiser
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Re: tüv

Beitrag von landcruiser »

Immanuel hat geschrieben:..., du must deinen kocher alle 1 oder 2 jahre prüfen lassen und das weis der tüv und dann gibts vielleicht probleme.
...


Bislang ging ich davon aus, dass dies nur bei festeingebauten Gasanlagen der Fall ist ...

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bandeirante
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Beitrag von bandeirante »

Meine Prüfer, egal ob TüV oder Dekra hat die Einrichtung überhaupt nicht interessiert. Eine vorhandene Gasanlage muss einen aktuellen Prüfstatus haben. Vor vielen Jahren hat mal ein Prüfer in meinen Kastenwagen reingeschaut und gesagt ich sollte vielleicht das Fahrzeug mal als Wohnmobil umschreiben lassen :wink: . Aber wie Immanuel geschrieben hat: Einfach mal anrufen und nachfragen und sich den Namen des Auskunftgebers merken! Der Wettbewerb bei den Prüfunternehmen ist gross. Ich wohne auf dem Land und im Umkreis von 10 Minuten hab ich vier Unterschiedliche.

Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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Holzhaus
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WoMo

Beitrag von Holzhaus »

Hey,
wenn du das Fahrzeug aus steuerlichen Gründen als Womo anmelden willst must du Stehhöhe haben, denn dann wird es auch anerkannt.
Bei uns ist es "im Moment so" das der TÜV zwar alles in diese Richtung einträgt und das normalerweise auch kein Thema ist, aber du das Fahrzeug beim Finanzamt vorführen mußt und wenn keine Stehhöhe vorhanden ist auch keine steuerlichen Vorteile hast, zu gut Deutsch vom TÜV WoMo, aber vom Finanzamt PKW-LKW aber kein WoMo.
Da hilft auch nicht die Ausrede ich fahre mit dem Ding in die Sahara und mit einem Kackfaß Marke Hymer geht das nicht.
Bei meinem HDJ80 mit Womo hatte ich übrigens Küche als loses Zubehör drin stehen, dadurch mußt du den ganzen Krempel nicht mit dir rum schleppen.

Gruß, Albin
buratti.albin@t-online.de

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Hagen
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Beitrag von Hagen »

Zuerst mal danke an euch alle für eure Antworten, die mir zeigen, dass die ganze Sache offensichtlich komplizierter ist als ich anfangs dachte. :shock:

Dann werde ich jetzt probieren im April beim TÜV nochmal den "WoMo-Stempel" zu bekommen und hierzu im Vorfeld erst mal telefonisch wegen des Heckausbaus nachfragen.

Die "steuerrechtlichen" 1,70 m Stehhöhe im Auto wird mein 61er natürlich ganz klar nicht erfüllen können. Tatsächlich nutze ich dieses göttliche Fahrzeug aber auch als WoMo (und nicht so ein Hymer-"Kackfass" :beeschbiggrin: ).
Bislang hat das FA hier auf dem Land in Bayern den Ball flach gehalten - mir sind keine Fälle bekannt, wo einer seine Karre dort vorführen musste. In München dagegen ist das anscheinend schon die Regel.
Im September kommt der nächste Steuerbescheid. Dann wird man sehen.... aber das nervt alles echt. :evil: Wenn es für den 61er ne vernünftge Kombi aus Kat und Partikelfilter gäbe, dann würde ich mich wohl dafür entscheiden, damit endlich Ruhe mit dieser Steuersche*sse ist. :roll:

Über(s)teuerte Grüsse

Hagen
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Holzhaus
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TÜV-Finanzamt

Beitrag von Holzhaus »

Hey,

gerade gefunden:

Das gilt nun als Wohnmobil


Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse „M“, worunter auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung fallen, die so konstruiert sind, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens wie folgt ausgerüstet sind:
Tisch und Sitzgelegenheiten
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
Kochgelegenheit
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Wohnteil mit einer Steh­höhe von min­destens 170 Zentimetern sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle.

Gruß, Albin 8)
buratti.albin@t-online.de

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cypress
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Beitrag von cypress »

Hi Albin

Für die jetzt neu zugelassenen/umgerüsteten Womo gelten diese Bedingungen. Wie ist es eigentlich für Fahrzeuge welche aber seit längerer Zeit eine Womo-Eintragung haben.

Gruss

Andy

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AndreasHirsch
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Beitrag von AndreasHirsch »

Hey Cypress,
es gilt genauso, weil das die Finanzamtsbedingungen
zur Anerkennung sind.
Und, keene Stehhöhe,keene Womo-Steuer!
Aber ich würde im neuen Steuergesetz noch mal
über die Ladeflächenlänge lesen !
Auch bei einem WOMO.
GRuß aus Berlin
AndreasHirsch

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Rico1
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Beitrag von Rico1 »

Hallo Hagen,
mein 78er ist als Womo eingetragen.
Ich erhielt letztes Jahr die Aufforderung zum Vorfahren beim Finanzamt.
Anerkennung als Womo, da Stehhöhe und Kocher und Abwassertank! vorhanden - das ich denen den Zusatztank als Abwassetank verkauft habe sei nur mal am Rande erwähnt....
ICh bekam dann einen Steuerbescheid für Womo unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Vor zwei Wochen kam der Rückwirkende! Steuerbescheid für 2006.

Gruß
Rico

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bandeirante
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Beitrag von bandeirante »

...mindestens wie folgt ausgerüstet sind:
Tisch und Sitzgelegenheiten
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
Kochgelegenheit
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Wohnteil mit einer Steh­höhe von min­destens 170 Zentimetern sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle.


Hier wird zwar keine Spüle gefordert, aber Stehhöhe davor.
Rico schreibt sogar von einem Abwassertank. :conf:

Grüsse Axel O.
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Hagen
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Beitrag von Hagen »

Ups - doppelt!
Zuletzt geändert von Hagen am Mi 25. Apr 2007, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Hagen
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Beitrag von Hagen »

Tja, wie in meiner Signatur ersichtlich, ist das für mich persönlich zumindest jetzt auch relativ egal. WoMo iss´ jetzt eh nicht mehr. :thumbsdown:

Über kurz oder lang muss man sich wohl für den Dicken entscheiden und zahlen oder eben dagegen. Daß es wirklich mal ne Kat-Partikelfilter Kombi gibt, die steuerlich anerkannt wird, bezweifle ich. Man will uns halt von der Straße haben - und spätestens wenn wir dann 3000EUR Steuer pro Jahr oder mehr zahlen sollen werden sie ihr Ziel auch erreichen.

Viva neue 7er, A8, S-Klasse, Cayenne etc.! DAS sind eben umweltfrendliche und ökologische Autos - beispielhaft! :greendead:

Gruss

Hagen
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Manfred Franz
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Re: tüv

Beitrag von Manfred Franz »

landcruiser hat geschrieben:
Immanuel hat geschrieben:..., du must deinen kocher alle 1 oder 2 jahre prüfen lassen und das weis der tüv und dann gibts vielleicht probleme.
...


Die fest eingebaute Gasanlage wird alle 2 Jahre auf Dichtigkeit geprüft. Daran fest angeschlossene Anlagen (Kocher, Hiezung) werden auf die Funktion der Zündsicherung geprüft.
Der TÜV muß Dir aber auch ohne diese Gasprüfung eine HU-Plakette geben. Die Gasprüfung können auch zertifizierte Installateure machen, oder Dein Caravanhändler.

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