Kfz-Steuer Mai 2005

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
moritz
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Kfz-Steuer Mai 2005

Beitrag von moritz »

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Quote: from PeterM on 12:54 am 16. Jan. 2005
......Nach gewohntem nationalen Recht/nationaler Judikatur gibt es PkW, die keine sind, aber auch nichts anderes. Warum? Zum ersten hat der gestrichene §23 Abs. 6 StVZO hat dies nahegelegt, da war alles unter 2,8t  "als PkW zu bezeichnen", Umkehrschluß des BFH: alles darüber eben nicht.
Zum anderen spricht auch die Forderung nach Ladeschutzvorrichtungen in Fahrzeugen zur Güterbeförderung - national - gegen einen Wechsel M zu N.
.....


Peter,

existierte nicht die Definition der PKW in der STVZO nur in diesem Absatz 6a, so daß sie selbst inzwischen entfallen ist? Also die STVZO augenblicklich ohne Definition ist? Dies könnte auch kaum auf Dauer so bleiben.

Bei der Ladeschutzvorrichtung fürchte ich, es sei kein Argument, sondern umgekehrt ggf. Aufgabe des Halters, eine anzubringen.
Solche Dinge meinte ich mit "... sich... Richterrecht aussetzen".
So wie Trikes bei 400Kg steuerlich inzwischen unterschieden werden, oder die schnellen Lieferwagen je nach Ausrüstung evtl. doch LKW-Behandlung erleiden werden, muß man kalkulieren, evtl. noch anderen Konsequenzen genügen zu müssen. Solange niemand die verkehrsrechtliche Einstufung anzweifelt - ok. Wenn man aber sich selbst um entsprechende Eintragungen bemüht, riskiert man, daß schlimmstenfalls, wenn sachdienlich ;) , diesbezüglich Konsequenz entwickelt wird.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, daß noch überhaupt nicht sämtliche Folgen dieser Streichung auf dem Tisch liegen.


(Edited by moritz at 19:16 am 16. Jan. 2005)
Grüße vom Möchtegern-Sowjet
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Beitrag von Onkelchen »

Boh ey.
Geht ja gerade rund !

Falls Greenbee noch mitlesen sollte (wovon ich ausgehe):

Punkt 7 Deiner Ausführungen finde ich sehr treffend. Dürfte wohl der beste Ansatzpunkt für Deine weitere Arbeit sein.


Und ansonsten:

Suche tatkräftige Hilfe (mgl. mit Hebebühne) um meinen über 20 Jahr alten und seit über 10 Jahre klassifizierten "LKW geschl. Kasten" wieder richtig fit zu machen, sodass er mindestens noch solange läuft, bis die ganze Angelegenheit wegen der bereits laufenden Diskussion über die Neuverteilung der Steuerarten und der evtl. Abschaffung der KFZ-Steuer hinfällig wird.

Viele Grüße
Onkelchen
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greenbee
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Beitrag von greenbee »

Tach auch,

hab mich durchgesetzt und darf den AF wieder machen!

Mehr dazu - wenn ich Zeit habe

Gruß Stefan
greenb

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Onkelchen
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Beitrag von Onkelchen »

Quote: from greenbee on 16:49 am 17. Jan. 2005
Tach auch,

hab mich durchgesetzt und darf den AF wieder machen!

Mehr dazu - wenn ich Zeit habe

Gruß Stefan




KLASSE !!!
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Trieze
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Beitrag von Trieze »

@ all
was ist mit den DoKa LUXEN was kann man (n) da machen hat da vieleicht einer von euch mal einen Vorschlag ?????? BITTE ich will ihn nicht Verkaufen !!

Patrick
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greenbee
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Beitrag von greenbee »

Moin,

für die DOKA  PU gibt es in der nächsten Ausgabe der 4 Wheel Fun eine Lösung

Stefan
greenb

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Trieze
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Beitrag von Trieze »

@greenbee

Danke Danke Danke !!!!
man soll die Hoffnung nieeeee aufgeben oder ???

Patrick
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PeterM
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Beitrag von PeterM »

Hallo Moritz,

scheint zwei Denkschulen zu geben: Die einen finden einen recht plausiblen Weg, holen tief Luft und rennen dann los - bleibt das Ziel stehen, ist alles ok, bewegt es sich...wir aus gut gemeint das Gegenteil von gut.
Die anderen nehmen sich mehr Zeit, achten auf Fallen am Wegesrand und könne die Richtung korrigieren - im worst case (aus Sicht der Sprinter) sind sie nur später am Ziel.
Und mangels Durchführungsbestimmungen haben wir Zeit. Daß wir momentan die einzigen Vorsichtigen sind, ok, also ich halt's aus.

ad Netzi: Wie "LkW-ig" mögliche (weitere) Strategien sind, soll m.E. diskutiert werden und dazu läßt sich die Wartezeit sinnvoll nutzen - wenn Du willst, in einem eigenen Tread.

Zur Abgrenzung im nationalen Zulassungsrecht:
Stärkstes Instrument des TÜV ist derzeit wohl die Forderung nach Laderaumlänge übe der Hälfte der Gesamtinnenraumlänge, mal salopp formuliert. Aber: Genau das wird unter Anwendung des EU-Rechts schwer haltbar sein, die Union rechnet nach Nutzlastverteilung, und ich habe läuten hören, daß der TÜV sich auf die Position "Laderaumlänge gilt bei Umtypisierungen" zurückziehen wird, wenns hart auf hart geht. Heißt: Wer mit LkW-Gutachten kommt, hat gute Chancen, alles als LkW zugelassen zu bekommen, was er nur argumentieren kann.

Next Step: Argumentieren womit?
Schauen wir uns das europäische Umfeld an:

In NL gibt es Laderaummindestmaße (Jan-Willem, bitte um Details), das führt zu den erhöhten Kunststoffdachaufsätzen.
In Belgien reicht offensichtlich die Erklärung des Importeurs "ich halte das für einen LkW" - da war das gewöhnliche 3-sitzige Buschtaxi LkW Kasten - ohne irgenwas drinnen.
In Österreich sind Ladeschutzgitter zum Passagierraum und auf den Seitenscheiben bzw. verblechte Seiten ausreichend, max. 7 Sitze lt. EU-Recht, wenn dann noch abtrennbarer Laderaum bleibt, die Nutzlastformel kommt in den veröffentlichten Erlässen vor, sagen wir also, EU-Recht umgesetzt.

Mit der Bitte um Ergänzungen aus anderen Staaten,
Peter

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greenbee
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Beitrag von greenbee »

Tach @ All,

So – AF ist also wieder freigegeben. Nur ist das Ganze „etwas“ bürokratischer geworden, schließlich leben wir in Deutschland.

Grundsätzliche Vorraussetzung für AF ist eine Änderung am Aufbau, da ein Fahrzeug nur mit einer Änderung neu klassifiziert werden kann – hört sich bekloppt an, aber diese Vorschrift ist absolut genial. (Warum werdet Ihr gleich feststellen)

Zweite Vorraussetzung ist eine max. Zuladung von 136kg pro Sitzplatz – außer Fahrersitz.

Ich höre den Aufschrei:“ Dat Ding ist ein PKW und wird nach Hubraum besteuert“ RICHTIG!!!!

Der TÜV darf den AF nicht zuteilen, wenn Ihr mehr als die 136 kg pro Sitzplatz habt, habt Ihr mehr, dann bekommt Ihr den BB der Klasse N. Dieses BB wird in seiner verkehrsrechtliche Einstufung aber von den Finanzämtern steuerlich als PKW eingestuft. Also wieder Hubraum Steuer dazu noch teure LKW Versicherung und Sonntagsfahrverbot mit Hänger.

Macht man aber folgendes, wird ein AF nicht zum BB und wird auch nicht nach Hubraum besteuert:

1.Festlegen wie viel Sitzplätze man braucht – max. 7 sind erlaubt.
2.Ein Sitzplatz muss mindestens ausgebaut werden – als Veränderung am Aufbau!!!
Es reicht aber auch ein Gurt, da ein Sitzplatz nur als vorhanden gilt, wenn ein Gurt vorhanden ist.
3.In die freien Verschraubungen Transport Ösen einschrauben.
4.Zum TÜV und Fahrzeug ohne technische Änderungen ablasten – unter 136 kg p.S.
5.Das Fahrzeug auf AF umschreiben lassen
6.Das Fahrzeug wieder auf über 136 kg auflasten

Punkt 6. ist möglich, weil zuvor ohne technische Veränderung abgelastet wurde. Das erneute Auflasten ist keine Veränderung am Aufbau bzw. Fahrzeug, deshalb darf der TÜV den AF nicht zum BB machen und das Auflasten auch nicht verwehren,

EINE ÄNDERUNGEN DER FAHRZEUGART IST NUR MÖGLICH, WENN EINE ÄNDERUNGEN AM AUFBAU DURCHGEFÜHRT WURDE.

Wichtig ist jedoch, im Vorfeld abzuklären, ob der Prüfer den AF überhaupt macht.

Solange keine technischen Änderungen an dem AF Fahrzeugen vorgenommen werden, habt Ihr einen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz auf Euren AF Eintrag.

Wollt Ihr etwas in Zukunft am Fahrzeug ändern, müsst Ihr wiederum erst ablasten, dann ändern und dann wieder auflasten.

Die juristischen Ausführungen zum Thema erspar ich mir an dieser Stelle.

Ab dem 01.10.05 werden alle Fahrzeuge nach EU Richtlinie ausgewiesen, d.h. sobald ein Halter/Wohnortwechsel stattfindet, bekommt Ihr neue KFZ Briefe.

Also VORSICHT!!!! Nicht das aus dem AF dabei ein BB wird

Was es noch zu klären gilt (erfahre ich morgen) - ob die Chefs der TÜV Rheinland Group ein jedes Fahrzeug vorgeführt haben wollen. Das wird sicherlich lustig, wenn wir mal 500 oder mehr Fahrzeuge an einem Samstag zum AF an einer Prüfstelle vorführen und dann umschreiben lassen wollen.

Morgen gibt’s dazu mehr.

Gruß Stefan
greenb

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Tommi
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Beitrag von Tommi »

Sind wir nicht alle ein bißchen :bb:

Das ist besser als Mr. Bean... :biggrin:

Hätte trotzdem eine Frage - wissen das ganze auch die Finanzämter? Nicht das man zwar alles richtig eingetragen hat aber die freundliche Dame miente sagt, da sie es nicht weiß - habe damals schon mit Kombi und anderen Einträgen durch - für die es noch nicht wissen, unterliege dem FA Kassel... :beeschbiggrin:
Tommi

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sportbiber
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Beitrag von sportbiber »

naja, verfassungsrechtlich... ich weiss ja nicht. in welchem GG-artikel stehts denn?

aber das ganze ist schon sehr lustig.

also ist nach den buchstaben der richtlinie und dem aktuellen verständnis des tüv die erfüllung der formel nicht entscheidend zur erlangung von AF, wohl aber für die gewichtbesteuerung.
d.h. wenn ich bei umschreibung des wagens die formel schon erfülle, dann gibts N BB. ich darf sie also nicht erfüllen, um M AF zu bekommen. anschliessend auflasten und her mit der gewichtsbesteuerung.

das sollten sich auch die sprinterfahrer merken, um ihre pkw-zulassung weiter zu bekommen und trotzdem nach gewicht besteuert zu werden.

gruss
frank

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PeterM
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Beitrag von PeterM »

Hallo Frank,

die Nutzlastformel ist schon wichtig, aber es geht eben nicht ganz so glatt. Vielleicht war der deutsche Richtlinientext verlockend, mit der tippfehlerfreien Ur-Fassung aus einer UN-Regulation wird das deutlicher:

AF Multi-purpose vehicle:
Motor vehicle other than those mentioned in AA to AC intended for carrying passengers and their luggage or goods, in a single compartment. However, if such a vehicle meets both of the following conditions it is not considered to be a vehicle of category M1:
... (Kriterien folgen)...

Also: Wenn ein Fahrzeug nicht in die Klassen AA-AC (unter Heranziehung der ISO: AA-AE)  passt, wird es AF, außer...dann wird es  zum Nutzfahrzeug.

Das jetzt gefundene Verfahren kann nur aus einer üppig wuchernden Bürokratie stammen, ich finds amüsant. Bevor aber der nächste Trugschluß passiert:  Die Gewichtsbesteuerung hat nichts mit dem Verständnis des TÜV zu tun, kommen die Finanzbehörden und (bei zu befürchtender Hubraumbesteuerung) in letzter Konsequenz der BFH zum Zug.

Grüsse,
Peter

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greenbee
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Beitrag von greenbee »

@ sportbiber

Nee,
wenn Du umschreibst, behälst Du AF und mußt nicht vorher ablasten. Du mußt nur aufpassen, dass man Dir nicht BB in den Brief schreibt.
greenb

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moritz
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Beitrag von moritz »

Quote: from greenbee on 21:15 am 17. Jan. 2005
....Dieses BB wird in seiner verkehrsrechtliche Einstufung aber von den Finanzämtern steuerlich als PKW eingestuft. Also wieder Hubraum Steuer dazu noch teure LKW Versicherung und Sonntagsfahrverbot mit Hänger......


Nur ein Nebenkriegsschauplatz, ich weiß, aber für mich dennoch interessant, deshalb:

Hast Du das nicht kürzlich noch anders gesehen, Stefan? Hat sich auch da etwas geklärt, oder warst Du eben im Text etwas schlampig?
Grüße vom Möchtegern-Sowjet
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greenbee
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Beitrag von greenbee »

@ moritz,

durch die komplette Neuordnung wird das BB wahrscheinlich auch ein Fall für den BFH - ist abzuwarten. In zwei Wochen sitzt der Ausschuss betr. AF und BB zusammen - Info von heute!!!
greenb

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moritz
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Beitrag von moritz »

Danke.
Ich glaube, Ihr helft gerade, die Kraftfahrsteuer abzuschaffen. Und das ist, da halte ich's mit Landcruiser-Uwe, prima.
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