Emissionen beim GRJ

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_Malte_
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Re: Emissionen beim GRJ

Beitrag von _Malte_ »

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Schön erklärt. Das sind doch schon mal gut verständliche Aussagen, die auch dem Themenersteller dienlicher sind als erst mal ein Biss in die Wade.
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cgrab
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Re: Emissionen beim GRJ

Beitrag von cgrab »

Lieber "HJ61 Freak", das ist eine für mich sehr interessante Aussage. Ein jedes Fahrzeug, das irgendwo in der Welt vor dem Stichtag des Inkrafttretens einer Abgasnorm zugelassen war, muss also nur die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültige Norm erfüllen, um in Deutschland (der EU?) zulassungsfähig zu sein. Ein, sagen wir 2012 in z. B. Südafrika zugelassenes Fahrzeug kann also 2020 in Deutschland angemeldet werden, wenn es die deutschen Abgasvorschriften aus 2012 erfüllt?
Gibt es dazu irgendwelche Verordnungen oder Ähnliches? Wenn das zutrifft, würde es mir, und wahrscheinlich anderen Forumsmitgliedern, einiges an Sorgen und Kopfschmerzen ersparen.

Vielen Dank im Voraus
Christoph

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BJ Axel
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Re: Emissionen beim GRJ

Beitrag von BJ Axel »

Das ist jetzt aber nichts Neues - wie sonst wären auch Zulassungen von importierten Oldtimern möglich.
Allerdings ist es schon manchmal schwierig nachzuweisen, daß z.B. die Afrika- oder USA-Version eines 2012er Fahrzeuges die EU Abgas- und Zulassungsvorschriften aus 2012 einhält.
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HJ61-Freak
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Re: Emissionen beim GRJ

Beitrag von HJ61-Freak »

Hierzu ein link zum TÜV-Süd:

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... -gutachten

Wörtlich heißt es dort:

Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften geprüft. Hier geht es unter anderem um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen und so weiter. Dabei sind die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.

Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 21 Abs. 1 StVZO i.V.m. § 19 Abs. 1 StVZO sowie den dort genannten umfangreichen EG-VO und EG-Richtlinien.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Forstbetrieb
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Re: Emissionen beim GRJ

Beitrag von Forstbetrieb »

HJ61-Freak hat geschrieben:Soweit ich weiß, werden sämtliche Fahrzeuge, die die genannten Anbieter verkaufen, im Wege der Einzelabnahme zugelassen, also keine Betriebserlaubnis für mehrere gleichartige Fahrzeuge vergeben oder der Umrüstsatz bzw. die Software mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis versehen. Das bedeutet, das jedes einzelne verkaufte Fahrzeug einen kompletten Abgastest (nicht zu verwechseln mit der regelmäßig durchzuführenden Abgasuntersuchung) durchlaufen und bestehen muss. Deswegen auch die hohen Aufpreise bei diesen Anbietern. Die Möglichkeiten für so kleine Anbieter, bei diesem Abgastest zu schummeln, sind gleich Null, da wird richtig streng geprüft.

Derjenige Anbieter, der die Fahrzeuge ohne Umbau oder Umprogrammierung für Einhaltung der EURO 6d Temp. zulässt, wird sehr wahrscheinlich Fahrzeuge mit Tageszulassung vor dem Beginn des Stichtages für die EURO 6d Temp.-Norm verkaufen. Dabei muss die Tageszulassung nicht einmal innerhalb der EU, also dem Geltungsbereich der EURO6d Temp.-Norm erfolgt sein, sondern es reicht z.B. auch eine derartige Tageszulassung in den UAE aus.

Gruß

Florian



Also so wie ich das gemäß 2007/46/EG - Anhang 4, Anlage 2 verstehe muss nicht jedes Fahrzeug zur Abgasmessung.
Solange der Typ und die grundlegenden Merklmale übereinstimmen können auch andere Fahrzeuge damit zugelassen werden.
Hilux 2.8 DC Invincible, Ironman Fahrwerk, Spurplatten, BFG KO2 265/65R18, Rockslider
Land Cruiser GRJ76 (im Aufbau)

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Nizzacruiser
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Re: Emissionen beim GRJ

Beitrag von Nizzacruiser »

@ Malte , da hat mich jemand verstanden, Danke. Jetzt kommt Schwung in die Diskussion.
GRJ 78 Basic Facelift 2
PZJ 75 mit Kabine Alligator Mobiles

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HJ61-Freak
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Re: Emissionen beim GRJ

Beitrag von HJ61-Freak »

Forstbetrieb hat geschrieben:Also so wie ich das gemäß 2007/46/EG - Anhang 4, Anlage 2 verstehe muss nicht jedes Fahrzeug zur Abgasmessung.
Solange der Typ und die grundlegenden Merklmale übereinstimmen können auch andere Fahrzeuge damit zugelassen werden.

Die zitierten Normen gelten nur für die Erlangung einer EG-Betriebserlaubnis für Fahrzeug in Kleinserienherstellung. Die hier angefragten LCs werden aber nicht durch die Anbieter am Deutschen Markt hergestellt, sondern von Toyota in Großserie für den Weltmarkt exklusive Europa. Die deutschen Anbieter haben lediglich eine technische Vorrichtung entwickelt oder eine Möglichkeit gefunden, um einzelne dieser Neufahrzeuge innerhalb der EU zuzulassen. Diese Zulassungen erfolgen nicht im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, sondern nach nationalen Zulassungsrecht, in Deutschland als Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Folglich ist jedes dieser Fahrzeuge einem Abgastest zu unterziehen und dessen Bestehen im Rahmen der Begutachtung nach § 21 StVZO festzustellen.

Theoretisch könnten solche Anbieter für ihre technische Einrichtung zur Wahrung der aktuellen Emissionsvorgaben auch eine eigene EG-Betriebserlaubnis erwerben. Damit könnte dann nach Einbau der Technik und dessen Nachweis über ein Teilegutachten oder eine ABE die Zulassung in der EU erfolgen. Die Vergabe einer EG-Betriebserlaubnis für derartige Teile ist aber, wie auch die Vergabe für Klein- und Großserienhersteller u.a. an konkrete Vorgaben bzgl. der Einhaltung von Produktionsstandards geknüpft, deren Umsetzung sich bei derartig kleinen Stückzahlen finanziell nicht rechnet.

Gruß

Florian
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