Hallo Buschfreunde
Ich habe mich nun ein bisschen informiert und durch ein hin und her schreiben mit dem StvA. einiges abgeklärt.
Ganz genau haben/konnten sie es mir aber auch noch nicht gesagt aber vielleicht kann wer hier mir sagen, ob ich auf dem richtigen Weg bin.
Die Felgen die ich gerne hätte, bzw. das Gutachten dazu, dass passt und das StvA sagt auch, dass die so in ordnung ist.
Nur is es ein Hin und Her mit den "gesetzlichen" Richtlinien.
PDF habe ich angehängt.
Das StvA sagte mir: Dokumente, Felge und Fahrzeug müssen zusammenpassen plus die gesetzliche Vorgaben müssen Eingehalten werden. z. B. ET Änderung von Max. 1% pro Felge oder 2% pro Achse.
Die 1% resp. 2% gehen von der Originalen Spurbreite aus, mit den Originalen Felgen aus der Typengenehmigung.
Siehe Punkt. 4.1
Z.B. Original Spurbreite 1300 mm / 13 mm Einpresstiefenänderung möglich pro Rad.
Ok, ich habe mal geschaut:
Original gibt es 2 Möglichkeiten bei dem Hilux: Nach Typ und Toyota Handbuch ist folgendes OEM:
Reifen 205/16 mit 6 Zoll und ET 35 Felge Spurweite 1440mm
Reifen 255/70/15 mit 7 Zoll und ET 8 Felge Spurweite 1470mm
![Bild](https://www.bilder-upload.eu/upload/4b7ab4-1586504438.png)
Dann geh ich davon aus, dass sich die Spurweite nicht mehr als 2% ändern darf, ohne spezielle Prüfung.
Da mit den 255 Reifen eine Spurweite von 1470mm erlaubt ist, habe ich mit dem Wert und der ET von 8 auf 0 von den Rädern mal gerechnet und das gab folgendes:
![Bild](https://www.bilder-upload.eu/upload/4fced8-1586504536.png)
Das würde eine Abweichung der Spurweite von 1.1% ausmachen, was ja in den 2% liegen würde.
Das heisst mit der Grösse 8x16 oder 7x16 Zoll Felge mit ET 0 müsste das Gutachten reichen und ich kann die Felgen so kaufen und falls Grundlegende Sachen wie nicht streifen im Radkasten etc. passen auch eingetragen werden?
Bin ich da auf dem richtigen Weg?
Gruss