Wie immer,
Hunde polarisieren, Geländefahrzeuge polarisieren....
Natürlich isses klar, dass ich die (festen) Hinterlassenschaften meines Hundes weg mache und natürlich isses klar dass ich mit ihr nicht auf nen KiSpi gehe weil alles kann ich nicht weg machen.
Wenn ich im Wald und auf der Heide mit ihr unterwegs bin uns es kommen andere Menschen, leine ich sie an (ok, natürlich ist sie im Wald immer angeleint
).
Ich habe sehr gute Kontrolle über sie und wenn ich daneben stehe macht sie, zB einem Hasen, keinen Schritt hinterher! (Vor Rehen und größeren Tieren hat sie sowieso Angst
)
Menschenmengen sind ein ganz anderes Thema, da sie kein Stadtkind ist wird sie nervös bei vielen Leuten.
Wenn ich es sowas nicht vermeiden kann kommt sie an die Leine, dafür kenne ich sie zu gut. Punkt.
Auch nehme ich sie nicht mit auf Treffen, siehe Menschenmengen....
Ein Halter sollte seinen Hund kennen, beherrschen und sich zu einem gewissen Grad auch auf ihn einstellen. Wenn der Hund im Zelt die ganze Nacht anschlägt kann ich den Hund halt nicht mitnehmen zum Zelten.
Wenn der Hund (frei erfunden) alles rammelt was sich in den Weg stellt kann ich ihn halt nicht mitnehmen.
Ich kann einen Hund bis zu einem gewissen Grad erziehen, aber auch ein Hund hat eine Persönlichkeit und wenn die nicht geeignet ist für bestimmte Aufgaben kann ich dem Hund diese Aufgaben eben nicht stellen.
Wie überall greift hier Artikel 2 im Grundgesetz.
Was auch bedeutet: Über eine Wiese die mir nicht gehört oder für die ich keine Erlaubnis besitze fahre ich nicht.
Ich bin erstaunt, dass sich hier im Forum über Artikel 2 überhaupt eine Diskussion entwickelt hat.
Tim Limmer
Schöneck
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)