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Du hättest vielleicht erstmal fragen sollen, ob das Vereinsvermögen positiv oder negativ ist/war!netzmeister hat geschrieben:Mal ne blöde Frage: Was ist denn mit dem Vereinsvermögen passiert?

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Du hättest vielleicht erstmal fragen sollen, ob das Vereinsvermögen positiv oder negativ ist/war!netzmeister hat geschrieben:Mal ne blöde Frage: Was ist denn mit dem Vereinsvermögen passiert?
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Mitunter ändert sich auch das Prozedere!netzmeister hat geschrieben:Das ändert ja nur das Vorzeichen, die Frage bleibt gleich...
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Das Vereinsvermögen. Reicht dieses nicht aus, dann käme ein Insolvenzverfahren in Betracht, vgl. § 49 S. 1 i.V.m. § 47 BGB. Darüber müssen sich die Liquidatoren zu aller Erst im Klaren sein: Reicht das Vereinsvermögen, um eine Liquidation kostendeckend zu betreiben oder nicht. Auch während der Liquidation muss immer wieder geprüft werden, ob die Kosten der Liquidation gedeckt sind. Wenn nicht, dann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden.Angela hat geschrieben:Frage ist dann, wer trägt denn die durch die Liquidation resultierenden Kosten???![]()
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Jepp, dem oder den Liquidatoren ist immer schön auf die Finger bzw. in die Unterlagen zu schauen und ggf. sind diese auf ihre Pflichten hinzuweisen.Angela hat geschrieben:Adlerauge sei wachsam...für die Mitglieder, die ja die L. beschlossen haben, ist noch gar nix zu ende....oder wie sieht das ein Jurist???
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landcruiser hat geschrieben:Eine ganz üble Geschichte, deren Verlauf aber auch vorhersehbar war.
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Timo hat geschrieben:landcruiser hat geschrieben:Eine ganz üble Geschichte, deren Verlauf aber auch vorhersehbar war.
Lieber Uwe,
würdest Du mir bitte die Lottozahlen beim nächst Jackpot vorhersagen? Bitte per pm. Danke!
Gruß,
Timo
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Gerade die Abwicklung von Vereinigungen oder Gesellschaften außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist eine ziemlich langwierige und bisweilen schwierige Aufgabe - innerhalb eines Insolvenzverfahrens allerdings auch. Das wird nur noch vom bewußten Schrumpfenlassen eines Unternehmens getoppt. Jeder Geschäftsführer, der so etwas schon mal versucht hat, kann Dir davon ein Lied singen. Die meisten Gesellschaften gehen dabei hopps, entweder in Liquidation oder - meistens - in die Insolvenz.thores hat geschrieben:Ich hatte mir zugegebenerweise die "Löschung" eines nichtdefizitären Vereins anders und einfacher vorgestellt.
Ich dachte, das steht in der Satzung bzw. wurde bereits beschlossen?!thores hat geschrieben:Nun vielleicht noch eine letzte Generalversammlung um festzulegen, was mit dem Restgeld passieren wird.
Nicht sicherheitshalber, das Geld hierfür muss in jedem Fall vorhanden sein und ist vom Liquidator im Verfahren zu ermitteln.thores hat geschrieben:Sicherheitshalber noch ein paar Euro für die Kosten der Löschung aus dem Vereinsregister und die Steuererklärung/Finanzamt zurückhalten und ... fertig.
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ChristianAC hat geschrieben:
das Amtsgericht KÖLN Registergericht hat mit Beschluss, erlassen am 29.04.2011, in der Vereinssache des PRO ALLRAD Deutschland e.V. am 27.04.2011 beschlossen:
"Die Anmeldung des Notars Dr. Dieter Janke, Leverkusen UR Nr. 2109/2010 vom 20.12.2010 auf Eintragung der Auflösung des Vereins, auf Eintragung der Liquidatoren und auf Eintragung der Satzungsänderung in § 4 Abs. 2 der Satzung wird kostenpflichtig zurückgewiesen."
Begründung in Zusammenfassung:
Der Verein hat dem VR nicht nachgewiesen, dass die MV´s des Jahres 2010 ornungsgemäß laut Satzung einberufen wurden und das in diesen Einladungen die Gegenstände der Beschlussfassungen ordnungsgemäß den Mitgliedern bezeichnet wurden.
Es geht hier also um die Versammlungen:
27.03.2010 Bremen,
18.09.2010 Reinrod und
13.11.2010 Ottersberg.
Da die vom VR geforderten Nachweise vom Verein (also vom Vorstand) nicht erbracht worden sind, "kann auf Grundlage der vorgelegten Beschlüsse demnach die beantragte Eintragung nicht erfolgen. ".
Gegenstandswert: 3.000,- EUR (§§ 29,30, 32, 80 KostO)
ChristianAC hat geschrieben:
Es empfiehlt sich übrigens auch mal die aktuelle Satzung beim Vereinsregister abzufordern. Man wird verwundert feststellen, daß es noch
die ursprüngliche Satzung aus der Gründungszeit mit einem Vereinsbeitrag von € 25,- ist.
Alle irgendwie beschlossenen Änderungen bzgl. des Vereinsbeitrages sind NIE beim Vereinsregister eingereicht worden.
Sind sind damit genauso ungültig gewesen.
Wer es kontrollieren möchte. VR 401839, Vereinsregister in Köln
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