Womo oder LKW nach neuem Steuerrecht?!??

1980 - 1989
VOOKMAPOOK
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Womo oder LKW nach neuem Steuerrecht?!??

Beitrag von VOOKMAPOOK »

Hallo zusammen!

Wollte mal vorsichtig anfragen, ob es aus der J6 Gemeinde schon ein paar Erfahrungsberichte gibt was die neue Besteuerung und dem entsprechende Umbauten angeht???
Ist da jemand der sich schon ein Hubdach 'aufgepflantzt' hat oder Trennwand und 'Blechfenster' montiert hat?

Cheers, N

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danielinkiel
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Beitrag von danielinkiel »

LKW, wenn Dich die Sache mit dem Gitter nicht stört...

(hinzu kommt der Sitzplatzquatsch, die "hintere Fenster mit Blech zumach"-Geschichte)

Womo, wenn Du gut mit Deinem Finanzamt kannst... (oder mit dem TÜV... )


die Sache mit der Stehhöhe hat sich ja nun mal rumgesprochen...
Schlagwörter wie: Expeditionsmobil usw. helfen weiter, den Mitbürgern Deine guten Absichten zu erläutern, aber auf der sicheren Seite bist Du damit auch nicht. Am besten vorher mit beiden (TÜV und FA) reden, eine Vereinbarung treffen, und die möglichst einhalten....)


Moinsen,

lange nichts mehr gehört...

"swansea"??

...wos´n das???

Ah ja, kurz gegoogelt

Gruß, Daniel

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Timo
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Beitrag von Timo »

Was die Wohnmobilgeschichte angeht empfehle ich dringend die genaue Lektüre bei proallrad.com, von wegen Stehhöhe und Hubdach, das Stichwort lautet "unechtes Wohnmobil"!

10sitzer sind in Rheinland-Pfalz anerkannt, hatte Stefan auch schon mal geschrieben.
ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
&
LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious !

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VOOKMAPOOK
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Beitrag von VOOKMAPOOK »

danke Timo!

werde mal testen wie es mit dem Wortlautverstaendniss beim FA Kempten so aussieht was unechte Womos angeht.

Cheers, N

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Batwichtel
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Beitrag von Batwichtel »

HJ 61 mit LKW-Zulassung seit Nov. 05.

Halbhohe Holztrennwand, KEIN Gitter!
Hintere Sitze raus, hintere Gurte raus, Gurtlöcher NICHT dauerhaft unbrauchbar gemacht!
hintere Scheiben unbehandelt.

Mein TÜV-Prüfer meines Vertrauens hat gesagt: Fenster verblechen ist meine Entscheidung wegen der Sicherheit, aber nicht notwendig für die LKW-Zulassung.
Gurtlöcher unbrauchbar machen ist unnötig, weil im Grunde genommen Schikane. Ich hab ihm vorgeschlagen, daß ich die Löcher zum anbringen von Zurrösen benötige/verwende, und damit hatte er einen einfachen und glaubhaften Grund die Löcher so zu akzeptieren: sie dienen der Sicherheit.

Und so fahre ich jetzt einen zweisitzigen LKW, mit halbhoher Trennwand, einwandfreier Rundumsicht, und der Möglichkeit ihn jederzeit wieder ohne große Aktionen in einen fünfsitzigen PKW zurück zu verwandeln - wegen eventuellem Verkauf.

Gruß, Dieter, DER Batwichtel.
Es gibt ein Leben ohne LC, aber es ist Langweilig!

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Fährst du noch, oder cruist du schon?

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danielinkiel
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Beitrag von danielinkiel »

@Batwichtel

Und so fahre ich jetzt einen zweisitzigen LKW


Wieviel "eingeragende" Sitzplätze??

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quattro
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Beitrag von quattro »

Mein Guter ist Wohnmobil mit 5 Sitzplätzen,
was ich aber wohl auf 2 oder 3 vorne reduzieren muß.

Da stellt sich schon die Frage ist LKW nicht doch besser?
Bei der Versicherung sieht es dann so aus (HUK)
bei 100%
(LKW mit 730 kg Nutzgewicht)

LKW Haftpflicht = 1.742,- , Womo Haftpflicht 486,-
bei mir SFK. 8 LKW 40% = 696,- Womo 50% = 243,-

LKW Teilkasko = 116,-, Womo Teilkasko 241,-

Also in Summe bei der Versicherung:
LKW = 812,-
Womo = 484,-

Jetzt aber zur Steuer:
Nach neuer Einstufung als Womo Gruppe C (ohne S1 bis S4) und zul. Gesg. 3000 kg (2850) = 450,-€
(oder ist ein HJ60 doch S1 und damit Gruppe B, dann 290,-? Ich blick da nicht mehr durch!)

Und bei LKW?
@ Batwichtel, was zahlst Du an Steuer?
Immer noch 172,- ????
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Batwichtel
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Beitrag von Batwichtel »

LKW mit 2 eingetragenen Sitzplätzen und 172,- € Steuer Jährlich.
Versicherung muß ich direkt mal nachsehen, weiß ich garnicht so aus dem Kopf.

Dieter
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AndreasHirsch
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Beitrag von AndreasHirsch »

Nee,Nee quattro,die Steuereinstufung als Womo kommt
bei deinem UNECHTEN WOMO nicht in betracht.
Dein Wagen muß weiterhin nach Gewicht besteuert werden, wenn
du im "Wohnbereich" keine echten Sitzplätze hast.
Dann kommt nämlich die FLÄCHEN-FORMEL zum tragen.
GRuß aus Berlin
AndreasHirsch

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quattro
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Beitrag von quattro »

@ Andreas,

die Sachlage ist so:
Mein Guter war als Womi und 5 Sitzplätze eingetragen.
Jetzt solls ein PKW nach Schadstoffklasse werden 1.503,-/a.

Ich möchte jetzt ich die hintere Sitzbank ausbauen,
die 4 Gewinde im Boden unbrauchbar :aetsch: machen
und weiterhin ein Womo behalten.
Trotz Stehhöhe < 1,7m, was in 2 Bundesländern geht.
Die Nutzfläche ist ja dann auch 2m lang.

Ich weiß nur nicht, ob ich die jetzt trotz Widerspruch fällige
Nachzahlung wieder zurückbekomme, weil mein Womo ja dann immer noch Womo ist??????

Gruß auß dem feucht-kalten Odenwald
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quattro
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Beitrag von quattro »

OK alle,
ich hab`s kapiert,
Timo hat es hier ja noch mal perfekt auch für mich :lol: beschrieben.

http://www.buschtaxi.org/forum/kfz-steu ... 7-150.html

Also unechtes Womo nach Gewicht.
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andi1077
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mein beitrag

Beitrag von andi1077 »

mein hj61 war vorher ein eigetragenes womo. aber seit der neuen besteuerung nicht mher von dem finanzamt anerkannt (bei mir im raum versteht sich).ich mußte auf lkw umstellen sollte bleche einarbeiten und den ganzen roz.ein gitter hatte ich schon vorher drin.ich bin hergegangen und habe nur die scheiben mattschwrz lackiert und der fa beamte war zufrieden (ätsch).ansonsten liegt es im fa beamtes ermächtnis das fahrzeug einzustufen hört sich doof an ist aber so.

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imdek
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Beitrag von imdek »

Bei mir war der J6 früher WoMo. Jetzt LKW (ohne Gitter, 2-Sitzer etc).

Muß Ich selber meine Versicherung informieren, oder geht das automatisch ?

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andi1077
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Beitrag von andi1077 »

für die umtragung womo lkw brauchst du sowieso eine neue deckungskarte da wird die versicherung automatisch bescheid wissen.aber lieber noch mal erklären weil es da auch vergünstigungen gibt

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imdek
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Beitrag von imdek »

andi1077 hat geschrieben:für die umtragung womo lkw brauchst du sowieso eine neue deckungskarte da wird die versicherung automatisch bescheid wissen.aber lieber noch mal erklären weil es da auch vergünstigungen gibt



Hm. Ich verstehe es nicht :(

Im Brief/Schein steht bei mir wie auch früher Sonder KFZ (ob WoMo oder nicht - muss Ich nachgucken). Die Finanzamter haben schriftlich bestätigt, dass der Toyo ein LKW ist, somit 172 Steuer.
Was muß Ich jetzt machen ? TUV -> LKW Umtragung, oder einfach so lassen ?

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