Cruiser hat geschrieben: mich interessiert, wie Du das gemacht hast und wie lange Du jeweils juristisch kämpfen mußtest. Alles von Deiner Rechtsschutzvesicherung gedeckt?
Hallo Cruiser, das erste war ein 3 Jahre alter Mercedes 220 Cdi, mit 95.000 km bei Mercedes Werksniederlassung gekauft, der in den ersten 5 Monaten in meinem Besitz 7 Garantiereparaturen (keine Verschleißreparaturen wie Bremsscheiben etc.) in Höhe von 6.500 € erforderte. Ich habe dann von denen die Erklärung verlangt, dass die Beweislastumkehr für Mängel, die nach dem neuen Schuldrecht 6 Monate gilt, auf 2 Jahre verlängert wird, oder dass man alle Fehlerstellen durch Austausch der Teile (also neuer Kat mit Lambdasonde etc. etc., waren 2 x betroffen) endgültig beseitigt. Das wollten sie nicht eingehen nach den gemachten Erfahrungen, so hat mein Anwalt mit denen die Wandlung vereinbart, also Auto und Kaufpreis jeweils zurück, abzüglich 0,67 % vom Kaufpeis je angefangene 1000 km, die ich gefahren hatte. Das weitere betraf das Anwaltshonorar, aber das wäre auch von der Rechtschutzversicherung gedeckt gewesen, nur hätte man dann einen gerichtlichen Vergleich als Formalie gebraucht.
Der Hyundai hat etwas über ein Jahr gedauert, war voll von der Rechtschutz gedeckt. Ich habe glücklicherweise die Luft gehabt, den Terracan stillzulegen und mir einen gebrauchten Camry zur Überbrückung kaufen zu können (wunderbares Auto übrigens für 6.000 €). Letzten Endes war der Prozess ein totaler Reinfall, nicht vom Ergebnis für mich, weil der Vergleich so gut für mich ausging, dass von meiner Forderung nur 500 € fehlten. Aber es wäre ein Grundsatzurteil möglich gewesen, denn das war der erste Fall wegen zu hohem Verbrauch nach dem neuen Schuldrecht ab 1.1.2002 gewesen, außerdem hatte ich die 0,67 % vom Kaufpreis je angefangener 1000 km, die einem der Händler anrechnen kann, angezweifelt, denn die dazu gehörende Berechnung basiert noch auf der uralten Lebeserwartung von 100.000 km für ein Auto, während heute 200.000 und mehr eher die Regel sind. Außerdem enthält das neue Schuldrecht auch Schadenersatzelemente wie Aufwandsentschädigung für die Anstrengungen zur Prozessvorbereitungen bzw. Fahrten zum Händler zu Reparaturversuchen etc., auch das wäre zum ersten Mal verhandelt worden.
Leider hat der Richter das wegen völlig unzureichender Vorbereitung alles nicht gesehen und mit Druck auf den Vergleich gedrängt. Ich vermute, dass sich Hyundai und der VdA im Hintergrnd eingemischt und den Vergleich zum Teil finanziert haben, weil sie an einem Grundsatzurteil nicht interessiert sein konnten.
Das auch wegen des delikanten Hintergrundes, dass ein offizieller Hyundai-Händler mir einen Grauimport-Wagen verkauft hatte. War schon interessant, die Geschichte.....
Aber dafür hätte ich zum OLG gehen müssen und wegen der fast völligen Befriedigung meiner Ansprüche hat die Rechtschutzversicherung wohl zu recht gemeint, Michael Kohlhaas wollten sie nicht finanzieren.
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