2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

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landcruiser
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von landcruiser »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Tja, leider wurden die offenen Fragen damit immer noch nicht beantwortet.
Absoluter ..... ist z.B.:
"bisher >2,8 t Kombinationsfahrzeuge werden in Kürze alle auf PKW umgeschrieben"
weils in den Kfz.-Papieren seit geraumer Zeit schon keine Kombis mehr gibt. Und eine Umschreibung auf PKW is überflüssig, weils schon immer PKW waren.

Also wat is nu, weiter Rätselraten ?

Ruf nochmal nen anderen Juristen an: "Zwei Juristen = drei Meinungen."

Lassen wirs lieber. Nachher lesen die hier noch mit und kommen auf dumme Gedanken.

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Onkelchen
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Onkelchen »

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ...

Ich empfehle hierzu die Literatur folgender Schriftstücke:

1.) STVZO §23 (6a)

2.) Drs 15/3468
-> Antrag SPD,B90/GRÜNE
Ungerechtfertigtes Steuerprivileg für Geländewagen abschaffen
zur 118.Plenarsitzung der 15. Wahlperiode des Bundestages.

3.) Plenarprotokoll Nr. 15/118 zur 118. Plenarsitzung der 15. Wahlperiode des Bundestages vom 01.07.2004


Was fällt Euch daran auf ?

Viele Grüße
Onkelchen
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Nordlicht
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Nordlicht »

@ Bandeirante

also die Wohnmobilindustrie würde wohl Amok laufen,
nur werden die die Eintragungen versuchen zu erschweren .Wer kann sollte schnell handeln mit Schrank-Bett-Tisch Lösung.

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Magnus
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Magnus »

Dann siehts wohl so aus das das Forum etwas dünner besucht werden wird und ettliche kurze LCs zum Verkauf auf den Markt kommen werden ...

Irgendwie beruhigt mich aber das ich "nur" 2,4L Hubraum habe .....

Gruß
Sebastian

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Kuddel
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Kuddel »

@ananta11: fein recherchiert - gute leistung sich am empfangsdrachen vorbei zu mogeln!

@landcruiser: im §23 ist eben noch das schlupfloch, das wir heute zu unseren gunsten nutzen. ein kfz über 2,8t ist demnach kein pkw. andererseits sind unsere autos keine lkw und demnach als sog. "andere kfz" steuerrechtlich typifiziert. in dubio pro reo sind also unsere kfz nach gewicht zu besteuern - egal ob pkw, lkw oder mondlandefahrzeug.

sicher allen bekannt sind die §enreitereien der auflaster ( z.b. http://www.auflastung.de ). dort heißt es u.a.: "Kombi über 2,8t, KFZ-Steuer: Ein sog. Kombinationskraftwagen mit zulässigem Gesamt-gewicht von mehr als 2,8 t ist kein hubraumbesteuerter Personenkraftwagen mehr, sondern KFZ-Steuer rechtlich stets als "anderes", der Gewichtbesteuerung unterliegendes Fahrzeug zu behandeln. Urt.; BFH 26.08.1997, VII R 60/97 "

wie auch immer - wir müssen mal kreativ die zukünftigen möglichkeiten durchleuchten und neue wege finden. wir werden es nicht ändern und die veränderung wird kommen.

also bitte sprecht mit den "fachleuten" eures vertrauens (juris, tüffies oder stammesältesten...), wie man das thema angehen kann.

tschö
kuddel
:elk:
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MarkusZ
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von MarkusZ »

....mit etwas kreativer Phantasie gibts für manchen dann doch wieder steuerliche Gestaltungsspielräume....

Bild

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Ozymandias
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Ozymandias »

Quote: from Magnus on 19:05 am 28. July 2004

Irgendwie beruhigt mich aber das ich "nur" 2,4L Hubraum habe .....

Gruß
Sebastian


Irgendwie beruhigt mich das ich

a) Einen "echten" LKW fahre
und

b) in der Schweiz wohne :biggrin:

Gruss Ozy :cool:

*duckundweg*

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fraschumi
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von fraschumi »

Okay, das mit der Schweiz lass ich gelten.......;)

Gruss Frank

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Plastic Bertrand

2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Plastic Bertrand »

Ehrlich gesagt versteh ich die ganze Aufregung nicht. Bei meiner Jahresfahrleistung und den dabei entstehenden Kosten fallen 500 oder 1000 oder gar 1500 Euro kaum ins gewicht.

Und was das Pöbeln in Richtung Politik oder Cayenne Fahrer etc. bringen soll will sich mir nicht erschliessen.  

Kommen halt ein paar schlecht gewartete Möhren mehr auf den Markt, gehen dann nach Afrika, so what?

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BJ Axel
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Beitrag von BJ Axel »

Pah. Es gibt immer einen Weg.

Axel

(Edited by BJ Axel at 12:04 am 29. Mar. 2005)
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Timo
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Timo »

@deleted member

Es soll aber auch Leute geben, die nicht so hohe Jahresfahrleistungen haben bzw. diese mit anderen Pkw zurücklegen und da würde eine Rückumstellung bzw. erneute Versteuerung nach Hubraum einfach unverhältnismäßig wirken.

Überhaupt regt mich diese ************************* Kfz Steuer doch ein klein wenig auf, ich möchte mal wissen welcher ************************* auf diese bescheuerte Versteuerungsform kam. Nach Hubraum versteuern!!!! AHHHH!!!!!
Und überhaupt..... :angryfire:
ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
&
LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious !

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ananta11
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von ananta11 »

verstehe nicht, warum manche hier wie Lehrer rumschreiben. Jemand macht statement, erzählt , was er erfahren hat und dann wird an seiner Formulierung rumgemosert. Wer seid Ihr? Kontrollinstanz für Chatter? Verstanden habens doch wohl alle: Kombi wird reiner PKW,  Steuer rauf, Geld ade.
Noch was, Gscheiderle: mein LC95 ist in der Textzeile unten in Brief und Schein seit 2000 ein Kombi! Gibts nicht gibts nicht!





(Edited by ananta11 at 10:36 am 29. July 2004)
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Onkelchen
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Onkelchen »

Hmmm...

Also:
- Die Grünen fordern die ersatzlose Streichung von §23 (6a) STVZO. Dies wurde am 01.07.2004 angenommen.

- §23 (6a) bezieht sich aber nur auf Fahrzeuge mit nicht mehr als 2800 kg zGG.

Was soll's also ?

Die Jungs werden somit in erster Linie den Handwerkern mit VW Caddy und Opel Campo auf die Finger treten.

Viele Grüße
Onkelchen


(Edited by Onkelchen at 10:38 am 29. July 2004)
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ananta11
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von ananta11 »

mit dem LC für den Wald muss man wahrscheinlich etwas aufpassen, ich wollte mal auch als Landwirt fahren. Da meinte die Steuer, ich müsse das als wesentliche Erwerbsquelle nachweisen. Die 1 1/2 Hektar von meinem Schwie-va reichten da nicht (!?).

Die Ministerialtante in Berlin meinte übrigens, die Urteile bezüglich den ÜBER 2,8 T Kombis würden automatisch ab Gestzesänderung unwirksam, weil ja die 2,8 T Schwelle die Grenze für echte PKWs definiert hatte. Mit dem Wegfall der Grenze wären dann auch die (Originalton:) "Jeep"-Fahrzeuge darüber echte PKW ohne Sonderrechte. Und ein existierendes Urteil würde sich immer nur auf den Gesetzesstand zur Urteilszeit beziehen können. Also wenn Gesetz sich ändert, Urteil futsch. Nicht Caddy, sondern wir sind die Zielgruppe.


(Edited by ananta11 at 10:48 am 29. July 2004)
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Onkelchen
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Beitrag von Onkelchen »

@ananta11:

Meine bissigen Bemerkungen kommen deshalb, weil es viel zu oft sog. Neuigkeiten gibt, die sich auf hören-sagen von einem den man kennt, dessen Hund hat gehört daß ... beziehen.

Und diese "Fakten" sorgen für zu viel Unruhe und Verunsicherung (auch Chaos genannt)

Daher ist es hilfreich, wenn man bei solchen "Fakten" auch die nachvollziehbaren Quellen mit angibt (am Besten nachlesbare Schriftstücke)

Glaube mir, ich habe dieses Theater bei der Neufassung des Waffenrechts schon mal miterlebt. Die vielen Falschmeldungen von damals schwirren teilweise heute noch in den Köpfen als "Fakten" herum. Es ist unglaublich.

Viele Grüße
Onkelchen


(Edited by Onkelchen at 10:45 am 29. July 2004)
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ananta11
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Beitrag von ananta11 »

verstanden, Onkelchen. ich mag auch keine Scheisshausparolen. Deshalb wende ich mich immer an die Täter. Die wissen dann was, was noch nicht geschrieben ist. meist kann man denen vertrauen, weil die ja in ihrem Miniuniversum als Fachleute geschmeichelt sind, wenn man anruft und nachfragt.
habe wegen Kindergarten-Themen meines Sohnes wegen sturer Verwaltungen schon bis zur Ministerin randaliert.  Sind auch nur Menschen. manchmal kann man sogar was erreichen.
Die Täter schreiben ja dann auch die Gesetzeskommentare, die zu Urteilsfindung rangezogen werden, wenn man dagegen prozessiert. Und da wird mans dann nachlesen können.
Nach meiner Meinung ist das erlauchte Gremium hier sozusagen die einzige lebende Lobby, die wir haben. Vielleicht sollten wir unsere Volksvertreter totmailen, anstatt uns hier auszuweinen...Sogar ein Cruiser ist auch Wähler.
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