Warum besorgt man sich da nicht einfach ein kleines 1-2 Mann Zelt? Das wiegt 1,5-2kg und hat die Größe von einer 1,5l Flasche... Nicht mal geschenkt würde ich mir sowas auf's Moped zimmern
Das muss ein APP-Entwickler sein ... die bauen immer so dolles Zeug!
Jetzt weiss ich was ich immer vermißt habe: Hütte auf 2 Rädern.
Freue mich schon auf das "Helau", wenn demnächst so ein "Hipster" auf einem Motorrad-Meeting aufläuft. Motorrad sieht meist dann sowieso schon aus wie ein Tannenbaum ... alles blinkt ... und der Vogel fragt: "Wieviel Öl muss in mein Mopped? Weiss das hier einer?" *rofl* AW: Nimm Google!
Abgesehen davon dass das Moped schon gut stehen muss wenn ich mich im Schlaf hin und her werfe täts mir auf den Geist gehen dass mir beim Gasgeben der Arsch zu weg geht. (Oder war das nur eine aggressive Fahrweise für das Video )
Alles in Allem tät ich dann doch ein Zelt nehmen, oder wenn es so richtig Auftragen soll einen Swag auf Stelzen (zB Jettent Bunker oÄ)
Was ich mir auch klasse vorstelle ist rückwärts rangieren, aber dafür gibts sicher einen elektrischen Rückwärtsgang mit ParkDistanzControl ...
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
timo cr hat geschrieben: Aber garantiert spassig bei Seitenwind,sind immerhin gute 2 Quadratmeter Angriffsfläche. ....................................
Der will doch bis Feuerland runter. Ohne zusätzlichen Stützbügel fällt der sicher im Schlaf um bei diesen Windverhältnissen. Bei Seitenwind sicher auch etwas speziell zu fahren.
motravel hat geschrieben:Hier noch etwas für die "Holländer" unter uns ... Min.: 4:25
Nur leider wieder nicht in Deutschland. Du bekommst das Teil gar nicht durch den TÜV und außerdem in Deutschland: Motorrad mit Anhänger = 60 km/h
Bei 100 km/h auf der Autobahn macht das: 240 EU, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Ausnahme! Für ein Motorrad mit Anhänger gilt außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h (vgl. §§ 3 Abs. 3 Nr. 2bb, 18 Abs. 5 Nr. 2a StVO).