9.00x16

Power is nothing without control!
Antworten
mak
Beiträge: 48
Registriert: Mi 5. Dez 2001, 01:14

9.00x16

Beitrag von mak »

Hi,

bin verwirrt.
Habe zufällig im Fahrzeugbrief rumgelesen, siehe da: für meinen PZJ75 wurde am 27.3.95 eingetragen:
"9.00R16 a. Org-Felge 5 1/2Jx16 od. 6Jx16 in Verbindung mit Tacho-Adapter, ohne weit. Aufl. od. Beschr."
Das Ganze ist aber wieder durchgestrichen und am 10.10.96 hat derselbe Dipl.-Ing. die Streichung ohne weitere Erläuterung bestätigt.
War bisher der Ansicht 9.00x16 würden nie eingetragen werden. Kann ich die Streichung wieder "entstreichen" lassen? Wo's doch schon mal drinstand?

Grüße
Martin

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Sandfisch
Beiträge: 457
Registriert: Do 21. Jun 2001, 10:51
Wohnort: Wilder Westen

9.00x16

Beitrag von Sandfisch »

Ei Martin,

Warum fragst Du uns??? Du hast doch den Namen von dem Ingenieur. Warum fragst Du ihn denn nicht??? Hast Du Angst vor ihm???

Ich wäre jedenfalls interessiert seinen Kommentar von Dir zu erfahren!
Grüsse vom "HTF" - Trockenfischteich
(voll mit "Holy Transmission Fluid" = Gelber Quarzsand vom Feinsten)
O;-))=

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
sven
Beiträge: 288
Registriert: Mo 4. Jun 2001, 08:16

9.00x16

Beitrag von sven »

ich würde es auch gerne wissen


sven

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
mak
Beiträge: 48
Registriert: Mi 5. Dez 2001, 01:14

9.00x16

Beitrag von mak »

Ich würd ihn ja schon fragen, aber der Herr hat leider seine Tel. Nr. nicht dazugeschrieben. Nee, im Ernst, bevor ich mit beamtenähnlichen Wesen verhandle würde ich lieber wissen, welche rechtliche Grundlage für das Rückgängigmachen einer Streichung besteht. Vielleicht weiss das ja jemand hier. Manche haben ja schon aus beruflichen Gründen einen regelmäßigen Umgang mit solchen Stellen.
Führn die TÜVler eigentlich eine Aufstellung, Datenbank o.ä. über Ihre Entscheidungen, Eintragungen usw. oder ist das einzige Dokument das hierüber existiert, der Eintrag in meinem Brief?

Fragt sich
Martin

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
RaBe
Beiträge: 107
Registriert: Di 18. Sep 2001, 22:49
Kontaktdaten:

9.00x16

Beitrag von RaBe »

...irgendwie fühle ich mich persönlich angesprochen *fg*.

Hallo Martin & der Rest,

hier die Auskunft des TÜV BW:

Eine Streichung der Rad-/Reifenkombination kann vorgenommen werden, wenn erneut andere Reifen eingetragen werden und hierbei z.B. das Tachoritzel wieder geändert wird.

Eine Wiedereintragung der ehemaligen Freigabe erfolgt regelmäßig nur unter Vorlage des damaligen TÜV-Berichtes ohne weitere Prüfung. Sind diese Unterlagen nicht mehr auffindbar oder werden nicht beigebracht, kommt es zu einer erneuten Abnahme durch den TÜV. Durch die ehemalige Eintragung hat man es da zwar etwas leichter, der Prüfer darf diese aber offiziell nicht als Grundlage für seinen Bericht nehmen sondern muss sich an den aktuellen Richtlinien orientieren. Wir wissen ja wohl, was das heissen kann...

Du wirst also nicht umhin kommen, den Ingenieur zu kontaktieren und um Aufklärung bzw. die Altunterlagen zu  bitten.

Gruß.
RaBe
http://www.admer.de

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Antworten

Zurück zu „Reifen & Felgen / Tires & Rims“