Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
Thomas D hat geschrieben:...Geländewagen sind: Fahrzeuge die einen Allradantrieb haben, Ein Untersetzungsgetriebe und ausreichend Boden und eine noch bessere Bauchfreiheit.
...
Ein Blick in die
RICHTLINIE DES RATES
vom 6. Februar 1970
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für
Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
(70/156/EWG)
bringt die Erkenntnis was sozusagen höchstoffiziell als Geländewagen anzusehen ist:
...
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge,
wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
? mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
? mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen
sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen
durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
? der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
? der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
? der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
? die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
? die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
? die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm
betragen.
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als
Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die
drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
? Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
? es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung
vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
? als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden
können, nachgewiesen durch Berechnung.
...
Damit ist dann so mancher J4 kein Geländewagen.