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@MarcMail ist raus, sry, war ein paar Tage unter meinem Toyo eingeklemmt
@ alle anderen
Ich bin kein Gesetzestextstudierer!, sry, wenn ich fehlerhafte Aussagen gemacht habe.
Radumfänge, -höhen und -breiten entnehme ich meiner Michelin-Bibel.
Fakt ist, dass der 60er in D mit sowohl 205/16 auf Tiefbettfelge und 7,50 16 auf Sprengringfelge ausgeliefert wurde, richtig?
Mein Kenntnisstand ist der, dass ein PKW (!) Tacho 7 v.H. voreilen muss (bei Zulassung bzw. Erteilung der Betriebserlaubnis beim/vom KBA), mag sein, das das überholt ist, hilft aber bei mancherlei Diskussionen mit den Kitteln.
Wenn Änderungen der Reifengrössen geprüft und eingetragen werden sollen, darf der Endzustand nicht dazu führen, dass der Tacho WENIGER als die TATSÄCHLICHE Geschwindigkeit anzeigt, ggf. muss der Wagen dafür abgerollt werden, wie ein LKW bei der Tachoprüfung.
Wir lassen hier mal die erforderlichen lichten Abstände vom Rad/Reifen zur Karosserie/Rahmen ausser Ansatz. Wir lassen auch mal aussen vor, ob der Antriebsstrang in der Lage ist, die Reifengrösse vernünftig zu bewegen. Es geht ja nur um die Eintragung, oder?
Vlt. kann ja jemand die wirklich aktuelle und verbindliche Gesetzeslage hier reinschreiben, wenn's dann irgendwie geht, auch bundesweit gültig (StVZO ist m.W nach Bundesgesetz).
Wäre dankbar, Grüsse, Werner