Hallo Rainer,
keine Sorge, ich zumindest fühle mich nicht angegriffen
. Du hast ja nicht ganz Unrecht. Auf der sicheren Seite ist man nur mit Teilegutachten oder ABE. Aber wie auch in anderen Umrüst-Thread's zu lesen, kommt es auch immer auf den jeweiligen Prüfer an, egal ob TÜV oder Dekra. Ob die dann evtl. entgegen den eigenen 'Anweisungen' handeln:
.
In einem allgemeinen Merkblatt vom TÜV-Süd steht u.a.:
"Reifen & Felgen / Welche Vorgaben muss Ihr Fahrzeug erfüllen?
- Auf Ihrem Fahrzeug müssen Felgen & Reifen laut Gutachten (bezogen auf Marke, Typ und
Ausführung Ihres Fahrzeuges) montiert sein
-
In speziellen Fällen, bei denen nur ein Festigkeitsnachweis vorhanden ist, können wir eventuell eine
Einzelabnahme mittels Vergleichsgutachten durchführen."Daher dürften, wenn wie in meinem Fall (Teilegutachten 8x17-Namib-Felge) die 'neue' Felge eines anderen Herstellers genau die gleichen Eckdaten hat (Größe, ET, Lochkreis, Durchmesser Mittenloch) und zudem die Tragfähigkeit und der zulässige Abrollumfang nicht mehr als max. erlaubt abweicht, die Karten nicht schlecht stehen, dass die 'neue' Felge, auch wenn nur ein Festigkeitsnachweis vom Hersteller vorliegt, abgenommen wird.
Grüße
Uwe