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Guten Morgen!Wir besitzen auch einen Wohnwagen, deshalb habe ich mich auch mit dieser Thematik auseinandergesetzt oder auseinandersetzen müssen... Viele Infos dazu finden sich auch im Pickupforum unter http://www.pickuptrucks.de, kann man auch so mitlesen, ohne registriert zu sein. Nur mal so als Gedanke, falls die Infos hier nicht erschöpfend sind...
Ich habe mir einen Wisch ausgedruckt, in dem die Ausnahmeregelung steht, daß man eben an Sonn- und Feiertagen mit einem Anhänger fahren darf, wenn es sich z.B. um einen Wohnwagen oder einem Anhänger zu Sportzwecken handelt. Sollte ich kontrolliert werden, hoffe ich, daß dieses Papier ausreicht. In meinem Bekanntenkreis hatte noch keiner der Pickupfahrer Probleme. Ein Vereinskamerad wurde mit seinem Dodge Ram und aufgesattelten Wohnkabine angehalten + Anhänger mit einem Jeep drauf. Da er aber keine LKW-, sondern Wohnmobil-Zulassung hat, reichte das den Beamten und er konnte sofort weiterfahren.
Vor dieser Regelung habe ich mir immer eine Ausnahmegenehmigung besorgt, die zwischen 20 und 30 Euro kostet, je nach Amt und Region. Es gab auch Jahresausnahmegenehmigungen, die kosteten um die 120 Euro. Für Wohnwagen ist dies aber nicht mehr nötig.
Ich hatte auch schon mehrmals einen Anhänger im Schlepptau, auf dem der Gelände-Suzuki meines Vereinskameraden aufgeladen war und wir im Offroadcamp Südheide oder in Karenz waren. Auf der Heimfahrt hat uns mehrmals die Polizei überholt, Interesse an unserem Gespann zeigte keiner. Für aufgeladene Autos, die nur zu Sport- und Trialzwecken dienen, gilt diese Ausnahme ja auch.
Gewerblich genutzte Anhänger dürfen auch weiterhin an Sonn- und Feiertage nicht bewegt werden.
Viele Grüße aus der Oberpfalz, Jürgen






