Rückreise von Afrika ohne TÜV
Rückreise von Afrika ohne TÜV
Seit Oktober 2006 sind wir mit unserem Landcruiser in Afrika unterwegs. Das FZ ist in D als Wohnmobil angemeldet und versichert. Seit 08/08 ist der TÜV abgelaufen.
Jetzt planen wir die Rückreise über Marokko, Spanien, Frankreich. Was ist zu tun (Grüne Versicherungskarte, Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen...?)
Besten Dank für eure Antwort
Kim und Tanja
Jetzt planen wir die Rückreise über Marokko, Spanien, Frankreich. Was ist zu tun (Grüne Versicherungskarte, Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen...?)
Besten Dank für eure Antwort
Kim und Tanja
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- bandeirante
- Beiträge: 4872
- Registriert: 23. April 2002 14:46
- Wohnort: Südhessen und Mbatovi
Hallo Kim und Tanja,
das Beste wäre gleich nach der Grenze zum TüV/Dekra/... .Auch wenn keine Plakette erteilt wird habt ihr zumindest 4 Wochen Frist bis zur nächsten Vorführung. (Vorausgesetzt es liegen keine Mängel vor die eine Weiterfahrt verbieten)
Ohne Plakette fahren kann Punkte und 50 ? (Stand 2008) kosten, egal wie lange Fristüberschreitung ist. Dumm wäre dann natürlich ein Unfall mit Schaden an Leib und Gut der durch einen technischen Mangel entsteht.
Für ein zugelassenes Fahrzeug kann (eigentlich müsste es heissen "darf" ) man kein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Ich wollte das nämlich mal machen weil ich keinen gültigen HU Stempel hatte, Fahrzeug war aber zugelassen.
Wenn ich mich recht erinnere wird beim Beantragen des Kurzzeitkeeichens keine Fahrgestellnummer eingetragen. Es kann folglich nicht überprüft werden, ob das Fahrzeug zugelassen ist.
Überschreitung des HU Termins kostet aber auch Strafe wenn man ein Kurzzeitkennzeichen hat; also Kennzeichen abschrauben und bei einer Kontrolle nur den roten Fahrzeugschein vorzeigen.
Ja, so ist das in Deutschland.
Grüsse und gute Reise, Axel O.
das Beste wäre gleich nach der Grenze zum TüV/Dekra/... .Auch wenn keine Plakette erteilt wird habt ihr zumindest 4 Wochen Frist bis zur nächsten Vorführung. (Vorausgesetzt es liegen keine Mängel vor die eine Weiterfahrt verbieten)
Ohne Plakette fahren kann Punkte und 50 ? (Stand 2008) kosten, egal wie lange Fristüberschreitung ist. Dumm wäre dann natürlich ein Unfall mit Schaden an Leib und Gut der durch einen technischen Mangel entsteht.
Für ein zugelassenes Fahrzeug kann (eigentlich müsste es heissen "darf" ) man kein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Ich wollte das nämlich mal machen weil ich keinen gültigen HU Stempel hatte, Fahrzeug war aber zugelassen.
Wenn ich mich recht erinnere wird beim Beantragen des Kurzzeitkeeichens keine Fahrgestellnummer eingetragen. Es kann folglich nicht überprüft werden, ob das Fahrzeug zugelassen ist.
Überschreitung des HU Termins kostet aber auch Strafe wenn man ein Kurzzeitkennzeichen hat; also Kennzeichen abschrauben und bei einer Kontrolle nur den roten Fahrzeugschein vorzeigen.
Ja, so ist das in Deutschland.
Grüsse und gute Reise, Axel O.
Der Weg ist das Ziel
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WolfgangT2b
- Beiträge: 46
- Registriert: 14. Mai 2009 02:02
- Wohnort: München
Hallo Ihr zwei,
Ihr seid ja weit gekommen, seit wir uns in Windhoek/Arebbusch getroffen haben (wir sind die mit dem gelben alten VW-Bus).
Wir werden in ein paar Jahren das gleiche Problem wie Ihr haben, unser TÜV ist dann allerdings 20 Jahre abgelaufen
. Völlig ungesetzlich werden wir von der österreichischen Grenze nach München fahren und dort den Wagen erst einmal stilllegen. Das 50 Euro-Risiko und den einen Punkt halten wir für vertretbar, verglichen mit dem Aufwand, den wir ansonsten treiben müssten. Dabei ist es natürlich selbstverständlich, dass der Wagen in einwandfreiem Zustand ist (von ein paar für Afrika notwendigen Umbauten einmal abgesehen
). Auch die Haftpflichversicherung, die bei uns zur Zeit ruht, werden wir rechtzeitig wieder aufleben lassen.
Im Falle eines Unfalles ist nicht der TÜV-Stempel entscheidend, sondern der technische Zustand des Fahrzeuges und der ursächliche Zusammenhang zwischen technischen Mängeln und Unfallgeschehen. Und deshalb: siehe oben.
Die Alternative, gleich nach der Grenze zum TÜV/Dekra zu fahren, halte ich für wenig lukrativ. Wenn der Wagen verkehrsicher ist, beschränkt sich das Risiko auf 50 Euro, wenn er es nicht ist und Du keinen Stempel bekommst, ist es ein juristisches Vabanquespiel, ob Du damit quer durch Deutschland fahren darfst (sofern Euch der Baurat nicht gleich zu einem Anhängertransport verdonnert).
In diesem Sinne viel Glück. Und erzählt dann mal, wie Ihr es gemacht habt.
Schöne Grüße (zur Zeit aus Mombasa)
Anette & Wolfgang
Ihr seid ja weit gekommen, seit wir uns in Windhoek/Arebbusch getroffen haben (wir sind die mit dem gelben alten VW-Bus).
Wir werden in ein paar Jahren das gleiche Problem wie Ihr haben, unser TÜV ist dann allerdings 20 Jahre abgelaufen
Im Falle eines Unfalles ist nicht der TÜV-Stempel entscheidend, sondern der technische Zustand des Fahrzeuges und der ursächliche Zusammenhang zwischen technischen Mängeln und Unfallgeschehen. Und deshalb: siehe oben.
Die Alternative, gleich nach der Grenze zum TÜV/Dekra zu fahren, halte ich für wenig lukrativ. Wenn der Wagen verkehrsicher ist, beschränkt sich das Risiko auf 50 Euro, wenn er es nicht ist und Du keinen Stempel bekommst, ist es ein juristisches Vabanquespiel, ob Du damit quer durch Deutschland fahren darfst (sofern Euch der Baurat nicht gleich zu einem Anhängertransport verdonnert).
In diesem Sinne viel Glück. Und erzählt dann mal, wie Ihr es gemacht habt.
Schöne Grüße (zur Zeit aus Mombasa)
Anette & Wolfgang
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- HJ61-Freak
- Beiträge: 5631
- Registriert: 6. November 2007 21:58
- Wohnort: Weiterstadt
Wir hatten das gleiche Problem, als wir unser Auto mit abgelaufenen TÜV/AU (4 Monate abgelaufen und LKW-Zulassung) nach Hamburg verschifft haben. Wir haben es einfach darauf ankommen lassen.
Der Spaß kostet übrigens derzeit bei einer Überziehung von mehr als 8 Monaten 40 EUR und gibt 2 Punkte.
Kurzzeitkennzeichen geht defenitiv, auch ohne TÜV/AU und Zulassung. Das Auto muss aber verkehrssicher sein, was es in jedem Fall sein muss.
Gruß
Florian
Der Spaß kostet übrigens derzeit bei einer Überziehung von mehr als 8 Monaten 40 EUR und gibt 2 Punkte.
Kurzzeitkennzeichen geht defenitiv, auch ohne TÜV/AU und Zulassung. Das Auto muss aber verkehrssicher sein, was es in jedem Fall sein muss.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
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Hallo alle zusammen,
besten Dank für die vielen Hinweise und Tipps. Habe noch weiter recherchiert und mich u.a. in der Rechtsabteilung des ADAC erkundigt. Hier die wesentlichen Punkte:
1. Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.
2. In Deutschland liegt es im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburgverhängt werden.
3. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine ?Gefahrerhöhung? nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.
Weiterführende Informationen gibt es auf unserer Website hinter-dem-horizont.net im Bereich Informationen.
Liebe Grüße
Kim
besten Dank für die vielen Hinweise und Tipps. Habe noch weiter recherchiert und mich u.a. in der Rechtsabteilung des ADAC erkundigt. Hier die wesentlichen Punkte:
1. Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.
2. In Deutschland liegt es im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburgverhängt werden.
3. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine ?Gefahrerhöhung? nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.
Weiterführende Informationen gibt es auf unserer Website hinter-dem-horizont.net im Bereich Informationen.
Liebe Grüße
Kim
Zuletzt geändert von kim am 20. Januar 2010 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich hatte bei meinem Motorrad zwei Jahre die HU überzogen (AU nicht, weil keine nötig wegen des Baujahrs), weil ich mal wieder Jahre im Ausland unterwegs war.
Zurück nach Deutschland sollte das Rad verkauft werden und ich habe es stillgelegt bei der Zulassungsstelle.
Diese teilte mir freundlich, aber bestimmt mit, daß sie dieses der Polizei meldet und es eben zu einem Bußgeld kommen wird.
Polizei hat sich dann nach vier Wochen gemeldet. Verfahren wurde engestellt, weil ich glaubhaft machen konnte, daß das Rad wirklich die letzten Jahre nicht bewegt wurde, nichts abgedrückt.
Vielleicht hilft diese Strategie bei Euch auch, wenn Ihr glaubhaft macht, daß das Kfz nicht auf (deutschen) Straßen bewegt wurde.
In diesem Zusammenhang wäre es interessant, wie es bei der Überziehung der AU ausschaut bei den Behörden...
Zurück nach Deutschland sollte das Rad verkauft werden und ich habe es stillgelegt bei der Zulassungsstelle.
Diese teilte mir freundlich, aber bestimmt mit, daß sie dieses der Polizei meldet und es eben zu einem Bußgeld kommen wird.
Polizei hat sich dann nach vier Wochen gemeldet. Verfahren wurde engestellt, weil ich glaubhaft machen konnte, daß das Rad wirklich die letzten Jahre nicht bewegt wurde, nichts abgedrückt.
Vielleicht hilft diese Strategie bei Euch auch, wenn Ihr glaubhaft macht, daß das Kfz nicht auf (deutschen) Straßen bewegt wurde.
In diesem Zusammenhang wäre es interessant, wie es bei der Überziehung der AU ausschaut bei den Behörden...
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Hi there,
Ich bin anno 97 nach 18 Monaten Africa über Türkei, Italien, Österreich wieded nach D eingereist.
Ich hatte das Fahrzeug während der 18 Monate Africa abgemeldet um Vers und Steuern zu sparen, ergo meine Deutschen Nummernschildern waren in D.
Bei Grenzübertritt in die EU war das Kfz in D wieder zugelassen wenn auch nicht wirklich dort, TÜV war zum Einreisezeitpunkt abgelaufen, aber Versicherung war OK. Was soll ich sagen ich bin mit SCHWARZEN nachgemachten Nummernschildern in Ancona von Der Fähre, ich bin mit denselben Mummernschildern über die Ösi Grenze und ich bin mit den selben Nummernschildern nach Deutschland eingereist und ab nach Hause ohne Probleme.
@Kim
schau dass deine Versicherung OK ist der Rest ergibt sich.
Tipp: musst nur nicht versuchen eine Standortbestimmung für dein Carnet an der Grenze zu verlangen, das macht auch deine Zoll oder Polizeibehörde an deinem Wohnsitz.
cheers
globi
Ich bin anno 97 nach 18 Monaten Africa über Türkei, Italien, Österreich wieded nach D eingereist.
Ich hatte das Fahrzeug während der 18 Monate Africa abgemeldet um Vers und Steuern zu sparen, ergo meine Deutschen Nummernschildern waren in D.
Bei Grenzübertritt in die EU war das Kfz in D wieder zugelassen wenn auch nicht wirklich dort, TÜV war zum Einreisezeitpunkt abgelaufen, aber Versicherung war OK. Was soll ich sagen ich bin mit SCHWARZEN nachgemachten Nummernschildern in Ancona von Der Fähre, ich bin mit denselben Mummernschildern über die Ösi Grenze und ich bin mit den selben Nummernschildern nach Deutschland eingereist und ab nach Hause ohne Probleme.
@Kim
schau dass deine Versicherung OK ist der Rest ergibt sich.
Tipp: musst nur nicht versuchen eine Standortbestimmung für dein Carnet an der Grenze zu verlangen, das macht auch deine Zoll oder Polizeibehörde an deinem Wohnsitz.
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- HJ61-Freak
- Beiträge: 5631
- Registriert: 6. November 2007 21:58
- Wohnort: Weiterstadt
Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegen die aktuellen Bußgelder für das Überziehen der Hauptuntersuchung bei LKW, BUsse und anderen Kfz, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen ist, bei mehr als 8 Monaten bei 75 EUR und 2 Punkten.
Bei PKW, Krafträdern etc. beträgt das Bußgeld bei einer Überziehung von mehr als 8 Monaten 40 EUR und es gibt auch 2 Punkte.
Quelle: http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1494/B ... log.htm#13
Gruß
Florian
Bei PKW, Krafträdern etc. beträgt das Bußgeld bei einer Überziehung von mehr als 8 Monaten 40 EUR und es gibt auch 2 Punkte.
Quelle: http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1494/B ... log.htm#13
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
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Hallo zusammen!
Schrebt doch den Heimat TÜV o. ä. per mail an, schildert Eure Situation (Langzeitreise) und vereinbart einen Termin am Folgetag Eurer Einreise nach Deutschland. Mailverkehr ausdrucken und mitführen. Natürlich auf direktem Weg nach Hause fahren.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist Ermessenssache. Ich kann mir keinen vorstellen, der Euch dann eine Anzeige aufbrummt. Wenn Doch, dürfte die im Widerspruchsverfahren eingestellt werden.
Gute Reise!
Schrebt doch den Heimat TÜV o. ä. per mail an, schildert Eure Situation (Langzeitreise) und vereinbart einen Termin am Folgetag Eurer Einreise nach Deutschland. Mailverkehr ausdrucken und mitführen. Natürlich auf direktem Weg nach Hause fahren.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist Ermessenssache. Ich kann mir keinen vorstellen, der Euch dann eine Anzeige aufbrummt. Wenn Doch, dürfte die im Widerspruchsverfahren eingestellt werden.
Gute Reise!
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Interessant. Bislang war es bei mir stets so, dass ich einfach die abgelaufenen Jahre mit bezahlen musste und gut war. Anzeige gabs keine. Teuer wars halt.
Hat sich da was geändert?
Hat sich da was geändert?
Viele Gruesse,
105er
105er
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Hallo Ihr2
Bereits im Tiefen Afrika riecht es nach D- Buerokratie und ich habe Heute schon Mitleid mit Euch 2en nach so langer Zeit und " FREIHEIT " sich wieder in der EU Buerokratie zurecht zu finden !!!!!:asthanos:
Aber in der Not gibts ja das Flugezeug um schnell mal ein Bischen Jeffreys Bay zu haben
Greusse von P+M
Bereits im Tiefen Afrika riecht es nach D- Buerokratie und ich habe Heute schon Mitleid mit Euch 2en nach so langer Zeit und " FREIHEIT " sich wieder in der EU Buerokratie zurecht zu finden !!!!!:asthanos:
Aber in der Not gibts ja das Flugezeug um schnell mal ein Bischen Jeffreys Bay zu haben
Greusse von P+M
Paul
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@ 105er
wie gesagt, Owi Recht ist Ermessenssache. Es muss sich einer bewogen fühlen, die Anzeige schreiben zu wollen, der dann folgende Ablauf ist Standard.
In Deinem Fall, Glück gehabt, geniessen, demnächst Termine möglichst einhalten, Alles wird gut!
wie gesagt, Owi Recht ist Ermessenssache. Es muss sich einer bewogen fühlen, die Anzeige schreiben zu wollen, der dann folgende Ablauf ist Standard.
In Deinem Fall, Glück gehabt, geniessen, demnächst Termine möglichst einhalten, Alles wird gut!
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