Gewitterschäden am Fahrzeug

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netzmeister
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Gewitterschäden am Fahrzeug

Beitrag von netzmeister »

Hagel, Sturm, Hochwasser – wer zahlt bei zerschlagenen Autoscheiben oder zerbeulten Motorhauben? In diesem Fall tritt die Kfz-Teilkaskoversicherung ein. Diese greift auch bei Sturmschäden durch ausgerissene Äste oder herabgefallene Dachziegel. Allerdings hat die Teilkaskoversicherung auch bei Unwettern ihre Grenzen, erklärt der ADAC.

Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen, oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmt Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“, zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Schäden nach einem Unwetter sollten Autofahrer in jedem Fall umgehend bei ihrem Versicherungsunternehmen melden. In der Regel findet bei der Teilkasko keine Rückstufung statt. Auf keinen Fall sollte ohne Absprache mit dem Versicherer ein Gutachter bestellt oder der Schaden repariert werden. Der Versicherte könnte in diesem Fall auf den Kosten sitzen bleiben, weil der Versicherer das Weisungsrecht hat. (ampnet/nic)
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Feldi
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Re: Gewitterschäden am Fahrzeug

Beitrag von Feldi »

netzmeister hat geschrieben:Auf keinen Fall sollte ohne Absprache mit dem Versicherer ein Gutachter bestellt.....werden.

Hmmm, bis jetzt war's doch imer so, daß die Versicherung lieber Ihren eigenen Gutachter schickt (warum wohl? :wink: ), aber einen anderen vereidigten Sachverständigen nicht ablehnen kann und auch die anfallenden Gutachterkosten tragen muß. (...oder ist das nur bei Haftpflicht so?)
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HJ61er
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Re: AW: Gewitterschäden am Fahrzeug

Beitrag von HJ61er »

Hi Feldi,

nur bei der Haftpflicht kann sich der Geschaedigte einen eigenen Gutachter suchen.

Gruss
Matthias

gesendet mit tapatalk
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netzmeister
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Re: Gewitterschäden am Fahrzeug

Beitrag von netzmeister »

Wahnsinn, wie aktuell das plötzlich wird, oder? Gestern hat der Hagel bei einem Bekannten im Schwäbischen nicht nur Dachfenster, Oberlichter und Photovoltaik zerschlagen, sondern auch die draußen geparkten Fahrzeuge. Blech, Scheiben, alles hinüber.
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WolfgangK
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Re: Gewitterschäden am Fahrzeug

Beitrag von WolfgangK »

Tja, mein Hilux mit 4.000km auf der Uhr ist ebenso wie zwei andere Fahrzeuge seit gestern auch ein Fall für die Versicherung.

Dazu die Schäden am Haus (Dachfenster, zerschossene Rolläden, verdellte Dachrinnen) und jede Menge 'Einschusslöcher' am Putz, wo Hagelkörner handtellergrosse Stücke abgesprengt haben.... so was hatte ich vorher noch nie gesehen. Renovieren ist angesagt.

Hier in der Gegened (RT/TÜ) sieht aber wohl jedes Fahrzeug, das im Freien stand, so aus. Viele mit kaputten Heck- oder Seitenscheiben, alle aber mit Dellen-Design.

Einen Nachweis vom Wetteramt braucht man da wohl kaum noch.....

Wolfgang

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quadman
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Re: Gewitterschäden am Fahrzeug

Beitrag von quadman »

...heute morgen war Schlange stehen angesagt bei der Versicherung. Da fragt keiner mehr nach Nachweisen...

Ist auch doof, wenn Eisklumpen so groß wie Tennisbälle vom Himmel plumpsen. Zum Glück konnte ich das Auto in letzter Sekunde in die Garage fahren :shock:

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