Hallo, ich habe mal etwas recherchiert. Es gab wohl zum 1. Jan. 2013 eine Novellierung des KraftStG. Einen Überblick über die Komlexität des Sachverhaltes zeigt dieser Beitrag:
Da blickt wohl nur noch ein RA durch. Man beachte auch die Formulierung "vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut", was die "Umbauten" wohl erschwert / erschweren soll.
Ich vermute mal was ganz anderes dahinter, Alle wollen doch saubere Luft, besonders in den Innenstädten, Es soll der Verkauf von neuen Autos angekurbelt werden (besonders deutsche Hersteller -siehe Schreiben Bundeskraftahramt http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dies ... 37029.html) Fast alle jetzt angeschriebenen dürften ja Euro 4 oder schlechter haben. Gerade diese Fahrzeuge sind jetzt ja nicht mehr erwünscht... Somit könnte man ja die Steuerbescheide anpassen, um die Leute besser zu motivieren sich einen neuen Umweltfreundlichen VW zu kaufen. Es gibt dafür ja auch extra die Umweltprämie.... Zumindest ist das mal mein Gedankengang dazu...
2. Das KraftStG wurde in seiner neueren Fassung (vermutlich zum 1. Januar 2013) in §18 KraftStG um den Absatz 12 ergänzt. Und hier liegt das Übel: § 18 Übergangsregelung (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden. (!! Und § 9 Absatz 1 Nummer 2 ist die Besteuerung nach Hubraum.)
Hier noch der §2 (2a) in der alten Fassung vom 1. Juli 2010, auf den verwiesen wird, der aber jetzt weggefallen ist: (2a) Als Personenkraftwagen gelten auch: 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen; 2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten; 3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Hier etwas interessantes. Es geht um eine abgewiesene Petition in 2014. Bitte bis zu Ende lesen, interessant ist die Argumentation der Ablehnung. Man will eben die alten Autos wegkriegen
Zuletzt geändert von RFischer am Sa 22. Dez 2018, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
Tanki hat geschrieben:Ich vermute mal was ganz anderes dahinter, Alle wollen doch saubere Luft, besonders in den Innenstädten, Es soll der Verkauf von neuen Autos angekurbelt werden (besonders deutsche Hersteller -siehe Schreiben Bundeskraftahramt http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dies ... 37029.html) Fast alle jetzt angeschriebenen dürften ja Euro 4 oder schlechter haben. Gerade diese Fahrzeuge sind jetzt ja nicht mehr erwünscht... Somit könnte man ja die Steuerbescheide anpassen, um die Leute besser zu motivieren sich einen neuen Umweltfreundlichen VW zu kaufen. Es gibt dafür ja auch extra die Umweltprämie.... Zumindest ist das mal mein Gedankengang dazu...
... ich habe Euro 5 und vor 2,5 Jahren erstmal beim Kauf Euro 10.000,- USt. bezahlt. Dafür spar ich ja jetzt umso mehr
Nicht mehr als 3 Sitzplätze in Feld S.1 UND / ODER nix, gar nix in Feld 22 (dawo Felgen, Bullenfänger, Leuchtweitenregulierung...) mit Verweis auf S.1 wie: "ww 4-6 Sitzplätze" oder "mit 4 klappbaren Sitzbänken" oder "zulässige Sitzplatzanzahl beachten" wenn, dann wieder "anderes Fahrzeug" UND bitte, bitte nix schreiben, geht nach Eintragung beim Verkehrsamt automatisch. - so FA.
Leider keine Reaktion auf die "Laufzeit" der Briefe nach Festsetzung der Steuer.
DC musst Du auf PickUp (BE) umschlüsseln lassen.....
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
Mit der BE geht nicht bei jedem. Wollte mein Prüfer auch von sich aus machen als ich ihm die Sachlage geschildert habe. Hatte irgendwas mit der Art der Zulassung zu tun.
Habe meinen Hilux jetzt auf dem Papier zum Zweisitzer gemacht und gleich in die Papiere eintragen lassen. Mal gucken wie die Herren vom Zoll reagieren.
Toyota Hilux XtraCab 2,5l, OME, 265/70R16 auf CW8x16", 31x10,5 auf 7x15 Serienfelgen,