Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
scout hat geschrieben:>7,5t
Und jegligen LKW + Anhaenger, (max(!)) Gesamtmasse (=Zug) ueber 3,5t.
Und nur LKW weniger als deren eigene/solo 3,5t (+ Anhaenger) koennen sich auf die 'Sport-/Freizeit-Zweck'-Ausnahme berufen, wenn ueberhaupt (vages (Landes-)Gesetz, etwa 5 Jahre alt).
(plus einige sonstige Exoten die schon per deutliches Bundesgesetz ausgesondert sind, aber das auch immer schon waren, wenn ich mich recht erinnere?)