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TimHilux hat geschrieben:Xander.1989 hat geschrieben:Ich meine das so ziemlich alles verboten ist was leuchtet
Genau, Lichter müssen eine Kennzeichnung haben und paarweise angebaut werden. Drei Lichter nach vorne sind Schienenfahrzeugen vorbehalten.
Ich finde es lustig daß das für LKWs anscheinend nicht gilt.
Was mir (immer häufiger) nachts entgegen kommt spottet JEDER Beschreibung.
Fahrende Christbäume wäre wohl noch untertrieben.
Zu den eh schon zahlreich vorhandenen Scheinwerfern, Spots und diverser "Tagfahr"-LED leisten kommen noch Dachscheinwerfer mit denen Batman sein Logo auf den Himmel projizieren könnte, Neon Namenschilder und (der letzte Schrei) unglaublich grelle LED Logos diverser LKW Hersteller oder/und christlicher Symbole in der Kabine die sich regelrecht in deine Netzhaut brennen.
Aber wehe dem der ein beleuchtetes Toyota Emblem im Kühler hat