Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreifens

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Feldi
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von Feldi »

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DerAustralier hat geschrieben:das ist jetzt aber absurd.
genauso könnte man argumentieren " mir ist es lieber, wenn jemand schön langsam und vorsichtig bei rot über die ampel fährt, statt legal mit 120 am stehenden verkehr vorbei ..." :roll:

Was hat stehender Verkehr auf der Autobahn mit 'ner roten Ampel zu tun? :roll:
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ALI
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von ALI »

Feldi hat geschrieben:
netzmeister hat geschrieben:Ich habe erst letzte Woche die Luft angehalten und auf den Aufprall gewartet, als wieder so ein Held auf dem Standstreifen am Stau vorbeizog und ein paar Meter weiter vorne der nächste auf die gleiche Idee kam. Abgesehen davon, dass es fast geknallt hätte, ist er vorher auch noch an einem ausgestiegenen Fußgänger vorbeigerauscht.

Wenn ich im Stau stehe und jemand in angemessener Geschwindigkeit auf dem Standstreifen vorbeirollt, um die 100m entfernte Ausfahrt zu erreichen - so what? Das ist mir auf jeden Fall lieber, als wenn jemand links aber legal mit 120 am stehenden Verkehr vorbeirauscht.
Hirn einschalten, dann klappt's auch.

Feldi,
wenn du im Stau weiter vorne stehst, selbst Unfallbeteiligter bist, evtl. auf den Rettungsdienst wartest, wäre es dir dann auch egal, wenn das Schlupfloch für den Notarzt, der Seitenstreifen, durch solche Idioten blockiert wäre?

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DerAustralier
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von DerAustralier »

Feldi hat geschrieben:
DerAustralier hat geschrieben:das ist jetzt aber absurd.
genauso könnte man argumentieren " mir ist es lieber, wenn jemand schön langsam und vorsichtig bei rot über die ampel fährt, statt legal mit 120 am stehenden verkehr vorbei ..." :roll:

Was hat stehender Verkehr auf der Autobahn mit 'ner roten Ampel zu tun? :roll:


in beidem fall kommt man schneller vorwärts ... vielleicht. :roll:
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Bergler
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von Bergler »

Ich gestehe: Ich bin auch schon mal 200m vor der Ausfahrt in einem Stau gestanden und bin dann in Schrittgeschwindigkeit (!!) auf dem Standstreifen zur Ausfahrt vorgefahren. Da standen aber unsere Freunde in Grün und haben mich sauber verwarnt! Weil ich aber nur Schrittgeschwindigkeit fuhr und plausibel erklären konnte, dass ich wirklich sowieso an der Ausfahrt rauswollte und die Kinder dabei hatte, blieb es bei der mündlichen Verwarnung. Mach ich auch nicht wieder.
Ich weiß noch, wie wir auch im Stau standen und die Kinder mussten - natürlich - aufs Klo. Also sind sie hinter die Leitplanke geklettert. Wenn jetzt da so einer auf dem Standstreifen vorbeisaust ist das lebensgefährlich! Man sollte sich im Klaren sein, dass bei einem Stau auch Personen auf der Autobahn herumlaufen (aus welchen Gründen auch immer).
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
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Feldi
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von Feldi »

ALI hat geschrieben:Feldi,
wenn du im Stau weiter vorne stehst, selbst Unfallbeteiligter bist, evtl. auf den Rettungsdienst wartest, wäre es dir dann auch egal, wenn das Schlupfloch für den Notarzt, der Seitenstreifen, durch solche Idioten blockiert wäre?

...und was wäre, wenn auf dem Pannenstreifen ein echter "Pannne-LKW" stünde oder wenn der Streifen ganz offiziell freigegenben wäre und es dann kracht oder wenn....
Au Mann, ey!
Ich kann mir für jede Lebenssituation ein "was wäre wenn"-Szenario zusammenzimmern, aufgrund dessen irgendjemand zu Schaden kommen könnte. Unter dem Aspekt kann man alles verbieten oder reglementieren.
Solange sich jemand im Verkehr wie im restlichen Leben nicht wie ein hirnloses Arschloch aufführt, sondern mit Rücksicht und Bedacht agiert, gilt für mich "Leben und leben lassen".
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netzmeister
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von netzmeister »

Feldi hat geschrieben:Was willst Du damit sagen?

Ich will damit sagen, dass niemand damit rechnet, dass jemand auf dem Standstreifen mit ordentlich Speed am Stau vorbeizieht. Und genau deshalb ist das saugefährlich.
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Matze
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von Matze »

DerAustralier hat geschrieben:
Matze hat geschrieben:....
BTW
IIRC mit 'nem Blaulicht für'n Zwannie ausser Bucht an Allen vorbei kostet wohl auch nur einen solchen und eben das Einziehen der illegalen Leuchtmittel.
...


nenene :alarm:
unter umständen amtsanmassung, nötigung und fahren ohne betrieberlaubnis etc., weil das lichtlein nicht eingetragen (wie auch?) ist.




20 EURONEN
Amtsanmassung ? Nein da gehört mehr zu
Betriebserlaubnis erloschen - auch nein die Dingers sind Ladung (Magnet oder Saugfuss)
Nötigung auch nicht - keiner wird gezwungen zur Seite zu fahren.

Bitte nicht falsch verstehen, dass sollte ein Spass und keine Anleitung zum Rowdytum sein. Ich hatte nur den einen oder anderen Smily vergessen. Wurde auch schon so im TV von einem Verkehrsrechtexperten bestätigt.

Und jetzt fahre ich ganz entspannt auf der rechten Spur in den Zweiturlaub nach Schweden :aetsch: :aetsch: :aetsch: :biggrin:
Gruss Matze


On the sixth day man created god


http://www.jagd-fakten.de/alle-fakten-z ... nem-blick/

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ALI
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von ALI »

Feldi hat geschrieben:...und was wäre, wenn

Feldi, es gibt Autobahnen ohne Seitenstreifen. Hier muss bei Stau eine Gasse zwischen linker und rechter Fahrspur für Einsatzfahrzeuge frei gehalten werden.
Gehe ich recht in der Annahme, dass du Hemmungen hättest, diese Rettungsgasse zu befahren (Töff mal ausgenommen) und wenn ja, warum?

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Feldi
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von Feldi »

netzmeister hat geschrieben:Ich will damit sagen, dass niemand damit rechnet, dass jemand auf dem Standstreifen mit ordentlich Speed am Stau vorbeizieht.

"Ordentlich Speed" würde ich auch nicht unter "Rücksicht" und "Bedacht" verbuchen.


ALI hat geschrieben:
Feldi hat geschrieben:...und was wäre, wenn

Feldi, es gibt Autobahnen ohne Seitenstreifen. Hier muss bei Stau eine Gasse zwischen linker und rechter Fahrspur für Einsatzfahrzeuge frei gehalten werden.
Gehe ich recht in der Annahme, dass du Hemmungen hättest, diese Rettungsgasse zu befahren (Töff mal ausgenommen) und wenn ja, warum?

Natürlich würde ich nicht die Rettungsgasse befahren - auch nicht mipm Töff, aber was hat das mit dem Standstreifen zu tun?
Eine Rettungsgasse muß immer gebildet werden, vollig unabhängig von Standstreifen. Soweit ich weiß, nutzen Rettungskräfte ohnehin nur ungern den Standstreifen, denn da könnte ja einer stehen....wie der Name schon sagt.
Die ganze Diskussion ist doch müßig.
Wenn ich im Stau stehe und neben mir einer in sicherer Geschwindigkeit zur nahen Ausfahrt rollt, bekomme ich keinen Tobsuchtsanfall - that's it.
Diese Zeigefingermentalität geht mir auf'n Keks.
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Klaus-BT
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von Klaus-BT »

Zu dem Thema kommt gleich was passendes bei Extra auf RTL (Stau, Rettungsgasse, etc)!
Turbo kann man nachrüsten, Hubraum nicht!

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TimHilux
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Re: AW: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standst

Beitrag von TimHilux »

Mit den 20 Euro für Blaulicht wäre ich vorsichtig. Wenn einem bei der Aktion was passiert ist schnell mal ein gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr im Gespräch....

Tim
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TomB
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von TomB »

In der Schweiz wären das dann minimum 140.-- zu bezahlen sofort. Die Busse kann auch leicht höher sein wenn andere damit gefährdet werden (quasi alles über Schrittempo) oder die zurückgelegte Distanz grösser ist.

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TimHilux
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von TimHilux »

Wenn ichs mir genau überlege kommt da noch ein Satz drauf.
Ggf Geschwindigkeitsübertretung, Überholen im Verbot (mit Gefährdung anderer), usw...
Halt alles was bei der "Blaulichtfahrt" so angefallen ist. Das Auto kann rein Theoritisch erst mal eingezogen werden um zu überprüfen ob es sich um einen Festeinbau handelt....
Das wird nicht so billig werden, wenn Du da an den richtigen kommst.
Die 20 € sind ja nur wegen der nicht genehmigten Fahrt - da hat der Verkehrsexperte schon recht, aber halt nicht das einzige.
Tim
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Feldi
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von Feldi »

TomB hat geschrieben:In der Schweiz wären das dann minimum 140.-- zu bezahlen sofort.

Schweizer Bußgelder sind aber nicht unbedingt der Maßstab. :biggrin:
Feldi (ganz im Süden)

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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von ALI »

Feldi hat geschrieben:Schweizer Bußgelder sind :biggrin:

Er hätte das Blaulicht einschalten sollen. :lol:

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RobertL
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Re: Zwei Punkte bei widerrechtlicher Nutzung des Standstreif

Beitrag von RobertL »

Ich denke damit ist wohl alles gesagt und jede Diskussion müßig zu dem Thema
https://www.jusline.at/3_Vertrauensgrundsatz_StVO.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz
lg Robert

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